Bild: canva
Bereits sechs Mal seit Inkrafttreten des Gesetzes 1981 hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften für verfassungswidrig erklärt.
Die Umwandlung des bisherigen, in weiten Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetz in ein Selbstbestimmungsrecht ist daher dringend notwendig und geboten!
Die ASF Rheinland-Pfalz unterstützt die geplante Reform, die bürokratische Hemmnisse und bevormundende Verfahren für trans Menschen abbauen soll.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz bedeutet vor allem, dass transidente Menschen, die tagtäglich Diskriminierung erleiden und unter Druck stehen, ihre geschlechtliche Identität zu rechtfertigen, nun ein Recht darauf bekommen, ihren Geschlechtseintrag selbstbestimmt wählen zu können.
Bislang wird in langwierigen Verfahren von Dritten darüber entschieden, ob die Person „trans* genug“ ist, um Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern. Das bisherige Transsexuellengesetz ist geprägt durch Fremdbestimmung und Abhängigkeit.
Dies abzuschaffen, ist Auftrag auch durch das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch gegründet auf wissenschaftliche Gutachten festgehalten, dass Geschlecht mehr als Genitalien oder Chromosomen ist. Geschlechtszugehörigkeit einer Person wird nicht allein durch körperliche Geschlechtsmerkmale bestimmt, sondern auch wesentlich durch die geschlechtliche Identität.
Trans Frauen sind Frauen und haben damit jedes Recht auf die gleichen Schutzmechanismen wie cis Frauen.
Transfeindliche Aussagen sind nie feministisch. Feminismus muss immer auch solidarisch mit trans Menschen sein.