Was wir wollen

 

  • Lobby der Frauen sein
  • frauenpolitische Forderungen formulieren
  • sie in unsere - noch immer von Männern dominierte - Partei hineintragen, sie dort durchsetzen und für ihre politische Umsetzung kämpfen.

Wir machen also Frauenpolitik dort, wo sie besonders wirkungsvoll ist: in der Partei, die sich seit ihrer Gründung für die Interessen von Frauen eingesetzt hat, und von der wir deshalb ein besonderes frauenpolitisches Engagement fordern. Deshalb arbeiten wir nicht nur in der ASF, sondern auch in der Gesamtpartei aktiv mit. Unser Ziel ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dabei wollen wir uns nicht männlichen Normen unterordnen, sondern unsere eigenen Erfahrungen einbringen und männlich geprägte Strukturen verändern.

 

Beschlussbuch Landeskonferenz 2022

Beschlussbuch

Landeskonferenz der AsF Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2022

Inhaltsverzeichnis

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!................................................................................. 1

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband......................... 4

A 03: entfällt................................................................................................................................. 6

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!................................................. 7

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen................................................... 8

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen unterstützen.... 9

A 07: Hebammen-Haftpflicht..................................................................................................... 10

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland-Pfalz ausbauen und absichern............................................................................................................................. 12

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)................................. 14

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte........................... 16

A 11: Menschenrecht Wohnen................................................................................................... 17

A 12: Wohnungen im Landesbesitz............................................................................................ 20

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht............................................................................................................................ 21

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden........................................................................................................................................ 23

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!....................................................................... 25

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion

  1. Die sozialdemokratischen Frauen in RLP fordern ein paritäti-
  2. sches Wahlgesetz und die Umsetzung des Verfassungsauftrages
  3. jetzt!

  1. I.             Parität gesetzlich verankern

  1. Knapp jedes vierte kommunalpolitische Mandat (23,8 Prozent),
  2. das bei den Kommunalwahlen 2019 von den Wählerinnen und
  3. Wählern vergeben und im Rahmen der Paritätsstatistik ausge-
  4. wertet wurde, ging an eine Frau.
  5. Rheinland-Pfälzische Kommunen bereiten sich auf die nächste
  6. Kommunalwahl vor. Eine Änderung des Wahlrechts hat bislang
  7. nicht stattgefunden.
  8. In Brandenburg und Thüringen ging man einen mutigeren
  9. Schritt und beschloss bereits 2019 paritätische Wahlgesetze für
  10. die Landtagswahlen. Sie verpflichteten die Parteien zur hälfti-
  11. gen, abwechselnden Nominierung von Kandidatinnen und Kan-
  12. didaten auf den Wahlvorschlagslisten.
  13. Die konstante Unterrepräsentanz von Frauen in der Politik hätte
  14. damit – wie in anderen europäischen Staaten - ein Ende haben
  15. können, die fehlende gleichberechtigte demokratische Teilhabe
  16. der Bürgerinnen und Bürger hätte hergestellt und gesichert
  17. werden können.
  18. Beide Gesetze wurden von den Landesverfassungsgerichten mit
  19. Verweis auf die Landesverfassungen für nichtig erklärt. Dabei
  20. wurde das in den jeweiligen Landesverfassungen geregelte
  21. Gleichberechtigungsgrundrecht und -gebot über den höherran-
  22. gigen und weitergehenden Art. 3 Abs. 2 GG gestellt, ohne die
  23. Höherrangigkeit des GG und die aus Art. 3 Abs. 2 GG resultieren-
  24. den Forderungen an die Landesverfassungen und die Landesge-
  25. setzgeber zu berücksichtigen: „Der Staat fördert die tatsächliche
  26. Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  27. und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  28. Zu den Entscheidungen gibt es zwei abweichende Sondervoten
  29. der befassten Richter*innen, die zu einem gegenteiligen Ergeb-
  30. nis gelangen. Sie und mit ihnen viele führende Staatsrechtler,
  31. auch der Deutsche Juristinnenbund, halten eine gerechte Staat-
  32. lichkeit ohne angemessene Frauenbeteiligung auch in den
  33. Schaltstellen der Macht für nicht mehr vorstellbar.

  1. Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte und die Schlüsse
  2. daraus zeigen Maßstäbe für verfassungskonforme Paritätsge-
  3. setze auf.
  4. Paritätsgesetze sind ein effektives Mittel, um zu erreichen, dass
  5. Frauen gleichermaßen an politischer Machtausübung beteiligt
  6. sind und ihre Interessen, Sichtweisen und Erfahrungen in die
  7. Gesetzgebung einbringen können.
  8. Jeder demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat das Recht,
  9. Neuland zu betreten, wenn es gesellschaftliche Veränderungen
  10. oder Handlungsbedarfe notwendig machen. Ansonsten würde
  11. Politik stillstehen.
  12. Wir fordern von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  13. in Rheinland-Pfalz, die Erkenntnisse aus den bereits ergangenen
  14. Urteilen zu nutzen und ein grundgesetzlich gebotenes Paritäts-
  15. gesetz für künftige Wahlen zu schaffen.

  1. II.            Parteisatzung als gleichstellungspolitisches
  2. Instrument nutzen

  1. Wir wissen, dass die Ursache für die mangelnde Präsenz von
  2. Frauen in der Politik in fortbestehenden strukturellen Barrieren
  3. und Geschlechterstereotypen liegt. Das kritisiert die UN-Frauen-
  4. rechtskommission deutlich in Bezug auf die Situation in
  5. Deutschland.
  6. Die politische Kultur ist noch immer geprägt von starken Män-
  7. nernetzwerken, die Frauen weniger fördern oder gar von Kandi-
  8. daturen abhalten.
  9. Dazu kommt, dass Frauen nach wie vor mehr unbezahlte Sorge-
  10. arbeit übernehmen, worauf die Arbeitsstrukturen im politischen
  11. Ehrenamt nicht ausgerichtet sind.
  12. Die Ergebnisse der Paritätsstatistik zu den Kommunalwahlen
  13. 2019 zeigt: je ländlicher und je niedriger die Ebene, umso gerin-
  14. ger ist der Frauenanteil auf den Listen, aber auch schon der An-
  15. teil der weiblichen Teilnehmenden an den Aufstellungsver-
  16. sammlungen.
  17. Die Parteien tragen durch ihr Vorgehen bei der Anwerbung, För-
  18. derung und Nominierung von KandidatInnen ganz entschieden
  19. dazu bei, welche Chancen Frauen und Männer jeweils haben.
  20. Parteiinterne Regelungen haben zwar in den vergangenen Jahr-
  21. zehnten, in den demokratischen Parteien in unterschiedlicher
  22. Ausprägung, deutliche Fortschritte gebracht, sie sind aber nicht
  23. ausreichend. Denn entweder sind sie zu unverbindlich oder sie
  24. werden nicht konsequent genug angewandt.
  25. Innerparteilich haben wir mit unserer Geschlechterquote theo-
  26. retisch die Möglichkeit, alle Vorstände mit bis zu 60% Frauen zu
  27. besetzen. Auch hindert uns niemand daran, beispielsweise bei

  1. den Kommunalwahlen Listen mit Frauen auf den vorderen, si-
  2. cheren Plätzen zu beschließen. Auch beim Kumulieren würde
  3. das den Frauen einen Vorsprung sichern.
  4. Gleichstellung gehört zur DNA der Sozialdemokratie. Wir als So-
  5. zialdemokratinnen und Sozialdemokraten müssen uns daher
  6. fragen, warum wir auch innerparteilich und in den Parlamenten
  7. und kommunalen Vertretungen noch so weit von einer tatsäch-
  8. lich hälftigen Verteilung von Frauen und Männern entfernt sind.
  9. Statt Hilferufe vor einer Wahl, wenn plötzlich festgestellt wird,
  10. dass keine oder zu wenig Frauen sich in der Partei einbringen
  11. oder bereit sind, zu kandidieren, bis hin zu immer wieder auf-
  12. tauchenden Forderungen nach „Abschaffung der Quote“, müs-
  13. sen sich die Partei und die Parteigliederungen fragen, warum
  14. das so ist und was sie dagegen tun können.
  15. Die SPD Rheinland-Pfalz gehört wieder an die Spitze der Bewe-
  16. gung und lässt den Worten auch Taten folgen, damit wir inner-
  17. parteilich das leben, was gesellschaftlich zu erreichen unser ge-
  18. meinsames Ziel ist: die Gleichstellung!
  19. Wir fordern von der SPD Rheinland-Pfalz das Ausschöpfen aller
  20. satzungsgemäßen Möglichkeiten, um eine paritätische Teilhabe
  21. von Frauen und Männern in allen Gliederungen und Ebenen
  22. durchzusetzen.
  23. Die SPD Rheinland-Pfalz schafft Parität!

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landesparteitag

  1. Gleichstellung ist wesentlich für eine moderne Demokratie – zu-
  2. gleich Basis und Anspruch für das Gelingen einer offenen Gesell-
  3. schaft. Wir sind die Gleichstellungspartei in unserem Land. Wir
  4. wollen eine Gesellschaft, in der weder Geschlecht noch Her-
  5. kunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität zu Be-
  6. nachteiligung führen.
  7. Ziel der Sozialdemokratie ist, jede Form von Diskriminierung in
  8. unserer Gesellschaft zu beenden. Die klassischen Rollenbilder
  9. von Männern und Frauen sowie das traditionelle Bild von Fami-
  10. lien wollen wir aufbrechen. Für uns ist klar: Die Gleichstellung
  11. aller Geschlechter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
  12. betrifft alle Politikfelder.
  13. Als Partei der Gleichstellung geht die SPD in Rheinland-Pfalz mit
  14. gutem Beispiel voran. Sie erkennt die nach wie vor bestehenden
  15. Hürden, die insbesondere einige Gliederungen vor Ort bei der
  16. Umsetzung paritätischer Listen und dem Einbinden von Frauen
  17. und Männern gleichermaßen in die Parteiarbeit zu meistern ha-
  18. ben.
  19. Das Engagement der Genossinnen und Genossen in den Orts-
  20. vereinen, den Unterbezirken und den Gliederungen verdient
  21. eine umfassende Unterstützung durch den Landesverband. Dies
  22. ist durch die Einrichtung einer festen Anlaufstelle in der Landes-
  23. geschäftsstelle zu gewährleisten.
  24. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört es
  25. ·  (mehr) Frauen für die SPD zu aktivieren und gewinnen
  26. ·  (mehr) Frauen für Funktionen und Mandate zu gewinnen
  27. ·  Sichtbarkeit von Frauen in der SPD zu erhöhen
  28. ·  Kulturwandel in der SPD anzustoßen und die Gliederungen in
  29. diesem Prozess zu unterstützen
  30. Hierfür ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Landesge-
  31. schäftsstelle AnsprechpartnerIn für die Gliederungen, für die
  32. Genossinnen, und gibt Tipps und Handreichungen.
  33. Die ASF fordert, um dies sicherzustellen, eine Aufnahme dieser
  34. Stelle in die Satzung:
  35. §13a
  36. (1) Der Landesvorstand benennt eine/n Beauftragte/n, die/der
  37. für das Thema Gleichstellung im Landesverband zuständig ist.
  38. (2) Ihre/Seine Aufgabe ist es, Partei und Gremien in Fragen der
  39. Gleichstellung bzw. der Mitgliedergewinnung und –betreuung

  1. zu beraten und nach außen zu informieren. Die/der Gleichstel-
  2. lungsbeauftragte übt darüber hinaus eine Kontrollfunktion aus.
  3. Über die Arbeit wird im Rahmen der Parteitage berichtet.

A 03: entfällt

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die vor kurzem beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Min-
  2. destlohns ist begrüßenswert, war sie doch längst überfällig.
  3. Gleichzeitig sieht allerdings das „Gesetz zur Erhöhung des Schut-
  4. zes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ vor, dass die Grenzen,
  5. bis zu denen die sogenannten Minijobs ohne Sozialabgaben-
  6. pflicht möglich sind, dynamisch steigen. Die geplante Auswei-
  7. tung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € bedeutet mehr Min-
  8. jobs, die kaum soziale Sicherheit für die Beschäftigten bieten.
  9. Die vergangenen zwei Jahre der Pandemie haben gezeigt, wie
  10. im Ernstfall gerade die geringfügig Beschäftigten ohne sozialen
  11. Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld be-
  12. troffen waren. Mehrere Studien haben nachweisen können,
  13. dass der gesetzliche Mindestlohn bei geringfügig Beschäftigten
  14. häufiger umgangen wird. Auch ist mittlerweile deutlich, dass
  15. Minijobs keine Brückenfunktion in Richtung einer sozialversi-
  16. cherungspflichtigen (Vollzeit-)Beschäftigung haben.
  17. Stattdessen stellen sie oft genug eine Falle dar, aus der die ge-
  18. ringfügig Beschäftigten durch Dequalifizierungseffekte nicht o-
  19. der nur schwer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  20. wechseln können. Die Anhebung und Dynamisierung der Mi-
  21. nijobgrenze ist ein gleichstellungspolitischer Rückschritt und
  22. verstärkt Fehlanreize, statt sie zu überwinden.
  23. Wir erwarten von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  24. ein entschlossenes Handeln, um die bestehenden Einkommens-
  25. unterschiede zwischen Männern und Frauen, die ungleiche Ver-
  26. teilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, die fehlende Absicherung
  27. insbesondere im Alter für Frauen zu überwinden.
  28. Wir fordern eine Reform, die geringfügiger Beschäftigung sozi-
  29. ale Sicherheit und langfristige Stabilität gibt!
  30. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesarbeitsminis-
  31. ter auf, diese geplante Ausweitung der Minijobgrenze gekoppelt
  32. an die Dynamisierung des Mindestlohns zu stoppen!
  33. Stattdessen sind entsprechend der Beschlusslage der SPD Mi-
  34. nijobs in die Systeme der sozialen Sicherung zu überführen und
  35. ist die längst überfällige Minijobreform endlich – wie im Wahl-
  36. programm beschlossen – anzugehen!

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen

Antragsteller:in: AsF im UB Worms Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die AsF fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich weiterhin
  2. wie im Wahlprogramm enthalten für eine Streichung des soge-
  3. nannten Abtreibungsparagrafen, des § 218 StGB, einzusetzen:
  4. Frauen dürfen wegen eines Schwangerschaftsabbruchs nicht
  5. kriminalisiert werden.
  6. Die in fast allen Ländern Westeuropas geltende Fristenlösung
  7. muss auch in Deutschland geltendes Recht werden. Dies hat lei-
  8. der keinen Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden.
  9. Der § 218 StGB kriminalisiert Frauen, die eine Schwangerschaft
  10. abbrechen wollen nicht nur, er macht sie zu Unmündigen, weil
  11. sie in dieser für sie oft existenziellen Frage nicht selbst über ihr
  12. Leben entscheiden dürfen.
  13. Frauen müssen sich befragen und beraten lassen und brauchen
  14. für eine Abtreibung auch in den ersten drei Monaten eine Ge-
  15. nehmigung. Sogar in katholischen Ländern wie Italien und in Ir-
  16. land gibt es das Recht der Frauen, in den ersten drei Monaten
  17. selbst zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen
  18. möchten oder nicht.
  19. Mit Erleichterung hat die AsF zur Kenntnis genommen, dass die
  20. Streichung des § 219a StGB in Kürze umgesetzt wird, ganz so,
  21. wie es im Koalitionsvertrag auf Seite 116 - Reproduktive Selbst-
  22. bestimmung- vereinbart wurde.
  23. Die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch muss für die
  24. SPD der nächste folgerichtige Schritt auf dem Weg zur Selbstbe-
  25. stimmung der Frauen bleiben.

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen un- terstützen

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion, SGK

  1. Die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen stellt eine große
  2. Herausforderung dar. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ha-
  3. ben Probleme, Nachfolger zu finden. Neben hohen Investitions-
  4. kosten sehen viele angehende Ärztinnen und Ärzte die Verein-
  5. barkeit von Familie und Beruf als größtes Hindernis, eine eigene
  6. Praxis zu eröffnen oder zu übernehmen.
  7. Auch wenn der Sicherstellungsauftrag der medizinischen Ver-
  8. sorgung in erster Linie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
  9. (KV) liegt, hat auch das Land eine Mitverantwortung. Mit der
  10. Aufgabe der Daseinsvorsorge stehen die Kommunen ebenfalls
  11. in Verantwortung.
  12. Mit kommunal geführten Medizinischen Versorgungszentren
  13. (MVZ) kann die ärztliche Versorgung besonders in den ländli-
  14. chen Regionen auch zukünftig gesichert werden.
  15. Für die Mediziner und Medizinerinnen bedeutet das Arbeiten
  16. als Angestellte in diesen MVZen flexiblere Arbeitszeiten und Ar-
  17. beitszeitmodelle, wie zB Teilzeit, gegenseitige Vertretungen,
  18. und eine sichere Perspektive.
  19. Die gesetzliche Grundlage wurde bereits 2014 im Entwurf des
  20. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Doch gibt es bis
  21. heute nur wenige Kommunen, die sich auf diesen Weg begeben
  22. haben.
  23. Der Aufwand für die Kommunen ist nicht unerheblich, die be-
  24. reits kommunal geführten MVZ zeigen jedoch, dass sich dieses
  25. Engagement für ein MVZ als Anstalt öffentlichen Rechts auszahlt
  26. und wirtschaftlich ist.
  27. Die ASF fordert die Landesregierung auf, bei den Kommunen für
  28. die Übernahme der Gesundheitsversorgung in Eigenregie zu
  29. werben und sie bei der Umsetzung der Projekte kommunal ge-
  30. führter MVZen zu unterstützen.
  31. Hierfür ist ein Programm mit einem Leitfaden für die Kommu-
  32. nen beim Gesundheitsministerium zu erstellen.
  33. Das Modell der Praxis-Genossenschaften, möglich auch mit
  34. kommunaler Beteiligung, gehört hierzu und ist weiter zu för-
  35. dern.

A 07: Hebammen-Haftpflicht Antragsteller:in: AsF Mayen-Koblenz Adressat:in: SPD-Bundestagsfraktion

  1. Die Bedingungen im deutschen Gesundheitswesen werden von
  2. Jahr zu Jahr schlechter. Teurere Pflege- und Therapiemaßnah-
  3. men und die erhöhte Lebenserwartung steigern die Kosten,
  4. durch Privatisierungen wird eingespart, wo es nur geht. Es wer-
  5. den Kliniken zusammengelegt, kleinere Häuser geschlossen,
  6. Hausarztpraxen reduziert (im städtischen Bereich meist zusam-
  7. mengelegt) und viele ländliche Praxen geschlossen. Dazu
  8. kommt ein immer größer werdender Mangel an Pflegekräften,
  9. da das Verhältnis Leistung und Bezahlung nicht mehr stimmt.
  10. Der Druck ist so groß, dass immer mehr Pflegekräfte den Beruf
  11. wechseln, und sich immer weniger junge Menschen für den Be-
  12. ruf entscheiden. Für die Patienten führt das u.a. zu langen War-
  13. tezeiten und weiten Anfahrtswegen. Die Versorgung vor Ort ist
  14. nicht mehr gewährleistet. Besonders trifft es Eltern und
  15. Schwangere. Kinderärzte sind Mangelware, Kliniken mit Ge-
  16. burtshilfe und Wochenbett sind oftmals über 50km entfernt.
  17. Ganz besonders betroffen ist dabei der Hebammenberuf, insbe-
  18. sondere die freiberuflich und in der Geburtshilfe tätigen Heb-
  19. ammen. Durch den Anstieg der Pflege/Therapiekosten, die er-
  20. höhte Lebenserwartung, und die Möglichkeit, bis zu 30 Jahre
  21. rückwirkend zu klagen, ergibt sich für die Versicherungsgesell-
  22. schaften ein nahezu unkalkulierbares Versicherungsrisiko. La-
  23. gen die Haftpflichtprämien 1981 noch bei DM 30,68 im Jahr, wa-
  24. ren es 2018 schon Euro 8174,00. Das bedeutet, dass eine freibe-
  25. ruflich in der Geburtshilfe tätige Hebamme drei Monate im Jahr
  26. nur für ihre Berufshaftpflicht arbeitet. Seit Juli 2021 gibt es ei-
  27. nen Mehrjahresvertrag mit einem Konsortium verschiedener
  28. Versicherungsgesellschaften, der die Beiträge bis 2024 festlegt
  29. und den Hebammen zumindest eine gewisse Planungssicherheit
  30. erlaubt. Der Vertrag führte aber auch zu einer Erhöhung der Bei-
  31. träge um 15 % im ersten, und jeweils 10 % im zweiten und im
  32. dritten Jahr.
  33. Die Folgen sind:
  34. ·  immer mehr Hebammen ziehen sich aus der Geburtshilfe
  35. zurück und sind nur noch in der Vorsorge und
  36. Wochenbettbetreuung tätig.

  1. ·  In der freiberuflichen Geburtshilfe arbeiten z.Zt. bundesweit
  2. nur noch ca.2600 Hebammen.

  1. ·  Die Angst vor finanziellen Folgen lähmt Innovationen und
  2. neue Methoden.

  1. Weitere Folgen könnten werden:
  2. ·  Wegfall der freien Wahl des Geburtsortes
  3. ·  keine Hebamme der Wahl mehr zur Betreuung in der Klinik
  4. ·  keine flächendeckende Geburtshilfe, -vorbereitung und -
  5. nachsorge.

  1. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die folgenden
  2. Forderungen zu überprüfen:
  3. ·  Haftungsobergrenze und staatlich finanzierter Haftungsfond
  4. ·  staatliche Teilübernahme der Versicherungskosten
  5. ·  Verkürzung der Verjährungsfrist

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland- Pfalz ausbauen und absichern

Antragsteller:in: AsF Rheinland-Pfalz Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Das Modellprojekt „Vertrauliche medizinische Hilfe und Versor-
  2. gung nach einer Vergewaltigung – ohne vorherige Anzeigeer-
  3. stattung bei der Polizei“ stammt ursprünglich aus Frankfurt.
  4. 2011 wurde es in einer Beschlussempfehlung des Landesweiten
  5. Runden Tisches im Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekt
  6. gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) unter ver-
  7. schiedenen bundesweiten Modellen ausgewählt. In Rheinland-
  8. Pfalz wurde es bisher in vier Städten umgesetzt: 201 in Mainz
  9. und Worms, 2020 in Koblenz und 2021 in Trier.
  10. Bei der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung steht
  11. nicht die Anzeige, sondern die körperliche (und seelische) Hei-
  12. lung im Mittelpunkt. Das entspricht dem Bedürfnis der von Ver-
  13. gewaltigung betroffenen Frauen und Mädchen.
  14. • Betroffene, werden ermutigt, sich nicht zurückzuziehen, son-
  15. dern medizinische und psycho-soziale Versorgungsstruktu-
  16. ren zu nutzen (Krankenhaus, niedergelassene Praxis, rechts-
  17. medizinisches Institut, Fachberatungsstellen).
  18. •  Das Tabu-Thema Vergewaltigung wird in der Öffentlichkeit
  19. an- und ausgesprochen, mit dem Angebot, sich Hilfe zu ho-
  20. len. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit erreichen die Fach-
  21. beratungsstellen vergewaltigte Frauen, die ansonsten den
  22. Weg nicht in die Beratung gefunden hätten.
  23. • Es werden Leitfäden, Versorgungskits und Hilfestellungen für
  24. Ärzt*innen bereitgestellt. Der Untersuchungsbogen des Mo-
  25. dells wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie
  26. und Geburtshilfe e. V. (DGGG) empfohlen, in Hessen wird er
  27. verpflichtend in Fällen von angezeigter Vergewaltigung/Ver-
  28. sorgung eingesetzt.
  29. •  Betroffene können selbst entscheiden, ob sie eine vertrauli-
  30. che Befundsicherung möchten, oder nicht. Sie werden über
  31. alle Schritte informiert und haben die Kontrolle über den
  32. Prozess.
  33. ·  Mit dem Angebot der Medizinischen Soforthilfe steht das
  34. körperliche und seelische Wohl von Frauen*, die sexuali-
  35. sierte Gewalt erlebt haben, im Fokus.
  36. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Istanbul-Kon-
  37. vention umzusetzen und das Angebot der „Medizinischen So-

  1. forthilfe nach Vergewaltigung“ und die damit verbundene Bera-
  2. tungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Rheinland-Pfalz auszubauen
  3. und abzusichern.
  4. Das Ziel muss eine Versorgungsstruktur sein, die landesweit
  5. eine wohnortnahe medizinische, rechtsmedizinische und psy-
  6. chosoziale Versorgung garantiert und die traumasensibel, barri-
  7. ere- und diskriminierungsfrei gestaltet ist.

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Lan- desarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)

Antragsteller: in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Als Teil des Projekts „make it work!: Für einen Arbeitsplatz ohne
  2. sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ des Bundes-
  3. verbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
  4. startete im Juni 2019 eine Kampagne der Landesarbeitsgemein-
  5. schaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG).
  6. Nach einer zweijährigen Modellphase wurde aus „make it
  7. work!“ nun „it works! Wir unternehmen was. Gegen Sexuali-
  8. sierte Belästigung in der Arbeitswelt".
  9. Folgende Schritte wurden gegangen:
  10. ·     Schulungen und Info-Veranstaltungen mit Multiplika-
  11. tor*innen, Sensibilisierung von Personen und Organisa-
  12. tionen für das Thema und ihre jeweilige Verantwortung
  13. ·     Aktivierung von politisch Verantwortlichen und Schlüs-
  14. selpersonen,  Nutzung  bestehender  und  Schaffung
  15. neuer Netzwerke
  16. ·     Gleichstellungsbeauftragte und Gewerkschaften konn-
  17. ten als Multiplikator*innen für eine diskriminierungs-
  18. sensible Arbeitswelt gewonnen werden. In vielen Be-
  19. trieben und Verwaltungen konnten Handlungsverpflich-
  20. tungen bei den Verantwortlichen aufgezeigt und Hand-
  21. lungsmöglichkeiten implementiert werden. Die Fach-
  22. frauen der Frauennotrufe haben konkrete Angebote für
  23. Arbeits-Module zum Thema erarbeitet und erprobt. „In-
  24. dividuell“ zugeschnittene Fortbildungs-Konzepte und
  25. Bereitstellung von Materialien erfolgen Schritt für
  26. Schritt.
  27. ·     Besonderes Augenmerk legten die rheinland-pfälzi-
  28. schen Fachfrauen auf den letzten Punkt – Schulung von
  29. ganzen Unternehmen. „Nur sensibilisierte und ge-
  30. schulte Teams zeigen klimatische Veränderungen! Sie
  31. werden fehlersensibel und achtsam,“ wissen die Fach-
  32. frauen. Sexualisierte Belästigung und sexistische Diskri-
  33. minierung am Arbeitsplatz fänden tatsächlich weniger
  34. statt. Und wenn es bereits passiert ist? Dann könne für
  35. Betroffene ein Klima entstehen, in dem sie sich nicht al-
  36. leingelassen fühlen und weiter gut arbeiten können. Für

  1. potentiell Belästigende würde deutlich: dieses Verhal-
  2. ten ist nicht erwünscht und es folgen Konsequenzen.
  3. Verantwortliche erhielten mehr Sicherheit.
  4. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Kampagne und
  5. die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit abzusichern.

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte

Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Bei der Umsetzung des Zieles „Klimaneutralität“ kommt der
  2. kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemein-
  3. den sind wesentliche Akteure beim Vorantreiben der Energie-
  4. wende.
  5. Senken Kommunen ihre Energiekosten, reduzieren sie nicht nur
  6. die Betriebskosten, sondern gewinnen Freiraum für Sanierungs-
  7. und Investitionsmaßnahmen. Gleichzeitig übernehmen sie Vor-
  8. bildfunktion für ihre Bürger.
  9. Diese Schlüsselrolle, die als Querschnittsaufgabe alle Bereiche
  10. der kommunalen Verwaltung betrifft, und darüber hinaus we-
  11. sentlich Öffentlichkeitsarbeit und Beratung übernimmt, kann
  12. die Herausforderungen der Energiewende vor Ort und bürger-
  13. nah annehmen und gestalten.
  14. Die ASF-Landeskonferenz fordert daher, die verpflichtende Be-
  15. nennung einer Klimaschutzbeauftragten oder eines Klima-
  16. schutzbeauftragten auf der Ebene der Kreise und kreisfreien
  17. Städte in die Landeskommunalordnung und die Gemeindeord-
  18. nung aufzunehmen.
  19. Die kommunalen Klimaschutzbeauftragten sollen als zentrale
  20. Ansprechstelle für die Menschen vor Ort fungieren, und im Be-
  21. reich des Verwaltungshandelns dieses im Rahmen eines Klima-
  22. schutzkonzeptes steuern und koordinieren. Sie vernetzen lokale
  23. Klimaschutzakteur*innen, fördern Informations- und Erfah-
  24. rungsaustausch, und beraten Bürgerinnen und Bürger bei Pla-
  25. nung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen.

A 11: Menschenrecht Wohnen Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Bezahlbares Wohnen bleibt nach wie vor ein Thema, besonders
  2. in Zeiten steigender Energiekosten. Gerade einkommensschwa-
  3. che Haushalte sind besonders betroffen.
  4. Die ASF-Landeskonferenz schließt sich den zwölf wohnungs-
  5. und sozialpolitischen Forderungen der Architektenkammer
  6. Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer
  7. Wohnungsunternehmen und der LIGA der Freien Wohlfahrts-
  8. pflege in Rheinland-Pfalz e.V. an.
  9. 1.      Aktualisierung der Bestandsdaten — Aufbau eines flächen-
  10. deckenden Sozialberichtes
  11. Wir fordern eine flächendeckende, auf die Ebene der 36
  12. Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz bezogene, ver-
  13. gleichbare Sozialberichtserstattung.
  14. Nur auf Basis gesicherter Erkenntnisse bis in die Regionen
  15. hinein können gezielte Maßnahmen in die Wege geleitet
  16. werden.
  17. 2.      Zweckbindung der Mittel für Soziale Wohnraumförderung
  18. festlegen und Tilgungszuschüsse beibehalten
  19. Die strikte Zweckbindung des Finanzrahmens für die Sozi-
  20. ale Wohnraumförderung und die Beibehaltung der Til-
  21. gungszuschüsse sind Grundlage für das von der Landesre-
  22. gierung erklärte Ziel zur Schaffung neuer, sozial geförder-
  23. ten Wohnungen.
  24. 3.      Entwicklung spezifischer Fördermaßnahmen für den struk-
  25. turschwachen Raum
  26. Die Soziale Wohnraumförderung benötigt systembedingt
  27. eine Ergänzung. Strukturschwächere Regionen brauchen
  28. über die Wohnraumförderung hinaus ergänzende Struktur-
  29. förderung.
  30. 4.      Schaffung öffentlich getragener Unternehmen für Miet-
  31. wohnungen im strukturschwachen Raum
  32. Für eine flächendeckende Versorgung mit bezahlbarem
  33. Mietwohnungsbau braucht es öffentlich getragene Unter-
  34. nehmen. Die Landesregierung und der Landtag müssen die
  35. für deren Neugründung oder Geschäftskreiserweiterung
  36. auf regionaler oder lokaler Ebene nötigen Regelungen er-
  37. lassen.
  38. 5.      Intensivierung der Strategie gegen Armut mittels Bünde-
  39. lung der Förderkulisse

  1. Kompetenzen und Förderprogramme gilt es zu bündeln.
  2. Eine dringende Aufgabe der drei zuständigen Fachministe-
  3. rien ist die projektraumbezogene, gemeinsame Beratung
  4. der Kommunen. Große Chancen bestehen nach unserer
  5. Auffassung darin, Maßnahmen der Initiative „Armut begeg-
  6. nen – gemeinsam handeln“ und das Programm „Soziale
  7. Stadt“ mit dem Instrument „Soziale Wohnraumförderung“
  8. zusammen zu führen.
  9. 6.      Ermittlung der „angemessenen Kosten der Unterkunft“
  10. Die Landesregierung sollte die Kommunen bzw. die Ar-
  11. beitsagenturen mit einer Arbeitshilfe zur Ermittlung der an-
  12. gemessenen Kosten der Unterkunft unterstützen, um sie
  13. für die Beteiligten berechenbarer zu machen.
  14. 7.      Ergänzende Beratungsangebote als Maßnahmen der Ar-
  15. mutsbekämpfung
  16. Mietschulden und der damit mögliche Wohnungsverlust
  17. stellen eine existentielle Bedrohung dar. Insofern fordern
  18. die  Unterzeichner  ein  Schuldnerberatungsangebot  im
  19. Quartier.
  20. 8.      Energieberatung als Maßnahme der Armutsbekämpfung
  21. Mit der Energiewende sind steigende Energiekosten ver-
  22. bunden. Die Unterzeichner fordern u.a., Energiesparbera-
  23. tung und Energieschuldnerberatung finanziell zu fördern,
  24. um den Betroffenen tatsächliche Handlungsoptionen in Sa-
  25. chen Energieeinsparung zu ermöglichen.
  26. 9.      Einführung der Quotierung für gemischte Quartiere
  27. Die Kommunen sollten durch einen Grundsatzbeschluss
  28. eine  verbindliche,  allgemeine  Quote  für  geförderten
  29. Wohnraum fassen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses
  30. kann nur dann Baurecht geschaffen werden, wenn die fest-
  31. geschriebene Quote des geförderten Wohnraums von min-
  32. destens 30% gewährleistet ist.
  33. 10. Grundstücksvergabe durch Konzeptvergaben
  34. Die Kommunen sollten sich stärker der Steuerungsmöglich-
  35. keiten durch Konzeptvergaben bewusst werden. Die Lan-
  36. desregierung ist gefordert, diese zu unterstützen und zu
  37. fördern.
  38. 11. Intensivierung der Grundstückvergabe durch Erbbaurecht
  39. Das Erbbaurecht ist eine bedeutende Möglichkeit, bezahl-
  40. baren Wohnraum langfristig zu sichern und sollte daher
  41. durch die Kommunen bei der Bereitstellung von Bauland
  42. häufiger zur Anwendung kommen.
  43. 12. Erarbeitung von Masterplänen für eine integrierte Stadt-
  44. entwicklung mit ausgewogenen Sozialräumen

  1. Masterpläne für eine integrierte Stadtentwicklung können
  2. ausgewogene Sozialräume erhalten. Sie werden aufwän-
  3. dige und ordnungspolitisch zumeist unerwünschte Eingriffe
  4. wie Milieuschutzsatzungen und Ähnliches vermeiden hel-
  5. fen und bereits präventiv zur Wirkung kommen.
  6. 13. Dauerhafte Mietpreisbindung
  7. Das Land Rheinland-Pfalz will Mieten durch Förderungen
  8. bezahlbar halten. Das Fördersystem sieht u.a. vor, Mittel
  9. für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. Im Gegen-
  10. zug verpflichten sich die Fördermittelempfänger zu Miet-
  11. preisbindungen. Die Wohnungen stehen dann für einkom-
  12. mensschwache Mieter*innen mit  Wohnberechtigungs-
  13. schein zu einem vergleichsweise günstigen Mietpreis zur
  14. Verfügung. Die Mietpreisbindungen sind zeitlich begrenzt.
  15. (Da kontinuierlich mehr Preisbindungen auslaufen als neue
  16. Sozialwohnungen geschaffen werden, nimmt die Zahl der
  17. Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz dramatisch ab. Allein
  18. in den Jahren 2019 bis 2021 fällt bei 12600 Wohnungen die
  19. Sozialbindung weg. Dem gegenüber stehen jedoch nur
  20. planmäßig 4410 neue geförderte Mietwohnungen.)
  21. Wenn die Mietpreisbindung ausläuft, kommt es häufig zu Miet-
  22. steigerungen. So werden nicht selten die Sanierungskosten auf
  23. die Mieterschaft umgelegt. Vor diesem Hintergrund wäre es
  24. wichtig, die Wohnraumförderung grundsätzlich hin zu dauerhaf-
  25. ten Mietpreisbindungen zu verändern. Neue Förderungen soll-
  26. ten kein Bindungsende mehr haben, um die Wohnungen dauer-
  27. haft als Sozialwohnungen zu halten.

  1. Quellen:

  1. Zwölf Wohnungs- und sozialpolitische Forderungen der Archi-
  2. tektenkammer Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rhein-
  3. land-pfälzischer Wohnungsunternehmen und der LIGA der
  4. Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V., 1. August 2018

  1. Bezahlbarer  Wohnraum  für  alle!  Vom  DGB  Rheinland-
  2. Pfalz/Saarland, März 2019

A 12: Wohnungen im Landesbesitz Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich mit einer lan-
  2. deseigenen Wohnungsgesellschaft  dafür  einzusetzen, dass
  3. mehr geförderter Wohnraum entsteht. Gleichzeitig sollen die
  4. Kommunen verstärkt Unterstützung zur Schaffung von geför-
  5. dertem Wohnraum erhalten.
  6. Der Bund stellt den Ländern eine Milliarde Euro für Sozialwoh-
  7. nungsbau zur Verfügung, dazu Kapital für energieeffizientes
  8. Bauen.
  9. Zwischen 2016 und 2020 entstanden jedoch in Rheinland-Pfalz
  10. lediglich 3.315 Wohnungen. Das ist das Ergebnis der Bestands-
  11. statistik mit Zahlen der ISB und eigenen Berechnungen des Kob-
  12. lenzer Statistischen Informationssystem zum 31.. 2021. Beim
  13. Vergleich der rheinland-pfälzischen Oberzentren Mainz, Lud-
  14. wigshafen, Kaiserslautern, Trier und Koblenz schneidet Mainz
  15. ab besten und Koblenz am schlechtesten ab.
  16. Um eine Forcierung bei der Schaffung von Wohnungen im ge-
  17. förderten Wohnungsbau zu erreichen, muss das Land diese Auf-
  18. gabe übernehmen und neben der Förderung der Kommunen
  19. auch selbst tätig werden. Dafür ist eine landeseigene Woh-
  20. nungsgesellschaft ein geeignetes Mittel.
  21. Bei der Schaffung von Wohnungen sind ökologische Kriterien zu
  22. erfüllen.

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Mit den Offenen Kanälen (OK) schafft das Land Rheinland-Pfalz
  2. seit fast 40 Jahren die Voraussetzungen für einen – in Deutsch-
  3. land – einzigartigen Beitrag zur Medienvielfalt. Tag für Tag pro-
  4. duzieren Hunderte Ehrenamtliche Fernsehinhalte, die das Le-
  5. ben in Rheinland-Pfalz abbilden. Die OKs nehmen das Kleine und
  6. das Große in den Blick. Sei es über das Vereinsleben und Initia-
  7. tiven, Natur und Kultur, Landschaft und Gemeinschaft, Politik
  8. und Gesellschaft, Sport, Kunst und Kultur. Die Ideen der Ehren-
  9. amtlichen sind grenzenlos und grenzüberschreitend.
  10. Im Zukunftsvertrag zwischen SPD/Grüne/FDP in Rheinland-Pfalz
  11. – Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen - ist festge-
  12. halten:
  13. „Die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz wird durch die Bür-
  14. ger:innenmedien, unsere Offenen Kanäle (OK) bereichert. Wir
  15. wollen diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben und die Offenen
  16. Kanäle zu Orten der digitalen Teilhabe machen. Der OK soll in
  17. den Innenstädten zum Begegnungs- und Vernetzungsort auch
  18. für das digitale Ehrenamt genutzt werden. Dort soll ein lokales
  19. und nichtkommerzielles Medienangebot, auch über Webvideo
  20. und andere Plattformen ausgespielt und produziert werden.
  21. Wir werden in ganz Rheinland-Pfalz solche digitalen Lernorte
  22. und digitalen Labore (Maker Spaces) entstehen lassen.“ (S. 102).
  23. Der erste Ort der medialen Teilhabe, das Media:Tor in Speyer,
  24. hat jetzt seine Türen geöffnet. Damit wird ein neues Kapitel des
  25. Medienlandes Rheinland-Pfalz geschrieben. Die ASF unterstützt
  26. diese Entwicklung, da diese Orte der medialen Teilhabe einen
  27. wichtigen Beitrag für Vielfalt und Partizipation in Rheinland-
  28. Pfalz leisten können. Dies gilt insbesondere für sozial-integrie-
  29. rende, barrierefreie, diverse und gendergerechte Angebote.
  30. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der SPD-Landtagsfrak-
  31. tion:
  32. 1. Im Laufe dieser Legislaturperiode mindestens sechs Orte
  33. der medialen Teilhabe ausreichend finanziell zu
  34. unterstützen

  1. 2. Für eine ausgewogene Verteilung in den Regionen des
  2. Landes, insbesondere zwischen Stadt und Land, zu sorgen.

  1. 3. Besondere Angebote für Mädchen und Frauen in den Orten
  2. der medialen Teilhabe zu unterstützen

  1. 4. Barrierefreie und diverse Angebote zu fördern

  1. 5. Spezielle Angebote im Bereich FSJ/FÖJ und Ausbildung zu
  2. fördern.

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

    1. Die Digitalbotschafter*innen in RLP, ein bundesweit beachtetes
    2. Projekt, stellen eine Erfolgsgeschichte dar, die weitergeschrie-
    3. ben werden muss. Mit einem landesweiten Netzwerk ehren-
    4. amtlicher Multiplikator*innen wird es älteren Menschen er-
    5. möglicht, Hemmschwellen abzubauen und auch medial teilzu-
    6. haben.
    7. Mittlerweile hat Rheinland-Pfalz 432 Digitalbotschafter*innen
    8. (Stand Mai 2022), etwa 40 Prozent davon Frauen. Auch – und
    9. gerade – in der Pandemie waren die Botschafter*innen sehr ak-
    10. tiv. Die Ehrenamtlichen haben allein 2021 über 2200 Angebote
    11. umgesetzt und über 5000 Teilnehmende , davon zwei Drittel äl-
    12. ter als 70 Jahre, erreicht. Rund 68% der Teilnehmenden sind
    13. Frauen. Dies bestätigt das Ergebnis der SIM-Studie (Senior*in-
    14. nen, Information, Medien, 2021), dass Frauen immer noch digi-
    15. talen Nachholbedarf haben, da sie häufiger offline sind als Män-
    16. ner in ihrer Altersgruppe.
    17. Die Digitalbotschafter*innen reagieren sehr flexibel auf ihre
    18. Zielgruppe. 69% bieten auch Hausbesuche und ermöglichen so,
    19. dass beispielsweise Probleme mit Endgeräten bzw. dem Inter-
    20. net direkt angegangen werden können.
    21. Auch wenn die Zahl der Digitalbotschafter*innen beeindru-
    22. ckend ist, zeigt sich, dass es mit Blick auf die regionale Verteilung
    23. noch weiterer Anstrengungen bedarf.
    24. Während es im Landkreis Mainz-Bingen 50 ausgebildete Digital-
    25. botschafter*innen gibt, ist im Landkreis Altenkirchen (Wester-
    26. wald) lediglich eine Botschafter*in aktiv.
    27. Angesichts der positiven Erfahrungen bei den Hausbesuchen,
    28. sollte der Adressat*innenkreis auf Menschen mit Handicaps
    29. bzw. eingeschränkter Mobilität ausgeweitet werden, um in
    30. Rheinland-Pfalz mediale Teilhabe für alle zu erreichen.
    31. Vor diesem Hintergrund fordern wir die SPD-Landtagsfraktion
    32. auf,
    33. 1. Das Projekt Digitalbotschafter*innen zeitlich zu entfristen
    34. und dauerhaft fortzusetzen
    35. 2. Zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um mehr
    36. Frauen für dieses Ehrenamt zu gewinnen
    37. 3. Die Digitalbotschafter*innen gut auszustatten (mit
    38. Hardware und regelmäßigen Schulungsangeboten)

    1. 4. Den Adressat*innenkreis auf Menschen mit
    2. eingeschränkter Mobilität zu erweitern (Hausbesuche)
    3. 5. Schulungen mit Blick auf Hausbesuche zu konzipieren und
    4. anzubieten
    5. 6. Ein besonderes Augenmerk auf die regionale Verteilung zu
    6. legen, um möglichst flächendeckend ausreichend Angebote
    7. in allen Landkreisen anbieten zu könne

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!

Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

      1. Die ASF Landeskonferenz fordert die Landesregierung auf, ver-
      2. stärkt gegen Rechtsextremismus vorzugehen und die Maßnah-
      3. men, die dem Mainzer Apell von 2020 folgten, aufzugreifen und
      4. fortzuführen.
      5. Am 28. Mai 2022 versuchten ca. 2.000 Rechtsextreme und Un-
      6. terstützer*innen aus ganz Deutschland das Demokratie-Fest in
      7. Neustadt zu stören, indem sie mit rechtsextremen Symbolen
      8. zum Hambacher Schloss marschierten.
      9. Im Vorfeld wurde die Demonstration verboten, nun sollte das
      10. Fest rund ums Hambacher Schloss nach dem Plan einer rechts-
      11. extremen Gruppe durch weiß gekleidete „Spaziergänger“ über-
      12. laufen werden.
      13. Unter den Angereisten waren als gewaltbereit bekannte Mit-
      14. glieder rechtsextremer Gruppen, die dann auch die Aussteller
      15. an den Ständen anpöbelten.
      16. Es ist dem besonnenen Vorgehen der Polizei in Absprache mit
      17. den Veranstaltern der Stadt zu danken, dass es den Rechten
      18. nicht gelang, die von ihnen gewünschte Eskalation zu provozie-
      19. ren.
      20. Dennoch tut es weh anzusehen, wie rechte Parolen und Sym-
      21. bole  - wenn auch nur für kurze Zeit – auf dem Hambacher
      22. Schloss präsentiert wurden.
      23. Und es ist verständlich, wenn sich die Akteurinnen und Akteure
      24. der demokratischen Gruppierungen, die sich mit ihren Ständen
      25. an dem Fest der Demokratie beteiligt haben und für kurze Zeit
      26. ihre Stände schließen mussten, frustriert oder gar wütend ob
      27. des gefühlten Zurückweichens vor den Rechten äußern.
      28. Der . Mai hat uns noch einmal daran erinnert, wie wichtig es
      29. ist, laut und deutlich zu sagen: bis hierher und nicht weiter!
      30. Das Hambacher Schloss ist das Symbol der Demokratie, das Fest
      31. in Neustadt ein Fest der Demokratie, ein Fest, an dem die Mehr-
      32. heit der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer für ein
      33. tolerantes und weltoffenes Land einsteht.
      34. Es gilt, bereits jetzt Sorge dafür zu tragen, dass das Fest der De-
      35. mokratie auch in Zukunft ein Fest des Friedens, der Toleranz und
      36. des Miteinanders aller demokratischen Gruppen der Gesell-
      37. schaft bleibt!
      38. Der Kampf gegen Rechts ist nicht auf der Straße zu führen! Es
      39. gilt, den rechten demokratiefeindlichen Parolen insbesondere
      40. in den sozialen Medien Einhalt zu gebieten.

      1. Rechtsextreme und Unterstützer*innen nutzen öffentliche Fo-
      2. ren weitgehend ungestört für ihre Propaganda, um das Internet
      3. über die sozialen Medien zu einer Plattform für rechtsextremes
      4. Gedankengut zu machen.
      5. Über diese öffentlichen Kommunikationssysteme werden Grup-
      6. pen zu Kundgebungen mobilisiert, Themen aufgegriffen, die all-
      7. gemein als Probleme empfunden werden, und die User mit
      8. greifbaren, verständlichen Schlagwörtern angesprochen. Spon-
      9. tandemos werden häufig und ganz einfach über twitter oder te-
      10. legram organisiert, Fake news über insta und facebook verteilt.
      11. Rassistisches Gedankengut wird jetzt über die sozialen Netz-
      12. werke von Menschen vertrieben, die sich bestens mit den neuen
      13. Medien auskennen und diese souverän nutzen.
      14. Es braucht eine Stärkung der demokratischen Kräfte, diese Akti-
      15. vitäten der Rechten auch im Internet einzugrenzen und dagegen
      16. zu halten.
      17. Wir fordern die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten der
      18. Verfolgung von Rechtsextremismus im Internet zu nutzen.
      19. Darüber hinaus gilt es, die Medienkompetenz zu stärken, um
      20. das Gegenhalten in den Foren, im Netz zu unterstützen.
      21. Es braucht eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung, einen Main-
      22. zer Apell 2.0!

Beschlussbuch

Landeskonferenz der AsF Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2022

 

Inhaltsverzeichnis

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!................................................................................. 1

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband......................... 4

A 03: entfällt................................................................................................................................. 6

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!................................................. 7

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen................................................... 8

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen unterstützen.... 9

A 07: Hebammen-Haftpflicht..................................................................................................... 10

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland-Pfalz ausbauen und absichern............................................................................................................................. 12

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)................................. 14

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte........................... 16

A 11: Menschenrecht Wohnen................................................................................................... 17

A 12: Wohnungen im Landesbesitz............................................................................................ 20

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht............................................................................................................................ 21

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden........................................................................................................................................ 23

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!....................................................................... 25

 

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion

  1. Die sozialdemokratischen Frauen in RLP fordern ein paritäti-
  2. sches Wahlgesetz und die Umsetzung des Verfassungsauftrages
  3. jetzt!

  1. I.             Parität gesetzlich verankern

  1. Knapp jedes vierte kommunalpolitische Mandat (23,8 Prozent),
  2. das bei den Kommunalwahlen 2019 von den Wählerinnen und
  3. Wählern vergeben und im Rahmen der Paritätsstatistik ausge-
  4. wertet wurde, ging an eine Frau.
  5. Rheinland-Pfälzische Kommunen bereiten sich auf die nächste
  6. Kommunalwahl vor. Eine Änderung des Wahlrechts hat bislang
  7. nicht stattgefunden.
  8. In Brandenburg und Thüringen ging man einen mutigeren
  9. Schritt und beschloss bereits 2019 paritätische Wahlgesetze für
  10. die Landtagswahlen. Sie verpflichteten die Parteien zur hälfti-
  11. gen, abwechselnden Nominierung von Kandidatinnen und Kan-
  12. didaten auf den Wahlvorschlagslisten.
  13. Die konstante Unterrepräsentanz von Frauen in der Politik hätte
  14. damit – wie in anderen europäischen Staaten - ein Ende haben
  15. können, die fehlende gleichberechtigte demokratische Teilhabe
  16. der Bürgerinnen und Bürger hätte hergestellt und gesichert
  17. werden können.
  18. Beide Gesetze wurden von den Landesverfassungsgerichten mit
  19. Verweis auf die Landesverfassungen für nichtig erklärt. Dabei
  20. wurde das in den jeweiligen Landesverfassungen geregelte
  21. Gleichberechtigungsgrundrecht und -gebot über den höherran-
  22. gigen und weitergehenden Art. 3 Abs. 2 GG gestellt, ohne die
  23. Höherrangigkeit des GG und die aus Art. 3 Abs. 2 GG resultieren-
  24. den Forderungen an die Landesverfassungen und die Landesge-
  25. setzgeber zu berücksichtigen: „Der Staat fördert die tatsächliche
  26. Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  27. und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  28. Zu den Entscheidungen gibt es zwei abweichende Sondervoten
  29. der befassten Richter*innen, die zu einem gegenteiligen Ergeb-
  30. nis gelangen. Sie und mit ihnen viele führende Staatsrechtler,
  31. auch der Deutsche Juristinnenbund, halten eine gerechte Staat-
  32. lichkeit ohne angemessene Frauenbeteiligung auch in den
  33. Schaltstellen der Macht für nicht mehr vorstellbar.

 

  1. Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte und die Schlüsse
  2. daraus zeigen Maßstäbe für verfassungskonforme Paritätsge-
  3. setze auf.
  4. Paritätsgesetze sind ein effektives Mittel, um zu erreichen, dass
  5. Frauen gleichermaßen an politischer Machtausübung beteiligt
  6. sind und ihre Interessen, Sichtweisen und Erfahrungen in die
  7. Gesetzgebung einbringen können.
  8. Jeder demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat das Recht,
  9. Neuland zu betreten, wenn es gesellschaftliche Veränderungen
  10. oder Handlungsbedarfe notwendig machen. Ansonsten würde
  11. Politik stillstehen.
  12. Wir fordern von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  13. in Rheinland-Pfalz, die Erkenntnisse aus den bereits ergangenen
  14. Urteilen zu nutzen und ein grundgesetzlich gebotenes Paritäts-
  15. gesetz für künftige Wahlen zu schaffen.

  1. II.            Parteisatzung als gleichstellungspolitisches
  2. Instrument nutzen

  1. Wir wissen, dass die Ursache für die mangelnde Präsenz von
  2. Frauen in der Politik in fortbestehenden strukturellen Barrieren
  3. und Geschlechterstereotypen liegt. Das kritisiert die UN-Frauen-
  4. rechtskommission deutlich in Bezug auf die Situation in
  5. Deutschland.
  6. Die politische Kultur ist noch immer geprägt von starken Män-
  7. nernetzwerken, die Frauen weniger fördern oder gar von Kandi-
  8. daturen abhalten.
  9. Dazu kommt, dass Frauen nach wie vor mehr unbezahlte Sorge-
  10. arbeit übernehmen, worauf die Arbeitsstrukturen im politischen
  11. Ehrenamt nicht ausgerichtet sind.
  12. Die Ergebnisse der Paritätsstatistik zu den Kommunalwahlen
  13. 2019 zeigt: je ländlicher und je niedriger die Ebene, umso gerin-
  14. ger ist der Frauenanteil auf den Listen, aber auch schon der An-
  15. teil der weiblichen Teilnehmenden an den Aufstellungsver-
  16. sammlungen.
  17. Die Parteien tragen durch ihr Vorgehen bei der Anwerbung, För-
  18. derung und Nominierung von KandidatInnen ganz entschieden
  19. dazu bei, welche Chancen Frauen und Männer jeweils haben.
  20. Parteiinterne Regelungen haben zwar in den vergangenen Jahr-
  21. zehnten, in den demokratischen Parteien in unterschiedlicher
  22. Ausprägung, deutliche Fortschritte gebracht, sie sind aber nicht
  23. ausreichend. Denn entweder sind sie zu unverbindlich oder sie
  24. werden nicht konsequent genug angewandt.
  25. Innerparteilich haben wir mit unserer Geschlechterquote theo-
  26. retisch die Möglichkeit, alle Vorstände mit bis zu 60% Frauen zu
  27. besetzen. Auch hindert uns niemand daran, beispielsweise bei

 

  1. den Kommunalwahlen Listen mit Frauen auf den vorderen, si-
  2. cheren Plätzen zu beschließen. Auch beim Kumulieren würde
  3. das den Frauen einen Vorsprung sichern.
  4. Gleichstellung gehört zur DNA der Sozialdemokratie. Wir als So-
  5. zialdemokratinnen und Sozialdemokraten müssen uns daher
  6. fragen, warum wir auch innerparteilich und in den Parlamenten
  7. und kommunalen Vertretungen noch so weit von einer tatsäch-
  8. lich hälftigen Verteilung von Frauen und Männern entfernt sind.
  9. Statt Hilferufe vor einer Wahl, wenn plötzlich festgestellt wird,
  10. dass keine oder zu wenig Frauen sich in der Partei einbringen
  11. oder bereit sind, zu kandidieren, bis hin zu immer wieder auf-
  12. tauchenden Forderungen nach „Abschaffung der Quote“, müs-
  13. sen sich die Partei und die Parteigliederungen fragen, warum
  14. das so ist und was sie dagegen tun können.
  15. Die SPD Rheinland-Pfalz gehört wieder an die Spitze der Bewe-
  16. gung und lässt den Worten auch Taten folgen, damit wir inner-
  17. parteilich das leben, was gesellschaftlich zu erreichen unser ge-
  18. meinsames Ziel ist: die Gleichstellung!
  19. Wir fordern von der SPD Rheinland-Pfalz das Ausschöpfen aller
  20. satzungsgemäßen Möglichkeiten, um eine paritätische Teilhabe
  21. von Frauen und Männern in allen Gliederungen und Ebenen
  22. durchzusetzen.
  23. Die SPD Rheinland-Pfalz schafft Parität!

 

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landesparteitag

  1. Gleichstellung ist wesentlich für eine moderne Demokratie – zu-
  2. gleich Basis und Anspruch für das Gelingen einer offenen Gesell-
  3. schaft. Wir sind die Gleichstellungspartei in unserem Land. Wir
  4. wollen eine Gesellschaft, in der weder Geschlecht noch Her-
  5. kunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität zu Be-
  6. nachteiligung führen.
  7. Ziel der Sozialdemokratie ist, jede Form von Diskriminierung in
  8. unserer Gesellschaft zu beenden. Die klassischen Rollenbilder
  9. von Männern und Frauen sowie das traditionelle Bild von Fami-
  10. lien wollen wir aufbrechen. Für uns ist klar: Die Gleichstellung
  11. aller Geschlechter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
  12. betrifft alle Politikfelder.
  13. Als Partei der Gleichstellung geht die SPD in Rheinland-Pfalz mit
  14. gutem Beispiel voran. Sie erkennt die nach wie vor bestehenden
  15. Hürden, die insbesondere einige Gliederungen vor Ort bei der
  16. Umsetzung paritätischer Listen und dem Einbinden von Frauen
  17. und Männern gleichermaßen in die Parteiarbeit zu meistern ha-
  18. ben.
  19. Das Engagement der Genossinnen und Genossen in den Orts-
  20. vereinen, den Unterbezirken und den Gliederungen verdient
  21. eine umfassende Unterstützung durch den Landesverband. Dies
  22. ist durch die Einrichtung einer festen Anlaufstelle in der Landes-
  23. geschäftsstelle zu gewährleisten.
  24. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört es
  25. ·  (mehr) Frauen für die SPD zu aktivieren und gewinnen
  26. ·  (mehr) Frauen für Funktionen und Mandate zu gewinnen
  27. ·  Sichtbarkeit von Frauen in der SPD zu erhöhen
  28. ·  Kulturwandel in der SPD anzustoßen und die Gliederungen in
  29. diesem Prozess zu unterstützen
  30. Hierfür ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Landesge-
  31. schäftsstelle AnsprechpartnerIn für die Gliederungen, für die
  32. Genossinnen, und gibt Tipps und Handreichungen.
  33. Die ASF fordert, um dies sicherzustellen, eine Aufnahme dieser
  34. Stelle in die Satzung:
  35. §13a
  36. (1) Der Landesvorstand benennt eine/n Beauftragte/n, die/der
  37. für das Thema Gleichstellung im Landesverband zuständig ist.
  38. (2) Ihre/Seine Aufgabe ist es, Partei und Gremien in Fragen der
  39. Gleichstellung bzw. der Mitgliedergewinnung und –betreuung

 

  1. zu beraten und nach außen zu informieren. Die/der Gleichstel-
  2. lungsbeauftragte übt darüber hinaus eine Kontrollfunktion aus.
  3. Über die Arbeit wird im Rahmen der Parteitage berichtet.

 

A 03: entfällt

 

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die vor kurzem beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Min-
  2. destlohns ist begrüßenswert, war sie doch längst überfällig.
  3. Gleichzeitig sieht allerdings das „Gesetz zur Erhöhung des Schut-
  4. zes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ vor, dass die Grenzen,
  5. bis zu denen die sogenannten Minijobs ohne Sozialabgaben-
  6. pflicht möglich sind, dynamisch steigen. Die geplante Auswei-
  7. tung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € bedeutet mehr Min-
  8. jobs, die kaum soziale Sicherheit für die Beschäftigten bieten.
  9. Die vergangenen zwei Jahre der Pandemie haben gezeigt, wie
  10. im Ernstfall gerade die geringfügig Beschäftigten ohne sozialen
  11. Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld be-
  12. troffen waren. Mehrere Studien haben nachweisen können,
  13. dass der gesetzliche Mindestlohn bei geringfügig Beschäftigten
  14. häufiger umgangen wird. Auch ist mittlerweile deutlich, dass
  15. Minijobs keine Brückenfunktion in Richtung einer sozialversi-
  16. cherungspflichtigen (Vollzeit-)Beschäftigung haben.
  17. Stattdessen stellen sie oft genug eine Falle dar, aus der die ge-
  18. ringfügig Beschäftigten durch Dequalifizierungseffekte nicht o-
  19. der nur schwer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  20. wechseln können. Die Anhebung und Dynamisierung der Mi-
  21. nijobgrenze ist ein gleichstellungspolitischer Rückschritt und
  22. verstärkt Fehlanreize, statt sie zu überwinden.
  23. Wir erwarten von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  24. ein entschlossenes Handeln, um die bestehenden Einkommens-
  25. unterschiede zwischen Männern und Frauen, die ungleiche Ver-
  26. teilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, die fehlende Absicherung
  27. insbesondere im Alter für Frauen zu überwinden.
  28. Wir fordern eine Reform, die geringfügiger Beschäftigung sozi-
  29. ale Sicherheit und langfristige Stabilität gibt!
  30. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesarbeitsminis-
  31. ter auf, diese geplante Ausweitung der Minijobgrenze gekoppelt
  32. an die Dynamisierung des Mindestlohns zu stoppen!
  33. Stattdessen sind entsprechend der Beschlusslage der SPD Mi-
  34. nijobs in die Systeme der sozialen Sicherung zu überführen und
  35. ist die längst überfällige Minijobreform endlich – wie im Wahl-
  36. programm beschlossen – anzugehen!

 

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen

Antragsteller:in: AsF im UB Worms Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die AsF fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich weiterhin
  2. wie im Wahlprogramm enthalten für eine Streichung des soge-
  3. nannten Abtreibungsparagrafen, des § 218 StGB, einzusetzen:
  4. Frauen dürfen wegen eines Schwangerschaftsabbruchs nicht
  5. kriminalisiert werden.
  6. Die in fast allen Ländern Westeuropas geltende Fristenlösung
  7. muss auch in Deutschland geltendes Recht werden. Dies hat lei-
  8. der keinen Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden.
  9. Der § 218 StGB kriminalisiert Frauen, die eine Schwangerschaft
  10. abbrechen wollen nicht nur, er macht sie zu Unmündigen, weil
  11. sie in dieser für sie oft existenziellen Frage nicht selbst über ihr
  12. Leben entscheiden dürfen.
  13. Frauen müssen sich befragen und beraten lassen und brauchen
  14. für eine Abtreibung auch in den ersten drei Monaten eine Ge-
  15. nehmigung. Sogar in katholischen Ländern wie Italien und in Ir-
  16. land gibt es das Recht der Frauen, in den ersten drei Monaten
  17. selbst zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen
  18. möchten oder nicht.
  19. Mit Erleichterung hat die AsF zur Kenntnis genommen, dass die
  20. Streichung des § 219a StGB in Kürze umgesetzt wird, ganz so,
  21. wie es im Koalitionsvertrag auf Seite 116 - Reproduktive Selbst-
  22. bestimmung- vereinbart wurde.
  23. Die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch muss für die
  24. SPD der nächste folgerichtige Schritt auf dem Weg zur Selbstbe-
  25. stimmung der Frauen bleiben.

 

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen un- terstützen

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion, SGK

  1. Die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen stellt eine große
  2. Herausforderung dar. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ha-
  3. ben Probleme, Nachfolger zu finden. Neben hohen Investitions-
  4. kosten sehen viele angehende Ärztinnen und Ärzte die Verein-
  5. barkeit von Familie und Beruf als größtes Hindernis, eine eigene
  6. Praxis zu eröffnen oder zu übernehmen.
  7. Auch wenn der Sicherstellungsauftrag der medizinischen Ver-
  8. sorgung in erster Linie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
  9. (KV) liegt, hat auch das Land eine Mitverantwortung. Mit der
  10. Aufgabe der Daseinsvorsorge stehen die Kommunen ebenfalls
  11. in Verantwortung.
  12. Mit kommunal geführten Medizinischen Versorgungszentren
  13. (MVZ) kann die ärztliche Versorgung besonders in den ländli-
  14. chen Regionen auch zukünftig gesichert werden.
  15. Für die Mediziner und Medizinerinnen bedeutet das Arbeiten
  16. als Angestellte in diesen MVZen flexiblere Arbeitszeiten und Ar-
  17. beitszeitmodelle, wie zB Teilzeit, gegenseitige Vertretungen,
  18. und eine sichere Perspektive.
  19. Die gesetzliche Grundlage wurde bereits 2014 im Entwurf des
  20. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Doch gibt es bis
  21. heute nur wenige Kommunen, die sich auf diesen Weg begeben
  22. haben.
  23. Der Aufwand für die Kommunen ist nicht unerheblich, die be-
  24. reits kommunal geführten MVZ zeigen jedoch, dass sich dieses
  25. Engagement für ein MVZ als Anstalt öffentlichen Rechts auszahlt
  26. und wirtschaftlich ist.
  27. Die ASF fordert die Landesregierung auf, bei den Kommunen für
  28. die Übernahme der Gesundheitsversorgung in Eigenregie zu
  29. werben und sie bei der Umsetzung der Projekte kommunal ge-
  30. führter MVZen zu unterstützen.
  31. Hierfür ist ein Programm mit einem Leitfaden für die Kommu-
  32. nen beim Gesundheitsministerium zu erstellen.
  33. Das Modell der Praxis-Genossenschaften, möglich auch mit
  34. kommunaler Beteiligung, gehört hierzu und ist weiter zu för-
  35. dern.

 

A 07: Hebammen-Haftpflicht Antragsteller:in: AsF Mayen-Koblenz Adressat:in: SPD-Bundestagsfraktion

  1. Die Bedingungen im deutschen Gesundheitswesen werden von
  2. Jahr zu Jahr schlechter. Teurere Pflege- und Therapiemaßnah-
  3. men und die erhöhte Lebenserwartung steigern die Kosten,
  4. durch Privatisierungen wird eingespart, wo es nur geht. Es wer-
  5. den Kliniken zusammengelegt, kleinere Häuser geschlossen,
  6. Hausarztpraxen reduziert (im städtischen Bereich meist zusam-
  7. mengelegt) und viele ländliche Praxen geschlossen. Dazu
  8. kommt ein immer größer werdender Mangel an Pflegekräften,
  9. da das Verhältnis Leistung und Bezahlung nicht mehr stimmt.
  10. Der Druck ist so groß, dass immer mehr Pflegekräfte den Beruf
  11. wechseln, und sich immer weniger junge Menschen für den Be-
  12. ruf entscheiden. Für die Patienten führt das u.a. zu langen War-
  13. tezeiten und weiten Anfahrtswegen. Die Versorgung vor Ort ist
  14. nicht mehr gewährleistet. Besonders trifft es Eltern und
  15. Schwangere. Kinderärzte sind Mangelware, Kliniken mit Ge-
  16. burtshilfe und Wochenbett sind oftmals über 50km entfernt.
  17. Ganz besonders betroffen ist dabei der Hebammenberuf, insbe-
  18. sondere die freiberuflich und in der Geburtshilfe tätigen Heb-
  19. ammen. Durch den Anstieg der Pflege/Therapiekosten, die er-
  20. höhte Lebenserwartung, und die Möglichkeit, bis zu 30 Jahre
  21. rückwirkend zu klagen, ergibt sich für die Versicherungsgesell-
  22. schaften ein nahezu unkalkulierbares Versicherungsrisiko. La-
  23. gen die Haftpflichtprämien 1981 noch bei DM 30,68 im Jahr, wa-
  24. ren es 2018 schon Euro 8174,00. Das bedeutet, dass eine freibe-
  25. ruflich in der Geburtshilfe tätige Hebamme drei Monate im Jahr
  26. nur für ihre Berufshaftpflicht arbeitet. Seit Juli 2021 gibt es ei-
  27. nen Mehrjahresvertrag mit einem Konsortium verschiedener
  28. Versicherungsgesellschaften, der die Beiträge bis 2024 festlegt
  29. und den Hebammen zumindest eine gewisse Planungssicherheit
  30. erlaubt. Der Vertrag führte aber auch zu einer Erhöhung der Bei-
  31. träge um 15 % im ersten, und jeweils 10 % im zweiten und im
  32. dritten Jahr.
  33. Die Folgen sind:
  34. ·  immer mehr Hebammen ziehen sich aus der Geburtshilfe
  35. zurück und sind nur noch in der Vorsorge und
  36. Wochenbettbetreuung tätig.

  1. ·  In der freiberuflichen Geburtshilfe arbeiten z.Zt. bundesweit
  2. nur noch ca.2600 Hebammen.

 

  1. ·  Die Angst vor finanziellen Folgen lähmt Innovationen und
  2. neue Methoden.

  1. Weitere Folgen könnten werden:
  2. ·  Wegfall der freien Wahl des Geburtsortes
  3. ·  keine Hebamme der Wahl mehr zur Betreuung in der Klinik
  4. ·  keine flächendeckende Geburtshilfe, -vorbereitung und -
  5. nachsorge.

  1. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die folgenden
  2. Forderungen zu überprüfen:
  3. ·  Haftungsobergrenze und staatlich finanzierter Haftungsfond
  4. ·  staatliche Teilübernahme der Versicherungskosten
  5. ·  Verkürzung der Verjährungsfrist

 

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland- Pfalz ausbauen und absichern

Antragsteller:in: AsF Rheinland-Pfalz Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Das Modellprojekt „Vertrauliche medizinische Hilfe und Versor-
  2. gung nach einer Vergewaltigung – ohne vorherige Anzeigeer-
  3. stattung bei der Polizei“ stammt ursprünglich aus Frankfurt.
  4. 2011 wurde es in einer Beschlussempfehlung des Landesweiten
  5. Runden Tisches im Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekt
  6. gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) unter ver-
  7. schiedenen bundesweiten Modellen ausgewählt. In Rheinland-
  8. Pfalz wurde es bisher in vier Städten umgesetzt: 201 in Mainz
  9. und Worms, 2020 in Koblenz und 2021 in Trier.
  10. Bei der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung steht
  11. nicht die Anzeige, sondern die körperliche (und seelische) Hei-
  12. lung im Mittelpunkt. Das entspricht dem Bedürfnis der von Ver-
  13. gewaltigung betroffenen Frauen und Mädchen.
  14. • Betroffene, werden ermutigt, sich nicht zurückzuziehen, son-
  15. dern medizinische und psycho-soziale Versorgungsstruktu-
  16. ren zu nutzen (Krankenhaus, niedergelassene Praxis, rechts-
  17. medizinisches Institut, Fachberatungsstellen).
  18. •  Das Tabu-Thema Vergewaltigung wird in der Öffentlichkeit
  19. an- und ausgesprochen, mit dem Angebot, sich Hilfe zu ho-
  20. len. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit erreichen die Fach-
  21. beratungsstellen vergewaltigte Frauen, die ansonsten den
  22. Weg nicht in die Beratung gefunden hätten.
  23. • Es werden Leitfäden, Versorgungskits und Hilfestellungen für
  24. Ärzt*innen bereitgestellt. Der Untersuchungsbogen des Mo-
  25. dells wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie
  26. und Geburtshilfe e. V. (DGGG) empfohlen, in Hessen wird er
  27. verpflichtend in Fällen von angezeigter Vergewaltigung/Ver-
  28. sorgung eingesetzt.
  29. •  Betroffene können selbst entscheiden, ob sie eine vertrauli-
  30. che Befundsicherung möchten, oder nicht. Sie werden über
  31. alle Schritte informiert und haben die Kontrolle über den
  32. Prozess.
  33. ·  Mit dem Angebot der Medizinischen Soforthilfe steht das
  34. körperliche und seelische Wohl von Frauen*, die sexuali-
  35. sierte Gewalt erlebt haben, im Fokus.
  36. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Istanbul-Kon-
  37. vention umzusetzen und das Angebot der „Medizinischen So-

 

  1. forthilfe nach Vergewaltigung“ und die damit verbundene Bera-
  2. tungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Rheinland-Pfalz auszubauen
  3. und abzusichern.
  4. Das Ziel muss eine Versorgungsstruktur sein, die landesweit
  5. eine wohnortnahe medizinische, rechtsmedizinische und psy-
  6. chosoziale Versorgung garantiert und die traumasensibel, barri-
  7. ere- und diskriminierungsfrei gestaltet ist.

 

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Lan- desarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)

Antragsteller: in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Als Teil des Projekts „make it work!: Für einen Arbeitsplatz ohne
  2. sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ des Bundes-
  3. verbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
  4. startete im Juni 2019 eine Kampagne der Landesarbeitsgemein-
  5. schaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG).
  6. Nach einer zweijährigen Modellphase wurde aus „make it
  7. work!“ nun „it works! Wir unternehmen was. Gegen Sexuali-
  8. sierte Belästigung in der Arbeitswelt".
  9. Folgende Schritte wurden gegangen:
  10. ·     Schulungen und Info-Veranstaltungen mit Multiplika-
  11. tor*innen, Sensibilisierung von Personen und Organisa-
  12. tionen für das Thema und ihre jeweilige Verantwortung
  13. ·     Aktivierung von politisch Verantwortlichen und Schlüs-
  14. selpersonen,  Nutzung  bestehender  und  Schaffung
  15. neuer Netzwerke
  16. ·     Gleichstellungsbeauftragte und Gewerkschaften konn-
  17. ten als Multiplikator*innen für eine diskriminierungs-
  18. sensible Arbeitswelt gewonnen werden. In vielen Be-
  19. trieben und Verwaltungen konnten Handlungsverpflich-
  20. tungen bei den Verantwortlichen aufgezeigt und Hand-
  21. lungsmöglichkeiten implementiert werden. Die Fach-
  22. frauen der Frauennotrufe haben konkrete Angebote für
  23. Arbeits-Module zum Thema erarbeitet und erprobt. „In-
  24. dividuell“ zugeschnittene Fortbildungs-Konzepte und
  25. Bereitstellung von Materialien erfolgen Schritt für
  26. Schritt.
  27. ·     Besonderes Augenmerk legten die rheinland-pfälzi-
  28. schen Fachfrauen auf den letzten Punkt – Schulung von
  29. ganzen Unternehmen. „Nur sensibilisierte und ge-
  30. schulte Teams zeigen klimatische Veränderungen! Sie
  31. werden fehlersensibel und achtsam,“ wissen die Fach-
  32. frauen. Sexualisierte Belästigung und sexistische Diskri-
  33. minierung am Arbeitsplatz fänden tatsächlich weniger
  34. statt. Und wenn es bereits passiert ist? Dann könne für
  35. Betroffene ein Klima entstehen, in dem sie sich nicht al-
  36. leingelassen fühlen und weiter gut arbeiten können. Für

 

  1. potentiell Belästigende würde deutlich: dieses Verhal-
  2. ten ist nicht erwünscht und es folgen Konsequenzen.
  3. Verantwortliche erhielten mehr Sicherheit.
  4. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Kampagne und
  5. die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit abzusichern.

 

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte

Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Bei der Umsetzung des Zieles „Klimaneutralität“ kommt der
  2. kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemein-
  3. den sind wesentliche Akteure beim Vorantreiben der Energie-
  4. wende.
  5. Senken Kommunen ihre Energiekosten, reduzieren sie nicht nur
  6. die Betriebskosten, sondern gewinnen Freiraum für Sanierungs-
  7. und Investitionsmaßnahmen. Gleichzeitig übernehmen sie Vor-
  8. bildfunktion für ihre Bürger.
  9. Diese Schlüsselrolle, die als Querschnittsaufgabe alle Bereiche
  10. der kommunalen Verwaltung betrifft, und darüber hinaus we-
  11. sentlich Öffentlichkeitsarbeit und Beratung übernimmt, kann
  12. die Herausforderungen der Energiewende vor Ort und bürger-
  13. nah annehmen und gestalten.
  14. Die ASF-Landeskonferenz fordert daher, die verpflichtende Be-
  15. nennung einer Klimaschutzbeauftragten oder eines Klima-
  16. schutzbeauftragten auf der Ebene der Kreise und kreisfreien
  17. Städte in die Landeskommunalordnung und die Gemeindeord-
  18. nung aufzunehmen.
  19. Die kommunalen Klimaschutzbeauftragten sollen als zentrale
  20. Ansprechstelle für die Menschen vor Ort fungieren, und im Be-
  21. reich des Verwaltungshandelns dieses im Rahmen eines Klima-
  22. schutzkonzeptes steuern und koordinieren. Sie vernetzen lokale
  23. Klimaschutzakteur*innen, fördern Informations- und Erfah-
  24. rungsaustausch, und beraten Bürgerinnen und Bürger bei Pla-
  25. nung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen.

 

A 11: Menschenrecht Wohnen Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Bezahlbares Wohnen bleibt nach wie vor ein Thema, besonders
  2. in Zeiten steigender Energiekosten. Gerade einkommensschwa-
  3. che Haushalte sind besonders betroffen.
  4. Die ASF-Landeskonferenz schließt sich den zwölf wohnungs-
  5. und sozialpolitischen Forderungen der Architektenkammer
  6. Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer
  7. Wohnungsunternehmen und der LIGA der Freien Wohlfahrts-
  8. pflege in Rheinland-Pfalz e.V. an.
  9. 1.      Aktualisierung der Bestandsdaten — Aufbau eines flächen-
  10. deckenden Sozialberichtes
  11. Wir fordern eine flächendeckende, auf die Ebene der 36
  12. Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz bezogene, ver-
  13. gleichbare Sozialberichtserstattung.
  14. Nur auf Basis gesicherter Erkenntnisse bis in die Regionen
  15. hinein können gezielte Maßnahmen in die Wege geleitet
  16. werden.
  17. 2.      Zweckbindung der Mittel für Soziale Wohnraumförderung
  18. festlegen und Tilgungszuschüsse beibehalten
  19. Die strikte Zweckbindung des Finanzrahmens für die Sozi-
  20. ale Wohnraumförderung und die Beibehaltung der Til-
  21. gungszuschüsse sind Grundlage für das von der Landesre-
  22. gierung erklärte Ziel zur Schaffung neuer, sozial geförder-
  23. ten Wohnungen.
  24. 3.      Entwicklung spezifischer Fördermaßnahmen für den struk-
  25. turschwachen Raum
  26. Die Soziale Wohnraumförderung benötigt systembedingt
  27. eine Ergänzung. Strukturschwächere Regionen brauchen
  28. über die Wohnraumförderung hinaus ergänzende Struktur-
  29. förderung.
  30. 4.      Schaffung öffentlich getragener Unternehmen für Miet-
  31. wohnungen im strukturschwachen Raum
  32. Für eine flächendeckende Versorgung mit bezahlbarem
  33. Mietwohnungsbau braucht es öffentlich getragene Unter-
  34. nehmen. Die Landesregierung und der Landtag müssen die
  35. für deren Neugründung oder Geschäftskreiserweiterung
  36. auf regionaler oder lokaler Ebene nötigen Regelungen er-
  37. lassen.
  38. 5.      Intensivierung der Strategie gegen Armut mittels Bünde-
  39. lung der Förderkulisse

 

  1. Kompetenzen und Förderprogramme gilt es zu bündeln.
  2. Eine dringende Aufgabe der drei zuständigen Fachministe-
  3. rien ist die projektraumbezogene, gemeinsame Beratung
  4. der Kommunen. Große Chancen bestehen nach unserer
  5. Auffassung darin, Maßnahmen der Initiative „Armut begeg-
  6. nen – gemeinsam handeln“ und das Programm „Soziale
  7. Stadt“ mit dem Instrument „Soziale Wohnraumförderung“
  8. zusammen zu führen.
  9. 6.      Ermittlung der „angemessenen Kosten der Unterkunft“
  10. Die Landesregierung sollte die Kommunen bzw. die Ar-
  11. beitsagenturen mit einer Arbeitshilfe zur Ermittlung der an-
  12. gemessenen Kosten der Unterkunft unterstützen, um sie
  13. für die Beteiligten berechenbarer zu machen.
  14. 7.      Ergänzende Beratungsangebote als Maßnahmen der Ar-
  15. mutsbekämpfung
  16. Mietschulden und der damit mögliche Wohnungsverlust
  17. stellen eine existentielle Bedrohung dar. Insofern fordern
  18. die  Unterzeichner  ein  Schuldnerberatungsangebot  im
  19. Quartier.
  20. 8.      Energieberatung als Maßnahme der Armutsbekämpfung
  21. Mit der Energiewende sind steigende Energiekosten ver-
  22. bunden. Die Unterzeichner fordern u.a., Energiesparbera-
  23. tung und Energieschuldnerberatung finanziell zu fördern,
  24. um den Betroffenen tatsächliche Handlungsoptionen in Sa-
  25. chen Energieeinsparung zu ermöglichen.
  26. 9.      Einführung der Quotierung für gemischte Quartiere
  27. Die Kommunen sollten durch einen Grundsatzbeschluss
  28. eine  verbindliche,  allgemeine  Quote  für  geförderten
  29. Wohnraum fassen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses
  30. kann nur dann Baurecht geschaffen werden, wenn die fest-
  31. geschriebene Quote des geförderten Wohnraums von min-
  32. destens 30% gewährleistet ist.
  33. 10. Grundstücksvergabe durch Konzeptvergaben
  34. Die Kommunen sollten sich stärker der Steuerungsmöglich-
  35. keiten durch Konzeptvergaben bewusst werden. Die Lan-
  36. desregierung ist gefordert, diese zu unterstützen und zu
  37. fördern.
  38. 11. Intensivierung der Grundstückvergabe durch Erbbaurecht
  39. Das Erbbaurecht ist eine bedeutende Möglichkeit, bezahl-
  40. baren Wohnraum langfristig zu sichern und sollte daher
  41. durch die Kommunen bei der Bereitstellung von Bauland
  42. häufiger zur Anwendung kommen.
  43. 12. Erarbeitung von Masterplänen für eine integrierte Stadt-
  44. entwicklung mit ausgewogenen Sozialräumen

 

  1. Masterpläne für eine integrierte Stadtentwicklung können
  2. ausgewogene Sozialräume erhalten. Sie werden aufwän-
  3. dige und ordnungspolitisch zumeist unerwünschte Eingriffe
  4. wie Milieuschutzsatzungen und Ähnliches vermeiden hel-
  5. fen und bereits präventiv zur Wirkung kommen.
  6. 13. Dauerhafte Mietpreisbindung
  7. Das Land Rheinland-Pfalz will Mieten durch Förderungen
  8. bezahlbar halten. Das Fördersystem sieht u.a. vor, Mittel
  9. für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. Im Gegen-
  10. zug verpflichten sich die Fördermittelempfänger zu Miet-
  11. preisbindungen. Die Wohnungen stehen dann für einkom-
  12. mensschwache Mieter*innen mit  Wohnberechtigungs-
  13. schein zu einem vergleichsweise günstigen Mietpreis zur
  14. Verfügung. Die Mietpreisbindungen sind zeitlich begrenzt.
  15. (Da kontinuierlich mehr Preisbindungen auslaufen als neue
  16. Sozialwohnungen geschaffen werden, nimmt die Zahl der
  17. Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz dramatisch ab. Allein
  18. in den Jahren 2019 bis 2021 fällt bei 12600 Wohnungen die
  19. Sozialbindung weg. Dem gegenüber stehen jedoch nur
  20. planmäßig 4410 neue geförderte Mietwohnungen.)
  21. Wenn die Mietpreisbindung ausläuft, kommt es häufig zu Miet-
  22. steigerungen. So werden nicht selten die Sanierungskosten auf
  23. die Mieterschaft umgelegt. Vor diesem Hintergrund wäre es
  24. wichtig, die Wohnraumförderung grundsätzlich hin zu dauerhaf-
  25. ten Mietpreisbindungen zu verändern. Neue Förderungen soll-
  26. ten kein Bindungsende mehr haben, um die Wohnungen dauer-
  27. haft als Sozialwohnungen zu halten.

  1. Quellen:

  1. Zwölf Wohnungs- und sozialpolitische Forderungen der Archi-
  2. tektenkammer Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rhein-
  3. land-pfälzischer Wohnungsunternehmen und der LIGA der
  4. Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V., 1. August 2018

  1. Bezahlbarer  Wohnraum  für  alle!  Vom  DGB  Rheinland-
  2. Pfalz/Saarland, März 2019

 

A 12: Wohnungen im Landesbesitz Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich mit einer lan-
  2. deseigenen Wohnungsgesellschaft  dafür  einzusetzen, dass
  3. mehr geförderter Wohnraum entsteht. Gleichzeitig sollen die
  4. Kommunen verstärkt Unterstützung zur Schaffung von geför-
  5. dertem Wohnraum erhalten.
  6. Der Bund stellt den Ländern eine Milliarde Euro für Sozialwoh-
  7. nungsbau zur Verfügung, dazu Kapital für energieeffizientes
  8. Bauen.
  9. Zwischen 2016 und 2020 entstanden jedoch in Rheinland-Pfalz
  10. lediglich 3.315 Wohnungen. Das ist das Ergebnis der Bestands-
  11. statistik mit Zahlen der ISB und eigenen Berechnungen des Kob-
  12. lenzer Statistischen Informationssystem zum 31.. 2021. Beim
  13. Vergleich der rheinland-pfälzischen Oberzentren Mainz, Lud-
  14. wigshafen, Kaiserslautern, Trier und Koblenz schneidet Mainz
  15. ab besten und Koblenz am schlechtesten ab.
  16. Um eine Forcierung bei der Schaffung von Wohnungen im ge-
  17. förderten Wohnungsbau zu erreichen, muss das Land diese Auf-
  18. gabe übernehmen und neben der Förderung der Kommunen
  19. auch selbst tätig werden. Dafür ist eine landeseigene Woh-
  20. nungsgesellschaft ein geeignetes Mittel.
  21. Bei der Schaffung von Wohnungen sind ökologische Kriterien zu
  22. erfüllen.

 

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Mit den Offenen Kanälen (OK) schafft das Land Rheinland-Pfalz
  2. seit fast 40 Jahren die Voraussetzungen für einen – in Deutsch-
  3. land – einzigartigen Beitrag zur Medienvielfalt. Tag für Tag pro-
  4. duzieren Hunderte Ehrenamtliche Fernsehinhalte, die das Le-
  5. ben in Rheinland-Pfalz abbilden. Die OKs nehmen das Kleine und
  6. das Große in den Blick. Sei es über das Vereinsleben und Initia-
  7. tiven, Natur und Kultur, Landschaft und Gemeinschaft, Politik
  8. und Gesellschaft, Sport, Kunst und Kultur. Die Ideen der Ehren-
  9. amtlichen sind grenzenlos und grenzüberschreitend.
  10. Im Zukunftsvertrag zwischen SPD/Grüne/FDP in Rheinland-Pfalz
  11. – Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen - ist festge-
  12. halten:
  13. „Die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz wird durch die Bür-
  14. ger:innenmedien, unsere Offenen Kanäle (OK) bereichert. Wir
  15. wollen diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben und die Offenen
  16. Kanäle zu Orten der digitalen Teilhabe machen. Der OK soll in
  17. den Innenstädten zum Begegnungs- und Vernetzungsort auch
  18. für das digitale Ehrenamt genutzt werden. Dort soll ein lokales
  19. und nichtkommerzielles Medienangebot, auch über Webvideo
  20. und andere Plattformen ausgespielt und produziert werden.
  21. Wir werden in ganz Rheinland-Pfalz solche digitalen Lernorte
  22. und digitalen Labore (Maker Spaces) entstehen lassen.“ (S. 102).
  23. Der erste Ort der medialen Teilhabe, das Media:Tor in Speyer,
  24. hat jetzt seine Türen geöffnet. Damit wird ein neues Kapitel des
  25. Medienlandes Rheinland-Pfalz geschrieben. Die ASF unterstützt
  26. diese Entwicklung, da diese Orte der medialen Teilhabe einen
  27. wichtigen Beitrag für Vielfalt und Partizipation in Rheinland-
  28. Pfalz leisten können. Dies gilt insbesondere für sozial-integrie-
  29. rende, barrierefreie, diverse und gendergerechte Angebote.
  30. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der SPD-Landtagsfrak-
  31. tion:
  32. 1. Im Laufe dieser Legislaturperiode mindestens sechs Orte
  33. der medialen Teilhabe ausreichend finanziell zu
  34. unterstützen

  1. 2. Für eine ausgewogene Verteilung in den Regionen des
  2. Landes, insbesondere zwischen Stadt und Land, zu sorgen.

 

  1. 3. Besondere Angebote für Mädchen und Frauen in den Orten
  2. der medialen Teilhabe zu unterstützen

  1. 4. Barrierefreie und diverse Angebote zu fördern

  1. 5. Spezielle Angebote im Bereich FSJ/FÖJ und Ausbildung zu
  2. fördern.

 

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

    1. Die Digitalbotschafter*innen in RLP, ein bundesweit beachtetes
    2. Projekt, stellen eine Erfolgsgeschichte dar, die weitergeschrie-
    3. ben werden muss. Mit einem landesweiten Netzwerk ehren-
    4. amtlicher Multiplikator*innen wird es älteren Menschen er-
    5. möglicht, Hemmschwellen abzubauen und auch medial teilzu-
    6. haben.
    7. Mittlerweile hat Rheinland-Pfalz 432 Digitalbotschafter*innen
    8. (Stand Mai 2022), etwa 40 Prozent davon Frauen. Auch – und
    9. gerade – in der Pandemie waren die Botschafter*innen sehr ak-
    10. tiv. Die Ehrenamtlichen haben allein 2021 über 2200 Angebote
    11. umgesetzt und über 5000 Teilnehmende , davon zwei Drittel äl-
    12. ter als 70 Jahre, erreicht. Rund 68% der Teilnehmenden sind
    13. Frauen. Dies bestätigt das Ergebnis der SIM-Studie (Senior*in-
    14. nen, Information, Medien, 2021), dass Frauen immer noch digi-
    15. talen Nachholbedarf haben, da sie häufiger offline sind als Män-
    16. ner in ihrer Altersgruppe.
    17. Die Digitalbotschafter*innen reagieren sehr flexibel auf ihre
    18. Zielgruppe. 69% bieten auch Hausbesuche und ermöglichen so,
    19. dass beispielsweise Probleme mit Endgeräten bzw. dem Inter-
    20. net direkt angegangen werden können.
    21. Auch wenn die Zahl der Digitalbotschafter*innen beeindru-
    22. ckend ist, zeigt sich, dass es mit Blick auf die regionale Verteilung
    23. noch weiterer Anstrengungen bedarf.
    24. Während es im Landkreis Mainz-Bingen 50 ausgebildete Digital-
    25. botschafter*innen gibt, ist im Landkreis Altenkirchen (Wester-
    26. wald) lediglich eine Botschafter*in aktiv.
    27. Angesichts der positiven Erfahrungen bei den Hausbesuchen,
    28. sollte der Adressat*innenkreis auf Menschen mit Handicaps
    29. bzw. eingeschränkter Mobilität ausgeweitet werden, um in
    30. Rheinland-Pfalz mediale Teilhabe für alle zu erreichen.
    31. Vor diesem Hintergrund fordern wir die SPD-Landtagsfraktion
    32. auf,
    33. 1. Das Projekt Digitalbotschafter*innen zeitlich zu entfristen
    34. und dauerhaft fortzusetzen
    35. 2. Zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um mehr
    36. Frauen für dieses Ehrenamt zu gewinnen
    37. 3. Die Digitalbotschafter*innen gut auszustatten (mit
    38. Hardware und regelmäßigen Schulungsangeboten)

 

    1. 4. Den Adressat*innenkreis auf Menschen mit
    2. eingeschränkter Mobilität zu erweitern (Hausbesuche)
    3. 5. Schulungen mit Blick auf Hausbesuche zu konzipieren und
    4. anzubieten
    5. 6. Ein besonderes Augenmerk auf die regionale Verteilung zu
    6. legen, um möglichst flächendeckend ausreichend Angebote
    7. in allen Landkreisen anbieten zu könne

 

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!

Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

      1. Die ASF Landeskonferenz fordert die Landesregierung auf, ver-
      2. stärkt gegen Rechtsextremismus vorzugehen und die Maßnah-
      3. men, die dem Mainzer Apell von 2020 folgten, aufzugreifen und
      4. fortzuführen.
      5. Am 28. Mai 2022 versuchten ca. 2.000 Rechtsextreme und Un-
      6. terstützer*innen aus ganz Deutschland das Demokratie-Fest in
      7. Neustadt zu stören, indem sie mit rechtsextremen Symbolen
      8. zum Hambacher Schloss marschierten.
      9. Im Vorfeld wurde die Demonstration verboten, nun sollte das
      10. Fest rund ums Hambacher Schloss nach dem Plan einer rechts-
      11. extremen Gruppe durch weiß gekleidete „Spaziergänger“ über-
      12. laufen werden.
      13. Unter den Angereisten waren als gewaltbereit bekannte Mit-
      14. glieder rechtsextremer Gruppen, die dann auch die Aussteller
      15. an den Ständen anpöbelten.
      16. Es ist dem besonnenen Vorgehen der Polizei in Absprache mit
      17. den Veranstaltern der Stadt zu danken, dass es den Rechten
      18. nicht gelang, die von ihnen gewünschte Eskalation zu provozie-
      19. ren.
      20. Dennoch tut es weh anzusehen, wie rechte Parolen und Sym-
      21. bole  - wenn auch nur für kurze Zeit – auf dem Hambacher
      22. Schloss präsentiert wurden.
      23. Und es ist verständlich, wenn sich die Akteurinnen und Akteure
      24. der demokratischen Gruppierungen, die sich mit ihren Ständen
      25. an dem Fest der Demokratie beteiligt haben und für kurze Zeit
      26. ihre Stände schließen mussten, frustriert oder gar wütend ob
      27. des gefühlten Zurückweichens vor den Rechten äußern.
      28. Der . Mai hat uns noch einmal daran erinnert, wie wichtig es
      29. ist, laut und deutlich zu sagen: bis hierher und nicht weiter!
      30. Das Hambacher Schloss ist das Symbol der Demokratie, das Fest
      31. in Neustadt ein Fest der Demokratie, ein Fest, an dem die Mehr-
      32. heit der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer für ein
      33. tolerantes und weltoffenes Land einsteht.
      34. Es gilt, bereits jetzt Sorge dafür zu tragen, dass das Fest der De-
      35. mokratie auch in Zukunft ein Fest des Friedens, der Toleranz und
      36. des Miteinanders aller demokratischen Gruppen der Gesell-
      37. schaft bleibt!
      38. Der Kampf gegen Rechts ist nicht auf der Straße zu führen! Es
      39. gilt, den rechten demokratiefeindlichen Parolen insbesondere
      40. in den sozialen Medien Einhalt zu gebieten.

 

      1. Rechtsextreme und Unterstützer*innen nutzen öffentliche Fo-
      2. ren weitgehend ungestört für ihre Propaganda, um das Internet
      3. über die sozialen Medien zu einer Plattform für rechtsextremes
      4. Gedankengut zu machen.
      5. Über diese öffentlichen Kommunikationssysteme werden Grup-
      6. pen zu Kundgebungen mobilisiert, Themen aufgegriffen, die all-
      7. gemein als Probleme empfunden werden, und die User mit
      8. greifbaren, verständlichen Schlagwörtern angesprochen. Spon-
      9. tandemos werden häufig und ganz einfach über twitter oder te-
      10. legram organisiert, Fake news über insta und facebook verteilt.
      11. Rassistisches Gedankengut wird jetzt über die sozialen Netz-
      12. werke von Menschen vertrieben, die sich bestens mit den neuen
      13. Medien auskennen und diese souverän nutzen.
      14. Es braucht eine Stärkung der demokratischen Kräfte, diese Akti-
      15. vitäten der Rechten auch im Internet einzugrenzen und dagegen
      16. zu halten.
      17. Wir fordern die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten der
      18. Verfolgung von Rechtsextremismus im Internet zu nutzen.
      19. Darüber hinaus gilt es, die Medienkompetenz zu stärken, um
      20. das Gegenhalten in den Foren, im Netz zu unterstützen.
      21. Es braucht eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung, einen Main-
      22. zer Apell 2.0!

Beschlussbuch

Landeskonferenz der AsF Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2022

Inhaltsverzeichnis

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!................................................................................. 1

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband......................... 4

A 03: entfällt................................................................................................................................. 6

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!................................................. 7

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen................................................... 8

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen unterstützen.... 9

A 07: Hebammen-Haftpflicht..................................................................................................... 10

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland-Pfalz ausbauen und absichern............................................................................................................................. 12

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)................................. 14

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte........................... 16

A 11: Menschenrecht Wohnen................................................................................................... 17

A 12: Wohnungen im Landesbesitz............................................................................................ 20

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht............................................................................................................................ 21

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden........................................................................................................................................ 23

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!....................................................................... 25

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion

  1. Die sozialdemokratischen Frauen in RLP fordern ein paritäti-
  2. sches Wahlgesetz und die Umsetzung des Verfassungsauftrages
  3. jetzt!

  1. I.             Parität gesetzlich verankern

  1. Knapp jedes vierte kommunalpolitische Mandat (23,8 Prozent),
  2. das bei den Kommunalwahlen 2019 von den Wählerinnen und
  3. Wählern vergeben und im Rahmen der Paritätsstatistik ausge-
  4. wertet wurde, ging an eine Frau.
  5. Rheinland-Pfälzische Kommunen bereiten sich auf die nächste
  6. Kommunalwahl vor. Eine Änderung des Wahlrechts hat bislang
  7. nicht stattgefunden.
  8. In Brandenburg und Thüringen ging man einen mutigeren
  9. Schritt und beschloss bereits 2019 paritätische Wahlgesetze für
  10. die Landtagswahlen. Sie verpflichteten die Parteien zur hälfti-
  11. gen, abwechselnden Nominierung von Kandidatinnen und Kan-
  12. didaten auf den Wahlvorschlagslisten.
  13. Die konstante Unterrepräsentanz von Frauen in der Politik hätte
  14. damit – wie in anderen europäischen Staaten - ein Ende haben
  15. können, die fehlende gleichberechtigte demokratische Teilhabe
  16. der Bürgerinnen und Bürger hätte hergestellt und gesichert
  17. werden können.
  18. Beide Gesetze wurden von den Landesverfassungsgerichten mit
  19. Verweis auf die Landesverfassungen für nichtig erklärt. Dabei
  20. wurde das in den jeweiligen Landesverfassungen geregelte
  21. Gleichberechtigungsgrundrecht und -gebot über den höherran-
  22. gigen und weitergehenden Art. 3 Abs. 2 GG gestellt, ohne die
  23. Höherrangigkeit des GG und die aus Art. 3 Abs. 2 GG resultieren-
  24. den Forderungen an die Landesverfassungen und die Landesge-
  25. setzgeber zu berücksichtigen: „Der Staat fördert die tatsächliche
  26. Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  27. und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  28. Zu den Entscheidungen gibt es zwei abweichende Sondervoten
  29. der befassten Richter*innen, die zu einem gegenteiligen Ergeb-
  30. nis gelangen. Sie und mit ihnen viele führende Staatsrechtler,
  31. auch der Deutsche Juristinnenbund, halten eine gerechte Staat-
  32. lichkeit ohne angemessene Frauenbeteiligung auch in den
  33. Schaltstellen der Macht für nicht mehr vorstellbar.

  1. Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte und die Schlüsse
  2. daraus zeigen Maßstäbe für verfassungskonforme Paritätsge-
  3. setze auf.
  4. Paritätsgesetze sind ein effektives Mittel, um zu erreichen, dass
  5. Frauen gleichermaßen an politischer Machtausübung beteiligt
  6. sind und ihre Interessen, Sichtweisen und Erfahrungen in die
  7. Gesetzgebung einbringen können.
  8. Jeder demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat das Recht,
  9. Neuland zu betreten, wenn es gesellschaftliche Veränderungen
  10. oder Handlungsbedarfe notwendig machen. Ansonsten würde
  11. Politik stillstehen.
  12. Wir fordern von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  13. in Rheinland-Pfalz, die Erkenntnisse aus den bereits ergangenen
  14. Urteilen zu nutzen und ein grundgesetzlich gebotenes Paritäts-
  15. gesetz für künftige Wahlen zu schaffen.

  1. II.            Parteisatzung als gleichstellungspolitisches
  2. Instrument nutzen

  1. Wir wissen, dass die Ursache für die mangelnde Präsenz von
  2. Frauen in der Politik in fortbestehenden strukturellen Barrieren
  3. und Geschlechterstereotypen liegt. Das kritisiert die UN-Frauen-
  4. rechtskommission deutlich in Bezug auf die Situation in
  5. Deutschland.
  6. Die politische Kultur ist noch immer geprägt von starken Män-
  7. nernetzwerken, die Frauen weniger fördern oder gar von Kandi-
  8. daturen abhalten.
  9. Dazu kommt, dass Frauen nach wie vor mehr unbezahlte Sorge-
  10. arbeit übernehmen, worauf die Arbeitsstrukturen im politischen
  11. Ehrenamt nicht ausgerichtet sind.
  12. Die Ergebnisse der Paritätsstatistik zu den Kommunalwahlen
  13. 2019 zeigt: je ländlicher und je niedriger die Ebene, umso gerin-
  14. ger ist der Frauenanteil auf den Listen, aber auch schon der An-
  15. teil der weiblichen Teilnehmenden an den Aufstellungsver-
  16. sammlungen.
  17. Die Parteien tragen durch ihr Vorgehen bei der Anwerbung, För-
  18. derung und Nominierung von KandidatInnen ganz entschieden
  19. dazu bei, welche Chancen Frauen und Männer jeweils haben.
  20. Parteiinterne Regelungen haben zwar in den vergangenen Jahr-
  21. zehnten, in den demokratischen Parteien in unterschiedlicher
  22. Ausprägung, deutliche Fortschritte gebracht, sie sind aber nicht
  23. ausreichend. Denn entweder sind sie zu unverbindlich oder sie
  24. werden nicht konsequent genug angewandt.
  25. Innerparteilich haben wir mit unserer Geschlechterquote theo-
  26. retisch die Möglichkeit, alle Vorstände mit bis zu 60% Frauen zu
  27. besetzen. Auch hindert uns niemand daran, beispielsweise bei

  1. den Kommunalwahlen Listen mit Frauen auf den vorderen, si-
  2. cheren Plätzen zu beschließen. Auch beim Kumulieren würde
  3. das den Frauen einen Vorsprung sichern.
  4. Gleichstellung gehört zur DNA der Sozialdemokratie. Wir als So-
  5. zialdemokratinnen und Sozialdemokraten müssen uns daher
  6. fragen, warum wir auch innerparteilich und in den Parlamenten
  7. und kommunalen Vertretungen noch so weit von einer tatsäch-
  8. lich hälftigen Verteilung von Frauen und Männern entfernt sind.
  9. Statt Hilferufe vor einer Wahl, wenn plötzlich festgestellt wird,
  10. dass keine oder zu wenig Frauen sich in der Partei einbringen
  11. oder bereit sind, zu kandidieren, bis hin zu immer wieder auf-
  12. tauchenden Forderungen nach „Abschaffung der Quote“, müs-
  13. sen sich die Partei und die Parteigliederungen fragen, warum
  14. das so ist und was sie dagegen tun können.
  15. Die SPD Rheinland-Pfalz gehört wieder an die Spitze der Bewe-
  16. gung und lässt den Worten auch Taten folgen, damit wir inner-
  17. parteilich das leben, was gesellschaftlich zu erreichen unser ge-
  18. meinsames Ziel ist: die Gleichstellung!
  19. Wir fordern von der SPD Rheinland-Pfalz das Ausschöpfen aller
  20. satzungsgemäßen Möglichkeiten, um eine paritätische Teilhabe
  21. von Frauen und Männern in allen Gliederungen und Ebenen
  22. durchzusetzen.
  23. Die SPD Rheinland-Pfalz schafft Parität!

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landesparteitag

  1. Gleichstellung ist wesentlich für eine moderne Demokratie – zu-
  2. gleich Basis und Anspruch für das Gelingen einer offenen Gesell-
  3. schaft. Wir sind die Gleichstellungspartei in unserem Land. Wir
  4. wollen eine Gesellschaft, in der weder Geschlecht noch Her-
  5. kunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität zu Be-
  6. nachteiligung führen.
  7. Ziel der Sozialdemokratie ist, jede Form von Diskriminierung in
  8. unserer Gesellschaft zu beenden. Die klassischen Rollenbilder
  9. von Männern und Frauen sowie das traditionelle Bild von Fami-
  10. lien wollen wir aufbrechen. Für uns ist klar: Die Gleichstellung
  11. aller Geschlechter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
  12. betrifft alle Politikfelder.
  13. Als Partei der Gleichstellung geht die SPD in Rheinland-Pfalz mit
  14. gutem Beispiel voran. Sie erkennt die nach wie vor bestehenden
  15. Hürden, die insbesondere einige Gliederungen vor Ort bei der
  16. Umsetzung paritätischer Listen und dem Einbinden von Frauen
  17. und Männern gleichermaßen in die Parteiarbeit zu meistern ha-
  18. ben.
  19. Das Engagement der Genossinnen und Genossen in den Orts-
  20. vereinen, den Unterbezirken und den Gliederungen verdient
  21. eine umfassende Unterstützung durch den Landesverband. Dies
  22. ist durch die Einrichtung einer festen Anlaufstelle in der Landes-
  23. geschäftsstelle zu gewährleisten.
  24. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört es
  25. ·  (mehr) Frauen für die SPD zu aktivieren und gewinnen
  26. ·  (mehr) Frauen für Funktionen und Mandate zu gewinnen
  27. ·  Sichtbarkeit von Frauen in der SPD zu erhöhen
  28. ·  Kulturwandel in der SPD anzustoßen und die Gliederungen in
  29. diesem Prozess zu unterstützen
  30. Hierfür ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Landesge-
  31. schäftsstelle AnsprechpartnerIn für die Gliederungen, für die
  32. Genossinnen, und gibt Tipps und Handreichungen.
  33. Die ASF fordert, um dies sicherzustellen, eine Aufnahme dieser
  34. Stelle in die Satzung:
  35. §13a
  36. (1) Der Landesvorstand benennt eine/n Beauftragte/n, die/der
  37. für das Thema Gleichstellung im Landesverband zuständig ist.
  38. (2) Ihre/Seine Aufgabe ist es, Partei und Gremien in Fragen der
  39. Gleichstellung bzw. der Mitgliedergewinnung und –betreuung

  1. zu beraten und nach außen zu informieren. Die/der Gleichstel-
  2. lungsbeauftragte übt darüber hinaus eine Kontrollfunktion aus.
  3. Über die Arbeit wird im Rahmen der Parteitage berichtet.

A 03: entfällt

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die vor kurzem beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Min-
  2. destlohns ist begrüßenswert, war sie doch längst überfällig.
  3. Gleichzeitig sieht allerdings das „Gesetz zur Erhöhung des Schut-
  4. zes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ vor, dass die Grenzen,
  5. bis zu denen die sogenannten Minijobs ohne Sozialabgaben-
  6. pflicht möglich sind, dynamisch steigen. Die geplante Auswei-
  7. tung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € bedeutet mehr Min-
  8. jobs, die kaum soziale Sicherheit für die Beschäftigten bieten.
  9. Die vergangenen zwei Jahre der Pandemie haben gezeigt, wie
  10. im Ernstfall gerade die geringfügig Beschäftigten ohne sozialen
  11. Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld be-
  12. troffen waren. Mehrere Studien haben nachweisen können,
  13. dass der gesetzliche Mindestlohn bei geringfügig Beschäftigten
  14. häufiger umgangen wird. Auch ist mittlerweile deutlich, dass
  15. Minijobs keine Brückenfunktion in Richtung einer sozialversi-
  16. cherungspflichtigen (Vollzeit-)Beschäftigung haben.
  17. Stattdessen stellen sie oft genug eine Falle dar, aus der die ge-
  18. ringfügig Beschäftigten durch Dequalifizierungseffekte nicht o-
  19. der nur schwer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  20. wechseln können. Die Anhebung und Dynamisierung der Mi-
  21. nijobgrenze ist ein gleichstellungspolitischer Rückschritt und
  22. verstärkt Fehlanreize, statt sie zu überwinden.
  23. Wir erwarten von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  24. ein entschlossenes Handeln, um die bestehenden Einkommens-
  25. unterschiede zwischen Männern und Frauen, die ungleiche Ver-
  26. teilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, die fehlende Absicherung
  27. insbesondere im Alter für Frauen zu überwinden.
  28. Wir fordern eine Reform, die geringfügiger Beschäftigung sozi-
  29. ale Sicherheit und langfristige Stabilität gibt!
  30. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesarbeitsminis-
  31. ter auf, diese geplante Ausweitung der Minijobgrenze gekoppelt
  32. an die Dynamisierung des Mindestlohns zu stoppen!
  33. Stattdessen sind entsprechend der Beschlusslage der SPD Mi-
  34. nijobs in die Systeme der sozialen Sicherung zu überführen und
  35. ist die längst überfällige Minijobreform endlich – wie im Wahl-
  36. programm beschlossen – anzugehen!

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen

Antragsteller:in: AsF im UB Worms Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die AsF fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich weiterhin
  2. wie im Wahlprogramm enthalten für eine Streichung des soge-
  3. nannten Abtreibungsparagrafen, des § 218 StGB, einzusetzen:
  4. Frauen dürfen wegen eines Schwangerschaftsabbruchs nicht
  5. kriminalisiert werden.
  6. Die in fast allen Ländern Westeuropas geltende Fristenlösung
  7. muss auch in Deutschland geltendes Recht werden. Dies hat lei-
  8. der keinen Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden.
  9. Der § 218 StGB kriminalisiert Frauen, die eine Schwangerschaft
  10. abbrechen wollen nicht nur, er macht sie zu Unmündigen, weil
  11. sie in dieser für sie oft existenziellen Frage nicht selbst über ihr
  12. Leben entscheiden dürfen.
  13. Frauen müssen sich befragen und beraten lassen und brauchen
  14. für eine Abtreibung auch in den ersten drei Monaten eine Ge-
  15. nehmigung. Sogar in katholischen Ländern wie Italien und in Ir-
  16. land gibt es das Recht der Frauen, in den ersten drei Monaten
  17. selbst zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen
  18. möchten oder nicht.
  19. Mit Erleichterung hat die AsF zur Kenntnis genommen, dass die
  20. Streichung des § 219a StGB in Kürze umgesetzt wird, ganz so,
  21. wie es im Koalitionsvertrag auf Seite 116 - Reproduktive Selbst-
  22. bestimmung- vereinbart wurde.
  23. Die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch muss für die
  24. SPD der nächste folgerichtige Schritt auf dem Weg zur Selbstbe-
  25. stimmung der Frauen bleiben.

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen un- terstützen

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion, SGK

  1. Die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen stellt eine große
  2. Herausforderung dar. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ha-
  3. ben Probleme, Nachfolger zu finden. Neben hohen Investitions-
  4. kosten sehen viele angehende Ärztinnen und Ärzte die Verein-
  5. barkeit von Familie und Beruf als größtes Hindernis, eine eigene
  6. Praxis zu eröffnen oder zu übernehmen.
  7. Auch wenn der Sicherstellungsauftrag der medizinischen Ver-
  8. sorgung in erster Linie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
  9. (KV) liegt, hat auch das Land eine Mitverantwortung. Mit der
  10. Aufgabe der Daseinsvorsorge stehen die Kommunen ebenfalls
  11. in Verantwortung.
  12. Mit kommunal geführten Medizinischen Versorgungszentren
  13. (MVZ) kann die ärztliche Versorgung besonders in den ländli-
  14. chen Regionen auch zukünftig gesichert werden.
  15. Für die Mediziner und Medizinerinnen bedeutet das Arbeiten
  16. als Angestellte in diesen MVZen flexiblere Arbeitszeiten und Ar-
  17. beitszeitmodelle, wie zB Teilzeit, gegenseitige Vertretungen,
  18. und eine sichere Perspektive.
  19. Die gesetzliche Grundlage wurde bereits 2014 im Entwurf des
  20. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Doch gibt es bis
  21. heute nur wenige Kommunen, die sich auf diesen Weg begeben
  22. haben.
  23. Der Aufwand für die Kommunen ist nicht unerheblich, die be-
  24. reits kommunal geführten MVZ zeigen jedoch, dass sich dieses
  25. Engagement für ein MVZ als Anstalt öffentlichen Rechts auszahlt
  26. und wirtschaftlich ist.
  27. Die ASF fordert die Landesregierung auf, bei den Kommunen für
  28. die Übernahme der Gesundheitsversorgung in Eigenregie zu
  29. werben und sie bei der Umsetzung der Projekte kommunal ge-
  30. führter MVZen zu unterstützen.
  31. Hierfür ist ein Programm mit einem Leitfaden für die Kommu-
  32. nen beim Gesundheitsministerium zu erstellen.
  33. Das Modell der Praxis-Genossenschaften, möglich auch mit
  34. kommunaler Beteiligung, gehört hierzu und ist weiter zu för-
  35. dern.

A 07: Hebammen-Haftpflicht Antragsteller:in: AsF Mayen-Koblenz Adressat:in: SPD-Bundestagsfraktion

  1. Die Bedingungen im deutschen Gesundheitswesen werden von
  2. Jahr zu Jahr schlechter. Teurere Pflege- und Therapiemaßnah-
  3. men und die erhöhte Lebenserwartung steigern die Kosten,
  4. durch Privatisierungen wird eingespart, wo es nur geht. Es wer-
  5. den Kliniken zusammengelegt, kleinere Häuser geschlossen,
  6. Hausarztpraxen reduziert (im städtischen Bereich meist zusam-
  7. mengelegt) und viele ländliche Praxen geschlossen. Dazu
  8. kommt ein immer größer werdender Mangel an Pflegekräften,
  9. da das Verhältnis Leistung und Bezahlung nicht mehr stimmt.
  10. Der Druck ist so groß, dass immer mehr Pflegekräfte den Beruf
  11. wechseln, und sich immer weniger junge Menschen für den Be-
  12. ruf entscheiden. Für die Patienten führt das u.a. zu langen War-
  13. tezeiten und weiten Anfahrtswegen. Die Versorgung vor Ort ist
  14. nicht mehr gewährleistet. Besonders trifft es Eltern und
  15. Schwangere. Kinderärzte sind Mangelware, Kliniken mit Ge-
  16. burtshilfe und Wochenbett sind oftmals über 50km entfernt.
  17. Ganz besonders betroffen ist dabei der Hebammenberuf, insbe-
  18. sondere die freiberuflich und in der Geburtshilfe tätigen Heb-
  19. ammen. Durch den Anstieg der Pflege/Therapiekosten, die er-
  20. höhte Lebenserwartung, und die Möglichkeit, bis zu 30 Jahre
  21. rückwirkend zu klagen, ergibt sich für die Versicherungsgesell-
  22. schaften ein nahezu unkalkulierbares Versicherungsrisiko. La-
  23. gen die Haftpflichtprämien 1981 noch bei DM 30,68 im Jahr, wa-
  24. ren es 2018 schon Euro 8174,00. Das bedeutet, dass eine freibe-
  25. ruflich in der Geburtshilfe tätige Hebamme drei Monate im Jahr
  26. nur für ihre Berufshaftpflicht arbeitet. Seit Juli 2021 gibt es ei-
  27. nen Mehrjahresvertrag mit einem Konsortium verschiedener
  28. Versicherungsgesellschaften, der die Beiträge bis 2024 festlegt
  29. und den Hebammen zumindest eine gewisse Planungssicherheit
  30. erlaubt. Der Vertrag führte aber auch zu einer Erhöhung der Bei-
  31. träge um 15 % im ersten, und jeweils 10 % im zweiten und im
  32. dritten Jahr.
  33. Die Folgen sind:
  34. ·  immer mehr Hebammen ziehen sich aus der Geburtshilfe
  35. zurück und sind nur noch in der Vorsorge und
  36. Wochenbettbetreuung tätig.

  1. ·  In der freiberuflichen Geburtshilfe arbeiten z.Zt. bundesweit
  2. nur noch ca.2600 Hebammen.

  1. ·  Die Angst vor finanziellen Folgen lähmt Innovationen und
  2. neue Methoden.

  1. Weitere Folgen könnten werden:
  2. ·  Wegfall der freien Wahl des Geburtsortes
  3. ·  keine Hebamme der Wahl mehr zur Betreuung in der Klinik
  4. ·  keine flächendeckende Geburtshilfe, -vorbereitung und -
  5. nachsorge.

  1. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die folgenden
  2. Forderungen zu überprüfen:
  3. ·  Haftungsobergrenze und staatlich finanzierter Haftungsfond
  4. ·  staatliche Teilübernahme der Versicherungskosten
  5. ·  Verkürzung der Verjährungsfrist

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland- Pfalz ausbauen und absichern

Antragsteller:in: AsF Rheinland-Pfalz Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Das Modellprojekt „Vertrauliche medizinische Hilfe und Versor-
  2. gung nach einer Vergewaltigung – ohne vorherige Anzeigeer-
  3. stattung bei der Polizei“ stammt ursprünglich aus Frankfurt.
  4. 2011 wurde es in einer Beschlussempfehlung des Landesweiten
  5. Runden Tisches im Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekt
  6. gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) unter ver-
  7. schiedenen bundesweiten Modellen ausgewählt. In Rheinland-
  8. Pfalz wurde es bisher in vier Städten umgesetzt: 201 in Mainz
  9. und Worms, 2020 in Koblenz und 2021 in Trier.
  10. Bei der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung steht
  11. nicht die Anzeige, sondern die körperliche (und seelische) Hei-
  12. lung im Mittelpunkt. Das entspricht dem Bedürfnis der von Ver-
  13. gewaltigung betroffenen Frauen und Mädchen.
  14. • Betroffene, werden ermutigt, sich nicht zurückzuziehen, son-
  15. dern medizinische und psycho-soziale Versorgungsstruktu-
  16. ren zu nutzen (Krankenhaus, niedergelassene Praxis, rechts-
  17. medizinisches Institut, Fachberatungsstellen).
  18. •  Das Tabu-Thema Vergewaltigung wird in der Öffentlichkeit
  19. an- und ausgesprochen, mit dem Angebot, sich Hilfe zu ho-
  20. len. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit erreichen die Fach-
  21. beratungsstellen vergewaltigte Frauen, die ansonsten den
  22. Weg nicht in die Beratung gefunden hätten.
  23. • Es werden Leitfäden, Versorgungskits und Hilfestellungen für
  24. Ärzt*innen bereitgestellt. Der Untersuchungsbogen des Mo-
  25. dells wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie
  26. und Geburtshilfe e. V. (DGGG) empfohlen, in Hessen wird er
  27. verpflichtend in Fällen von angezeigter Vergewaltigung/Ver-
  28. sorgung eingesetzt.
  29. •  Betroffene können selbst entscheiden, ob sie eine vertrauli-
  30. che Befundsicherung möchten, oder nicht. Sie werden über
  31. alle Schritte informiert und haben die Kontrolle über den
  32. Prozess.
  33. ·  Mit dem Angebot der Medizinischen Soforthilfe steht das
  34. körperliche und seelische Wohl von Frauen*, die sexuali-
  35. sierte Gewalt erlebt haben, im Fokus.
  36. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Istanbul-Kon-
  37. vention umzusetzen und das Angebot der „Medizinischen So-

  1. forthilfe nach Vergewaltigung“ und die damit verbundene Bera-
  2. tungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Rheinland-Pfalz auszubauen
  3. und abzusichern.
  4. Das Ziel muss eine Versorgungsstruktur sein, die landesweit
  5. eine wohnortnahe medizinische, rechtsmedizinische und psy-
  6. chosoziale Versorgung garantiert und die traumasensibel, barri-
  7. ere- und diskriminierungsfrei gestaltet ist.

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Lan- desarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)

Antragsteller: in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Als Teil des Projekts „make it work!: Für einen Arbeitsplatz ohne
  2. sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ des Bundes-
  3. verbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
  4. startete im Juni 2019 eine Kampagne der Landesarbeitsgemein-
  5. schaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG).
  6. Nach einer zweijährigen Modellphase wurde aus „make it
  7. work!“ nun „it works! Wir unternehmen was. Gegen Sexuali-
  8. sierte Belästigung in der Arbeitswelt".
  9. Folgende Schritte wurden gegangen:
  10. ·     Schulungen und Info-Veranstaltungen mit Multiplika-
  11. tor*innen, Sensibilisierung von Personen und Organisa-
  12. tionen für das Thema und ihre jeweilige Verantwortung
  13. ·     Aktivierung von politisch Verantwortlichen und Schlüs-
  14. selpersonen,  Nutzung  bestehender  und  Schaffung
  15. neuer Netzwerke
  16. ·     Gleichstellungsbeauftragte und Gewerkschaften konn-
  17. ten als Multiplikator*innen für eine diskriminierungs-
  18. sensible Arbeitswelt gewonnen werden. In vielen Be-
  19. trieben und Verwaltungen konnten Handlungsverpflich-
  20. tungen bei den Verantwortlichen aufgezeigt und Hand-
  21. lungsmöglichkeiten implementiert werden. Die Fach-
  22. frauen der Frauennotrufe haben konkrete Angebote für
  23. Arbeits-Module zum Thema erarbeitet und erprobt. „In-
  24. dividuell“ zugeschnittene Fortbildungs-Konzepte und
  25. Bereitstellung von Materialien erfolgen Schritt für
  26. Schritt.
  27. ·     Besonderes Augenmerk legten die rheinland-pfälzi-
  28. schen Fachfrauen auf den letzten Punkt – Schulung von
  29. ganzen Unternehmen. „Nur sensibilisierte und ge-
  30. schulte Teams zeigen klimatische Veränderungen! Sie
  31. werden fehlersensibel und achtsam,“ wissen die Fach-
  32. frauen. Sexualisierte Belästigung und sexistische Diskri-
  33. minierung am Arbeitsplatz fänden tatsächlich weniger
  34. statt. Und wenn es bereits passiert ist? Dann könne für
  35. Betroffene ein Klima entstehen, in dem sie sich nicht al-
  36. leingelassen fühlen und weiter gut arbeiten können. Für

  1. potentiell Belästigende würde deutlich: dieses Verhal-
  2. ten ist nicht erwünscht und es folgen Konsequenzen.
  3. Verantwortliche erhielten mehr Sicherheit.
  4. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Kampagne und
  5. die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit abzusichern.

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte

Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Bei der Umsetzung des Zieles „Klimaneutralität“ kommt der
  2. kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemein-
  3. den sind wesentliche Akteure beim Vorantreiben der Energie-
  4. wende.
  5. Senken Kommunen ihre Energiekosten, reduzieren sie nicht nur
  6. die Betriebskosten, sondern gewinnen Freiraum für Sanierungs-
  7. und Investitionsmaßnahmen. Gleichzeitig übernehmen sie Vor-
  8. bildfunktion für ihre Bürger.
  9. Diese Schlüsselrolle, die als Querschnittsaufgabe alle Bereiche
  10. der kommunalen Verwaltung betrifft, und darüber hinaus we-
  11. sentlich Öffentlichkeitsarbeit und Beratung übernimmt, kann
  12. die Herausforderungen der Energiewende vor Ort und bürger-
  13. nah annehmen und gestalten.
  14. Die ASF-Landeskonferenz fordert daher, die verpflichtende Be-
  15. nennung einer Klimaschutzbeauftragten oder eines Klima-
  16. schutzbeauftragten auf der Ebene der Kreise und kreisfreien
  17. Städte in die Landeskommunalordnung und die Gemeindeord-
  18. nung aufzunehmen.
  19. Die kommunalen Klimaschutzbeauftragten sollen als zentrale
  20. Ansprechstelle für die Menschen vor Ort fungieren, und im Be-
  21. reich des Verwaltungshandelns dieses im Rahmen eines Klima-
  22. schutzkonzeptes steuern und koordinieren. Sie vernetzen lokale
  23. Klimaschutzakteur*innen, fördern Informations- und Erfah-
  24. rungsaustausch, und beraten Bürgerinnen und Bürger bei Pla-
  25. nung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen.

A 11: Menschenrecht Wohnen Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Bezahlbares Wohnen bleibt nach wie vor ein Thema, besonders
  2. in Zeiten steigender Energiekosten. Gerade einkommensschwa-
  3. che Haushalte sind besonders betroffen.
  4. Die ASF-Landeskonferenz schließt sich den zwölf wohnungs-
  5. und sozialpolitischen Forderungen der Architektenkammer
  6. Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer
  7. Wohnungsunternehmen und der LIGA der Freien Wohlfahrts-
  8. pflege in Rheinland-Pfalz e.V. an.
  9. 1.      Aktualisierung der Bestandsdaten — Aufbau eines flächen-
  10. deckenden Sozialberichtes
  11. Wir fordern eine flächendeckende, auf die Ebene der 36
  12. Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz bezogene, ver-
  13. gleichbare Sozialberichtserstattung.
  14. Nur auf Basis gesicherter Erkenntnisse bis in die Regionen
  15. hinein können gezielte Maßnahmen in die Wege geleitet
  16. werden.
  17. 2.      Zweckbindung der Mittel für Soziale Wohnraumförderung
  18. festlegen und Tilgungszuschüsse beibehalten
  19. Die strikte Zweckbindung des Finanzrahmens für die Sozi-
  20. ale Wohnraumförderung und die Beibehaltung der Til-
  21. gungszuschüsse sind Grundlage für das von der Landesre-
  22. gierung erklärte Ziel zur Schaffung neuer, sozial geförder-
  23. ten Wohnungen.
  24. 3.      Entwicklung spezifischer Fördermaßnahmen für den struk-
  25. turschwachen Raum
  26. Die Soziale Wohnraumförderung benötigt systembedingt
  27. eine Ergänzung. Strukturschwächere Regionen brauchen
  28. über die Wohnraumförderung hinaus ergänzende Struktur-
  29. förderung.
  30. 4.      Schaffung öffentlich getragener Unternehmen für Miet-
  31. wohnungen im strukturschwachen Raum
  32. Für eine flächendeckende Versorgung mit bezahlbarem
  33. Mietwohnungsbau braucht es öffentlich getragene Unter-
  34. nehmen. Die Landesregierung und der Landtag müssen die
  35. für deren Neugründung oder Geschäftskreiserweiterung
  36. auf regionaler oder lokaler Ebene nötigen Regelungen er-
  37. lassen.
  38. 5.      Intensivierung der Strategie gegen Armut mittels Bünde-
  39. lung der Förderkulisse

  1. Kompetenzen und Förderprogramme gilt es zu bündeln.
  2. Eine dringende Aufgabe der drei zuständigen Fachministe-
  3. rien ist die projektraumbezogene, gemeinsame Beratung
  4. der Kommunen. Große Chancen bestehen nach unserer
  5. Auffassung darin, Maßnahmen der Initiative „Armut begeg-
  6. nen – gemeinsam handeln“ und das Programm „Soziale
  7. Stadt“ mit dem Instrument „Soziale Wohnraumförderung“
  8. zusammen zu führen.
  9. 6.      Ermittlung der „angemessenen Kosten der Unterkunft“
  10. Die Landesregierung sollte die Kommunen bzw. die Ar-
  11. beitsagenturen mit einer Arbeitshilfe zur Ermittlung der an-
  12. gemessenen Kosten der Unterkunft unterstützen, um sie
  13. für die Beteiligten berechenbarer zu machen.
  14. 7.      Ergänzende Beratungsangebote als Maßnahmen der Ar-
  15. mutsbekämpfung
  16. Mietschulden und der damit mögliche Wohnungsverlust
  17. stellen eine existentielle Bedrohung dar. Insofern fordern
  18. die  Unterzeichner  ein  Schuldnerberatungsangebot  im
  19. Quartier.
  20. 8.      Energieberatung als Maßnahme der Armutsbekämpfung
  21. Mit der Energiewende sind steigende Energiekosten ver-
  22. bunden. Die Unterzeichner fordern u.a., Energiesparbera-
  23. tung und Energieschuldnerberatung finanziell zu fördern,
  24. um den Betroffenen tatsächliche Handlungsoptionen in Sa-
  25. chen Energieeinsparung zu ermöglichen.
  26. 9.      Einführung der Quotierung für gemischte Quartiere
  27. Die Kommunen sollten durch einen Grundsatzbeschluss
  28. eine  verbindliche,  allgemeine  Quote  für  geförderten
  29. Wohnraum fassen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses
  30. kann nur dann Baurecht geschaffen werden, wenn die fest-
  31. geschriebene Quote des geförderten Wohnraums von min-
  32. destens 30% gewährleistet ist.
  33. 10. Grundstücksvergabe durch Konzeptvergaben
  34. Die Kommunen sollten sich stärker der Steuerungsmöglich-
  35. keiten durch Konzeptvergaben bewusst werden. Die Lan-
  36. desregierung ist gefordert, diese zu unterstützen und zu
  37. fördern.
  38. 11. Intensivierung der Grundstückvergabe durch Erbbaurecht
  39. Das Erbbaurecht ist eine bedeutende Möglichkeit, bezahl-
  40. baren Wohnraum langfristig zu sichern und sollte daher
  41. durch die Kommunen bei der Bereitstellung von Bauland
  42. häufiger zur Anwendung kommen.
  43. 12. Erarbeitung von Masterplänen für eine integrierte Stadt-
  44. entwicklung mit ausgewogenen Sozialräumen

  1. Masterpläne für eine integrierte Stadtentwicklung können
  2. ausgewogene Sozialräume erhalten. Sie werden aufwän-
  3. dige und ordnungspolitisch zumeist unerwünschte Eingriffe
  4. wie Milieuschutzsatzungen und Ähnliches vermeiden hel-
  5. fen und bereits präventiv zur Wirkung kommen.
  6. 13. Dauerhafte Mietpreisbindung
  7. Das Land Rheinland-Pfalz will Mieten durch Förderungen
  8. bezahlbar halten. Das Fördersystem sieht u.a. vor, Mittel
  9. für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. Im Gegen-
  10. zug verpflichten sich die Fördermittelempfänger zu Miet-
  11. preisbindungen. Die Wohnungen stehen dann für einkom-
  12. mensschwache Mieter*innen mit  Wohnberechtigungs-
  13. schein zu einem vergleichsweise günstigen Mietpreis zur
  14. Verfügung. Die Mietpreisbindungen sind zeitlich begrenzt.
  15. (Da kontinuierlich mehr Preisbindungen auslaufen als neue
  16. Sozialwohnungen geschaffen werden, nimmt die Zahl der
  17. Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz dramatisch ab. Allein
  18. in den Jahren 2019 bis 2021 fällt bei 12600 Wohnungen die
  19. Sozialbindung weg. Dem gegenüber stehen jedoch nur
  20. planmäßig 4410 neue geförderte Mietwohnungen.)
  21. Wenn die Mietpreisbindung ausläuft, kommt es häufig zu Miet-
  22. steigerungen. So werden nicht selten die Sanierungskosten auf
  23. die Mieterschaft umgelegt. Vor diesem Hintergrund wäre es
  24. wichtig, die Wohnraumförderung grundsätzlich hin zu dauerhaf-
  25. ten Mietpreisbindungen zu verändern. Neue Förderungen soll-
  26. ten kein Bindungsende mehr haben, um die Wohnungen dauer-
  27. haft als Sozialwohnungen zu halten.

  1. Quellen:

  1. Zwölf Wohnungs- und sozialpolitische Forderungen der Archi-
  2. tektenkammer Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rhein-
  3. land-pfälzischer Wohnungsunternehmen und der LIGA der
  4. Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V., 1. August 2018

  1. Bezahlbarer  Wohnraum  für  alle!  Vom  DGB  Rheinland-
  2. Pfalz/Saarland, März 2019

A 12: Wohnungen im Landesbesitz Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich mit einer lan-
  2. deseigenen Wohnungsgesellschaft  dafür  einzusetzen, dass
  3. mehr geförderter Wohnraum entsteht. Gleichzeitig sollen die
  4. Kommunen verstärkt Unterstützung zur Schaffung von geför-
  5. dertem Wohnraum erhalten.
  6. Der Bund stellt den Ländern eine Milliarde Euro für Sozialwoh-
  7. nungsbau zur Verfügung, dazu Kapital für energieeffizientes
  8. Bauen.
  9. Zwischen 2016 und 2020 entstanden jedoch in Rheinland-Pfalz
  10. lediglich 3.315 Wohnungen. Das ist das Ergebnis der Bestands-
  11. statistik mit Zahlen der ISB und eigenen Berechnungen des Kob-
  12. lenzer Statistischen Informationssystem zum 31.. 2021. Beim
  13. Vergleich der rheinland-pfälzischen Oberzentren Mainz, Lud-
  14. wigshafen, Kaiserslautern, Trier und Koblenz schneidet Mainz
  15. ab besten und Koblenz am schlechtesten ab.
  16. Um eine Forcierung bei der Schaffung von Wohnungen im ge-
  17. förderten Wohnungsbau zu erreichen, muss das Land diese Auf-
  18. gabe übernehmen und neben der Förderung der Kommunen
  19. auch selbst tätig werden. Dafür ist eine landeseigene Woh-
  20. nungsgesellschaft ein geeignetes Mittel.
  21. Bei der Schaffung von Wohnungen sind ökologische Kriterien zu
  22. erfüllen.

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Mit den Offenen Kanälen (OK) schafft das Land Rheinland-Pfalz
  2. seit fast 40 Jahren die Voraussetzungen für einen – in Deutsch-
  3. land – einzigartigen Beitrag zur Medienvielfalt. Tag für Tag pro-
  4. duzieren Hunderte Ehrenamtliche Fernsehinhalte, die das Le-
  5. ben in Rheinland-Pfalz abbilden. Die OKs nehmen das Kleine und
  6. das Große in den Blick. Sei es über das Vereinsleben und Initia-
  7. tiven, Natur und Kultur, Landschaft und Gemeinschaft, Politik
  8. und Gesellschaft, Sport, Kunst und Kultur. Die Ideen der Ehren-
  9. amtlichen sind grenzenlos und grenzüberschreitend.
  10. Im Zukunftsvertrag zwischen SPD/Grüne/FDP in Rheinland-Pfalz
  11. – Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen - ist festge-
  12. halten:
  13. „Die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz wird durch die Bür-
  14. ger:innenmedien, unsere Offenen Kanäle (OK) bereichert. Wir
  15. wollen diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben und die Offenen
  16. Kanäle zu Orten der digitalen Teilhabe machen. Der OK soll in
  17. den Innenstädten zum Begegnungs- und Vernetzungsort auch
  18. für das digitale Ehrenamt genutzt werden. Dort soll ein lokales
  19. und nichtkommerzielles Medienangebot, auch über Webvideo
  20. und andere Plattformen ausgespielt und produziert werden.
  21. Wir werden in ganz Rheinland-Pfalz solche digitalen Lernorte
  22. und digitalen Labore (Maker Spaces) entstehen lassen.“ (S. 102).
  23. Der erste Ort der medialen Teilhabe, das Media:Tor in Speyer,
  24. hat jetzt seine Türen geöffnet. Damit wird ein neues Kapitel des
  25. Medienlandes Rheinland-Pfalz geschrieben. Die ASF unterstützt
  26. diese Entwicklung, da diese Orte der medialen Teilhabe einen
  27. wichtigen Beitrag für Vielfalt und Partizipation in Rheinland-
  28. Pfalz leisten können. Dies gilt insbesondere für sozial-integrie-
  29. rende, barrierefreie, diverse und gendergerechte Angebote.
  30. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der SPD-Landtagsfrak-
  31. tion:
  32. 1. Im Laufe dieser Legislaturperiode mindestens sechs Orte
  33. der medialen Teilhabe ausreichend finanziell zu
  34. unterstützen

  1. 2. Für eine ausgewogene Verteilung in den Regionen des
  2. Landes, insbesondere zwischen Stadt und Land, zu sorgen.

  1. 3. Besondere Angebote für Mädchen und Frauen in den Orten
  2. der medialen Teilhabe zu unterstützen

  1. 4. Barrierefreie und diverse Angebote zu fördern

  1. 5. Spezielle Angebote im Bereich FSJ/FÖJ und Ausbildung zu
  2. fördern.

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

    1. Die Digitalbotschafter*innen in RLP, ein bundesweit beachtetes
    2. Projekt, stellen eine Erfolgsgeschichte dar, die weitergeschrie-
    3. ben werden muss. Mit einem landesweiten Netzwerk ehren-
    4. amtlicher Multiplikator*innen wird es älteren Menschen er-
    5. möglicht, Hemmschwellen abzubauen und auch medial teilzu-
    6. haben.
    7. Mittlerweile hat Rheinland-Pfalz 432 Digitalbotschafter*innen
    8. (Stand Mai 2022), etwa 40 Prozent davon Frauen. Auch – und
    9. gerade – in der Pandemie waren die Botschafter*innen sehr ak-
    10. tiv. Die Ehrenamtlichen haben allein 2021 über 2200 Angebote
    11. umgesetzt und über 5000 Teilnehmende , davon zwei Drittel äl-
    12. ter als 70 Jahre, erreicht. Rund 68% der Teilnehmenden sind
    13. Frauen. Dies bestätigt das Ergebnis der SIM-Studie (Senior*in-
    14. nen, Information, Medien, 2021), dass Frauen immer noch digi-
    15. talen Nachholbedarf haben, da sie häufiger offline sind als Män-
    16. ner in ihrer Altersgruppe.
    17. Die Digitalbotschafter*innen reagieren sehr flexibel auf ihre
    18. Zielgruppe. 69% bieten auch Hausbesuche und ermöglichen so,
    19. dass beispielsweise Probleme mit Endgeräten bzw. dem Inter-
    20. net direkt angegangen werden können.
    21. Auch wenn die Zahl der Digitalbotschafter*innen beeindru-
    22. ckend ist, zeigt sich, dass es mit Blick auf die regionale Verteilung
    23. noch weiterer Anstrengungen bedarf.
    24. Während es im Landkreis Mainz-Bingen 50 ausgebildete Digital-
    25. botschafter*innen gibt, ist im Landkreis Altenkirchen (Wester-
    26. wald) lediglich eine Botschafter*in aktiv.
    27. Angesichts der positiven Erfahrungen bei den Hausbesuchen,
    28. sollte der Adressat*innenkreis auf Menschen mit Handicaps
    29. bzw. eingeschränkter Mobilität ausgeweitet werden, um in
    30. Rheinland-Pfalz mediale Teilhabe für alle zu erreichen.
    31. Vor diesem Hintergrund fordern wir die SPD-Landtagsfraktion
    32. auf,
    33. 1. Das Projekt Digitalbotschafter*innen zeitlich zu entfristen
    34. und dauerhaft fortzusetzen
    35. 2. Zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um mehr
    36. Frauen für dieses Ehrenamt zu gewinnen
    37. 3. Die Digitalbotschafter*innen gut auszustatten (mit
    38. Hardware und regelmäßigen Schulungsangeboten)

    1. 4. Den Adressat*innenkreis auf Menschen mit
    2. eingeschränkter Mobilität zu erweitern (Hausbesuche)
    3. 5. Schulungen mit Blick auf Hausbesuche zu konzipieren und
    4. anzubieten
    5. 6. Ein besonderes Augenmerk auf die regionale Verteilung zu
    6. legen, um möglichst flächendeckend ausreichend Angebote
    7. in allen Landkreisen anbieten zu könne

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!

Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

      1. Die ASF Landeskonferenz fordert die Landesregierung auf, ver-
      2. stärkt gegen Rechtsextremismus vorzugehen und die Maßnah-
      3. men, die dem Mainzer Apell von 2020 folgten, aufzugreifen und
      4. fortzuführen.
      5. Am 28. Mai 2022 versuchten ca. 2.000 Rechtsextreme und Un-
      6. terstützer*innen aus ganz Deutschland das Demokratie-Fest in
      7. Neustadt zu stören, indem sie mit rechtsextremen Symbolen
      8. zum Hambacher Schloss marschierten.
      9. Im Vorfeld wurde die Demonstration verboten, nun sollte das
      10. Fest rund ums Hambacher Schloss nach dem Plan einer rechts-
      11. extremen Gruppe durch weiß gekleidete „Spaziergänger“ über-
      12. laufen werden.
      13. Unter den Angereisten waren als gewaltbereit bekannte Mit-
      14. glieder rechtsextremer Gruppen, die dann auch die Aussteller
      15. an den Ständen anpöbelten.
      16. Es ist dem besonnenen Vorgehen der Polizei in Absprache mit
      17. den Veranstaltern der Stadt zu danken, dass es den Rechten
      18. nicht gelang, die von ihnen gewünschte Eskalation zu provozie-
      19. ren.
      20. Dennoch tut es weh anzusehen, wie rechte Parolen und Sym-
      21. bole  - wenn auch nur für kurze Zeit – auf dem Hambacher
      22. Schloss präsentiert wurden.
      23. Und es ist verständlich, wenn sich die Akteurinnen und Akteure
      24. der demokratischen Gruppierungen, die sich mit ihren Ständen
      25. an dem Fest der Demokratie beteiligt haben und für kurze Zeit
      26. ihre Stände schließen mussten, frustriert oder gar wütend ob
      27. des gefühlten Zurückweichens vor den Rechten äußern.
      28. Der . Mai hat uns noch einmal daran erinnert, wie wichtig es
      29. ist, laut und deutlich zu sagen: bis hierher und nicht weiter!
      30. Das Hambacher Schloss ist das Symbol der Demokratie, das Fest
      31. in Neustadt ein Fest der Demokratie, ein Fest, an dem die Mehr-
      32. heit der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer für ein
      33. tolerantes und weltoffenes Land einsteht.
      34. Es gilt, bereits jetzt Sorge dafür zu tragen, dass das Fest der De-
      35. mokratie auch in Zukunft ein Fest des Friedens, der Toleranz und
      36. des Miteinanders aller demokratischen Gruppen der Gesell-
      37. schaft bleibt!
      38. Der Kampf gegen Rechts ist nicht auf der Straße zu führen! Es
      39. gilt, den rechten demokratiefeindlichen Parolen insbesondere
      40. in den sozialen Medien Einhalt zu gebieten.

      1. Rechtsextreme und Unterstützer*innen nutzen öffentliche Fo-
      2. ren weitgehend ungestört für ihre Propaganda, um das Internet
      3. über die sozialen Medien zu einer Plattform für rechtsextremes
      4. Gedankengut zu machen.
      5. Über diese öffentlichen Kommunikationssysteme werden Grup-
      6. pen zu Kundgebungen mobilisiert, Themen aufgegriffen, die all-
      7. gemein als Probleme empfunden werden, und die User mit
      8. greifbaren, verständlichen Schlagwörtern angesprochen. Spon-
      9. tandemos werden häufig und ganz einfach über twitter oder te-
      10. legram organisiert, Fake news über insta und facebook verteilt.
      11. Rassistisches Gedankengut wird jetzt über die sozialen Netz-
      12. werke von Menschen vertrieben, die sich bestens mit den neuen
      13. Medien auskennen und diese souverän nutzen.
      14. Es braucht eine Stärkung der demokratischen Kräfte, diese Akti-
      15. vitäten der Rechten auch im Internet einzugrenzen und dagegen
      16. zu halten.
      17. Wir fordern die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten der
      18. Verfolgung von Rechtsextremismus im Internet zu nutzen.
      19. Darüber hinaus gilt es, die Medienkompetenz zu stärken, um
      20. das Gegenhalten in den Foren, im Netz zu unterstützen.
      21. Es braucht eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung, einen Main-
      22. zer Apell 2.0!

Beschlussbuch

Landeskonferenz der AsF Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2022

 

Inhaltsverzeichnis

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!................................................................................. 1

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband......................... 4

A 03: entfällt................................................................................................................................. 6

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!................................................. 7

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen................................................... 8

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen unterstützen.... 9

A 07: Hebammen-Haftpflicht..................................................................................................... 10

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland-Pfalz ausbauen und absichern............................................................................................................................. 12

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)................................. 14

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte........................... 16

A 11: Menschenrecht Wohnen................................................................................................... 17

A 12: Wohnungen im Landesbesitz............................................................................................ 20

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht............................................................................................................................ 21

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden........................................................................................................................................ 23

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!....................................................................... 25

 

A 01: Mit Frauen zum Erfolg – Parität jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion

  1. Die sozialdemokratischen Frauen in RLP fordern ein paritäti-
  2. sches Wahlgesetz und die Umsetzung des Verfassungsauftrages
  3. jetzt!

  1. I.             Parität gesetzlich verankern

  1. Knapp jedes vierte kommunalpolitische Mandat (23,8 Prozent),
  2. das bei den Kommunalwahlen 2019 von den Wählerinnen und
  3. Wählern vergeben und im Rahmen der Paritätsstatistik ausge-
  4. wertet wurde, ging an eine Frau.
  5. Rheinland-Pfälzische Kommunen bereiten sich auf die nächste
  6. Kommunalwahl vor. Eine Änderung des Wahlrechts hat bislang
  7. nicht stattgefunden.
  8. In Brandenburg und Thüringen ging man einen mutigeren
  9. Schritt und beschloss bereits 2019 paritätische Wahlgesetze für
  10. die Landtagswahlen. Sie verpflichteten die Parteien zur hälfti-
  11. gen, abwechselnden Nominierung von Kandidatinnen und Kan-
  12. didaten auf den Wahlvorschlagslisten.
  13. Die konstante Unterrepräsentanz von Frauen in der Politik hätte
  14. damit – wie in anderen europäischen Staaten - ein Ende haben
  15. können, die fehlende gleichberechtigte demokratische Teilhabe
  16. der Bürgerinnen und Bürger hätte hergestellt und gesichert
  17. werden können.
  18. Beide Gesetze wurden von den Landesverfassungsgerichten mit
  19. Verweis auf die Landesverfassungen für nichtig erklärt. Dabei
  20. wurde das in den jeweiligen Landesverfassungen geregelte
  21. Gleichberechtigungsgrundrecht und -gebot über den höherran-
  22. gigen und weitergehenden Art. 3 Abs. 2 GG gestellt, ohne die
  23. Höherrangigkeit des GG und die aus Art. 3 Abs. 2 GG resultieren-
  24. den Forderungen an die Landesverfassungen und die Landesge-
  25. setzgeber zu berücksichtigen: „Der Staat fördert die tatsächliche
  26. Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  27. und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  28. Zu den Entscheidungen gibt es zwei abweichende Sondervoten
  29. der befassten Richter*innen, die zu einem gegenteiligen Ergeb-
  30. nis gelangen. Sie und mit ihnen viele führende Staatsrechtler,
  31. auch der Deutsche Juristinnenbund, halten eine gerechte Staat-
  32. lichkeit ohne angemessene Frauenbeteiligung auch in den
  33. Schaltstellen der Macht für nicht mehr vorstellbar.

 

  1. Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte und die Schlüsse
  2. daraus zeigen Maßstäbe für verfassungskonforme Paritätsge-
  3. setze auf.
  4. Paritätsgesetze sind ein effektives Mittel, um zu erreichen, dass
  5. Frauen gleichermaßen an politischer Machtausübung beteiligt
  6. sind und ihre Interessen, Sichtweisen und Erfahrungen in die
  7. Gesetzgebung einbringen können.
  8. Jeder demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat das Recht,
  9. Neuland zu betreten, wenn es gesellschaftliche Veränderungen
  10. oder Handlungsbedarfe notwendig machen. Ansonsten würde
  11. Politik stillstehen.
  12. Wir fordern von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  13. in Rheinland-Pfalz, die Erkenntnisse aus den bereits ergangenen
  14. Urteilen zu nutzen und ein grundgesetzlich gebotenes Paritäts-
  15. gesetz für künftige Wahlen zu schaffen.

  1. II.            Parteisatzung als gleichstellungspolitisches
  2. Instrument nutzen

  1. Wir wissen, dass die Ursache für die mangelnde Präsenz von
  2. Frauen in der Politik in fortbestehenden strukturellen Barrieren
  3. und Geschlechterstereotypen liegt. Das kritisiert die UN-Frauen-
  4. rechtskommission deutlich in Bezug auf die Situation in
  5. Deutschland.
  6. Die politische Kultur ist noch immer geprägt von starken Män-
  7. nernetzwerken, die Frauen weniger fördern oder gar von Kandi-
  8. daturen abhalten.
  9. Dazu kommt, dass Frauen nach wie vor mehr unbezahlte Sorge-
  10. arbeit übernehmen, worauf die Arbeitsstrukturen im politischen
  11. Ehrenamt nicht ausgerichtet sind.
  12. Die Ergebnisse der Paritätsstatistik zu den Kommunalwahlen
  13. 2019 zeigt: je ländlicher und je niedriger die Ebene, umso gerin-
  14. ger ist der Frauenanteil auf den Listen, aber auch schon der An-
  15. teil der weiblichen Teilnehmenden an den Aufstellungsver-
  16. sammlungen.
  17. Die Parteien tragen durch ihr Vorgehen bei der Anwerbung, För-
  18. derung und Nominierung von KandidatInnen ganz entschieden
  19. dazu bei, welche Chancen Frauen und Männer jeweils haben.
  20. Parteiinterne Regelungen haben zwar in den vergangenen Jahr-
  21. zehnten, in den demokratischen Parteien in unterschiedlicher
  22. Ausprägung, deutliche Fortschritte gebracht, sie sind aber nicht
  23. ausreichend. Denn entweder sind sie zu unverbindlich oder sie
  24. werden nicht konsequent genug angewandt.
  25. Innerparteilich haben wir mit unserer Geschlechterquote theo-
  26. retisch die Möglichkeit, alle Vorstände mit bis zu 60% Frauen zu
  27. besetzen. Auch hindert uns niemand daran, beispielsweise bei

 

  1. den Kommunalwahlen Listen mit Frauen auf den vorderen, si-
  2. cheren Plätzen zu beschließen. Auch beim Kumulieren würde
  3. das den Frauen einen Vorsprung sichern.
  4. Gleichstellung gehört zur DNA der Sozialdemokratie. Wir als So-
  5. zialdemokratinnen und Sozialdemokraten müssen uns daher
  6. fragen, warum wir auch innerparteilich und in den Parlamenten
  7. und kommunalen Vertretungen noch so weit von einer tatsäch-
  8. lich hälftigen Verteilung von Frauen und Männern entfernt sind.
  9. Statt Hilferufe vor einer Wahl, wenn plötzlich festgestellt wird,
  10. dass keine oder zu wenig Frauen sich in der Partei einbringen
  11. oder bereit sind, zu kandidieren, bis hin zu immer wieder auf-
  12. tauchenden Forderungen nach „Abschaffung der Quote“, müs-
  13. sen sich die Partei und die Parteigliederungen fragen, warum
  14. das so ist und was sie dagegen tun können.
  15. Die SPD Rheinland-Pfalz gehört wieder an die Spitze der Bewe-
  16. gung und lässt den Worten auch Taten folgen, damit wir inner-
  17. parteilich das leben, was gesellschaftlich zu erreichen unser ge-
  18. meinsames Ziel ist: die Gleichstellung!
  19. Wir fordern von der SPD Rheinland-Pfalz das Ausschöpfen aller
  20. satzungsgemäßen Möglichkeiten, um eine paritätische Teilhabe
  21. von Frauen und Männern in allen Gliederungen und Ebenen
  22. durchzusetzen.
  23. Die SPD Rheinland-Pfalz schafft Parität!

 

A 02: Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten beim SPD-Landesverband

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landesparteitag

  1. Gleichstellung ist wesentlich für eine moderne Demokratie – zu-
  2. gleich Basis und Anspruch für das Gelingen einer offenen Gesell-
  3. schaft. Wir sind die Gleichstellungspartei in unserem Land. Wir
  4. wollen eine Gesellschaft, in der weder Geschlecht noch Her-
  5. kunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität zu Be-
  6. nachteiligung führen.
  7. Ziel der Sozialdemokratie ist, jede Form von Diskriminierung in
  8. unserer Gesellschaft zu beenden. Die klassischen Rollenbilder
  9. von Männern und Frauen sowie das traditionelle Bild von Fami-
  10. lien wollen wir aufbrechen. Für uns ist klar: Die Gleichstellung
  11. aller Geschlechter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
  12. betrifft alle Politikfelder.
  13. Als Partei der Gleichstellung geht die SPD in Rheinland-Pfalz mit
  14. gutem Beispiel voran. Sie erkennt die nach wie vor bestehenden
  15. Hürden, die insbesondere einige Gliederungen vor Ort bei der
  16. Umsetzung paritätischer Listen und dem Einbinden von Frauen
  17. und Männern gleichermaßen in die Parteiarbeit zu meistern ha-
  18. ben.
  19. Das Engagement der Genossinnen und Genossen in den Orts-
  20. vereinen, den Unterbezirken und den Gliederungen verdient
  21. eine umfassende Unterstützung durch den Landesverband. Dies
  22. ist durch die Einrichtung einer festen Anlaufstelle in der Landes-
  23. geschäftsstelle zu gewährleisten.
  24. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört es
  25. ·  (mehr) Frauen für die SPD zu aktivieren und gewinnen
  26. ·  (mehr) Frauen für Funktionen und Mandate zu gewinnen
  27. ·  Sichtbarkeit von Frauen in der SPD zu erhöhen
  28. ·  Kulturwandel in der SPD anzustoßen und die Gliederungen in
  29. diesem Prozess zu unterstützen
  30. Hierfür ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Landesge-
  31. schäftsstelle AnsprechpartnerIn für die Gliederungen, für die
  32. Genossinnen, und gibt Tipps und Handreichungen.
  33. Die ASF fordert, um dies sicherzustellen, eine Aufnahme dieser
  34. Stelle in die Satzung:
  35. §13a
  36. (1) Der Landesvorstand benennt eine/n Beauftragte/n, die/der
  37. für das Thema Gleichstellung im Landesverband zuständig ist.
  38. (2) Ihre/Seine Aufgabe ist es, Partei und Gremien in Fragen der
  39. Gleichstellung bzw. der Mitgliedergewinnung und –betreuung

 

  1. zu beraten und nach außen zu informieren. Die/der Gleichstel-
  2. lungsbeauftragte übt darüber hinaus eine Kontrollfunktion aus.
  3. Über die Arbeit wird im Rahmen der Parteitage berichtet.

 

A 03: entfällt

 

A 04: Keine Ausweitung von Minijobs – soziale Sicherheit jetzt!

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die vor kurzem beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Min-
  2. destlohns ist begrüßenswert, war sie doch längst überfällig.
  3. Gleichzeitig sieht allerdings das „Gesetz zur Erhöhung des Schut-
  4. zes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ vor, dass die Grenzen,
  5. bis zu denen die sogenannten Minijobs ohne Sozialabgaben-
  6. pflicht möglich sind, dynamisch steigen. Die geplante Auswei-
  7. tung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € bedeutet mehr Min-
  8. jobs, die kaum soziale Sicherheit für die Beschäftigten bieten.
  9. Die vergangenen zwei Jahre der Pandemie haben gezeigt, wie
  10. im Ernstfall gerade die geringfügig Beschäftigten ohne sozialen
  11. Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld be-
  12. troffen waren. Mehrere Studien haben nachweisen können,
  13. dass der gesetzliche Mindestlohn bei geringfügig Beschäftigten
  14. häufiger umgangen wird. Auch ist mittlerweile deutlich, dass
  15. Minijobs keine Brückenfunktion in Richtung einer sozialversi-
  16. cherungspflichtigen (Vollzeit-)Beschäftigung haben.
  17. Stattdessen stellen sie oft genug eine Falle dar, aus der die ge-
  18. ringfügig Beschäftigten durch Dequalifizierungseffekte nicht o-
  19. der nur schwer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  20. wechseln können. Die Anhebung und Dynamisierung der Mi-
  21. nijobgrenze ist ein gleichstellungspolitischer Rückschritt und
  22. verstärkt Fehlanreize, statt sie zu überwinden.
  23. Wir erwarten von einer sozialdemokratisch geführten Regierung
  24. ein entschlossenes Handeln, um die bestehenden Einkommens-
  25. unterschiede zwischen Männern und Frauen, die ungleiche Ver-
  26. teilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, die fehlende Absicherung
  27. insbesondere im Alter für Frauen zu überwinden.
  28. Wir fordern eine Reform, die geringfügiger Beschäftigung sozi-
  29. ale Sicherheit und langfristige Stabilität gibt!
  30. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesarbeitsminis-
  31. ter auf, diese geplante Ausweitung der Minijobgrenze gekoppelt
  32. an die Dynamisierung des Mindestlohns zu stoppen!
  33. Stattdessen sind entsprechend der Beschlusslage der SPD Mi-
  34. nijobs in die Systeme der sozialen Sicherung zu überführen und
  35. ist die längst überfällige Minijobreform endlich – wie im Wahl-
  36. programm beschlossen – anzugehen!

 

A 05: An Wahlversprechen halten – den § 218 StGB streichen

Antragsteller:in: AsF im UB Worms Adressat:in: SPD Bundestagsfraktion

  1. Die AsF fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich weiterhin
  2. wie im Wahlprogramm enthalten für eine Streichung des soge-
  3. nannten Abtreibungsparagrafen, des § 218 StGB, einzusetzen:
  4. Frauen dürfen wegen eines Schwangerschaftsabbruchs nicht
  5. kriminalisiert werden.
  6. Die in fast allen Ländern Westeuropas geltende Fristenlösung
  7. muss auch in Deutschland geltendes Recht werden. Dies hat lei-
  8. der keinen Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden.
  9. Der § 218 StGB kriminalisiert Frauen, die eine Schwangerschaft
  10. abbrechen wollen nicht nur, er macht sie zu Unmündigen, weil
  11. sie in dieser für sie oft existenziellen Frage nicht selbst über ihr
  12. Leben entscheiden dürfen.
  13. Frauen müssen sich befragen und beraten lassen und brauchen
  14. für eine Abtreibung auch in den ersten drei Monaten eine Ge-
  15. nehmigung. Sogar in katholischen Ländern wie Italien und in Ir-
  16. land gibt es das Recht der Frauen, in den ersten drei Monaten
  17. selbst zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen
  18. möchten oder nicht.
  19. Mit Erleichterung hat die AsF zur Kenntnis genommen, dass die
  20. Streichung des § 219a StGB in Kürze umgesetzt wird, ganz so,
  21. wie es im Koalitionsvertrag auf Seite 116 - Reproduktive Selbst-
  22. bestimmung- vereinbart wurde.
  23. Die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch muss für die
  24. SPD der nächste folgerichtige Schritt auf dem Weg zur Selbstbe-
  25. stimmung der Frauen bleiben.

 

A 06: Gesundheitsversorgung sicherstellen – neue Wege gehen – Kommunen un- terstützen

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD-Landtagsfraktion, SGK

  1. Die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen stellt eine große
  2. Herausforderung dar. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ha-
  3. ben Probleme, Nachfolger zu finden. Neben hohen Investitions-
  4. kosten sehen viele angehende Ärztinnen und Ärzte die Verein-
  5. barkeit von Familie und Beruf als größtes Hindernis, eine eigene
  6. Praxis zu eröffnen oder zu übernehmen.
  7. Auch wenn der Sicherstellungsauftrag der medizinischen Ver-
  8. sorgung in erster Linie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
  9. (KV) liegt, hat auch das Land eine Mitverantwortung. Mit der
  10. Aufgabe der Daseinsvorsorge stehen die Kommunen ebenfalls
  11. in Verantwortung.
  12. Mit kommunal geführten Medizinischen Versorgungszentren
  13. (MVZ) kann die ärztliche Versorgung besonders in den ländli-
  14. chen Regionen auch zukünftig gesichert werden.
  15. Für die Mediziner und Medizinerinnen bedeutet das Arbeiten
  16. als Angestellte in diesen MVZen flexiblere Arbeitszeiten und Ar-
  17. beitszeitmodelle, wie zB Teilzeit, gegenseitige Vertretungen,
  18. und eine sichere Perspektive.
  19. Die gesetzliche Grundlage wurde bereits 2014 im Entwurf des
  20. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Doch gibt es bis
  21. heute nur wenige Kommunen, die sich auf diesen Weg begeben
  22. haben.
  23. Der Aufwand für die Kommunen ist nicht unerheblich, die be-
  24. reits kommunal geführten MVZ zeigen jedoch, dass sich dieses
  25. Engagement für ein MVZ als Anstalt öffentlichen Rechts auszahlt
  26. und wirtschaftlich ist.
  27. Die ASF fordert die Landesregierung auf, bei den Kommunen für
  28. die Übernahme der Gesundheitsversorgung in Eigenregie zu
  29. werben und sie bei der Umsetzung der Projekte kommunal ge-
  30. führter MVZen zu unterstützen.
  31. Hierfür ist ein Programm mit einem Leitfaden für die Kommu-
  32. nen beim Gesundheitsministerium zu erstellen.
  33. Das Modell der Praxis-Genossenschaften, möglich auch mit
  34. kommunaler Beteiligung, gehört hierzu und ist weiter zu för-
  35. dern.

 

A 07: Hebammen-Haftpflicht Antragsteller:in: AsF Mayen-Koblenz Adressat:in: SPD-Bundestagsfraktion

  1. Die Bedingungen im deutschen Gesundheitswesen werden von
  2. Jahr zu Jahr schlechter. Teurere Pflege- und Therapiemaßnah-
  3. men und die erhöhte Lebenserwartung steigern die Kosten,
  4. durch Privatisierungen wird eingespart, wo es nur geht. Es wer-
  5. den Kliniken zusammengelegt, kleinere Häuser geschlossen,
  6. Hausarztpraxen reduziert (im städtischen Bereich meist zusam-
  7. mengelegt) und viele ländliche Praxen geschlossen. Dazu
  8. kommt ein immer größer werdender Mangel an Pflegekräften,
  9. da das Verhältnis Leistung und Bezahlung nicht mehr stimmt.
  10. Der Druck ist so groß, dass immer mehr Pflegekräfte den Beruf
  11. wechseln, und sich immer weniger junge Menschen für den Be-
  12. ruf entscheiden. Für die Patienten führt das u.a. zu langen War-
  13. tezeiten und weiten Anfahrtswegen. Die Versorgung vor Ort ist
  14. nicht mehr gewährleistet. Besonders trifft es Eltern und
  15. Schwangere. Kinderärzte sind Mangelware, Kliniken mit Ge-
  16. burtshilfe und Wochenbett sind oftmals über 50km entfernt.
  17. Ganz besonders betroffen ist dabei der Hebammenberuf, insbe-
  18. sondere die freiberuflich und in der Geburtshilfe tätigen Heb-
  19. ammen. Durch den Anstieg der Pflege/Therapiekosten, die er-
  20. höhte Lebenserwartung, und die Möglichkeit, bis zu 30 Jahre
  21. rückwirkend zu klagen, ergibt sich für die Versicherungsgesell-
  22. schaften ein nahezu unkalkulierbares Versicherungsrisiko. La-
  23. gen die Haftpflichtprämien 1981 noch bei DM 30,68 im Jahr, wa-
  24. ren es 2018 schon Euro 8174,00. Das bedeutet, dass eine freibe-
  25. ruflich in der Geburtshilfe tätige Hebamme drei Monate im Jahr
  26. nur für ihre Berufshaftpflicht arbeitet. Seit Juli 2021 gibt es ei-
  27. nen Mehrjahresvertrag mit einem Konsortium verschiedener
  28. Versicherungsgesellschaften, der die Beiträge bis 2024 festlegt
  29. und den Hebammen zumindest eine gewisse Planungssicherheit
  30. erlaubt. Der Vertrag führte aber auch zu einer Erhöhung der Bei-
  31. träge um 15 % im ersten, und jeweils 10 % im zweiten und im
  32. dritten Jahr.
  33. Die Folgen sind:
  34. ·  immer mehr Hebammen ziehen sich aus der Geburtshilfe
  35. zurück und sind nur noch in der Vorsorge und
  36. Wochenbettbetreuung tätig.

  1. ·  In der freiberuflichen Geburtshilfe arbeiten z.Zt. bundesweit
  2. nur noch ca.2600 Hebammen.

 

  1. ·  Die Angst vor finanziellen Folgen lähmt Innovationen und
  2. neue Methoden.

  1. Weitere Folgen könnten werden:
  2. ·  Wegfall der freien Wahl des Geburtsortes
  3. ·  keine Hebamme der Wahl mehr zur Betreuung in der Klinik
  4. ·  keine flächendeckende Geburtshilfe, -vorbereitung und -
  5. nachsorge.

  1. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die folgenden
  2. Forderungen zu überprüfen:
  3. ·  Haftungsobergrenze und staatlich finanzierter Haftungsfond
  4. ·  staatliche Teilübernahme der Versicherungskosten
  5. ·  Verkürzung der Verjährungsfrist

 

A 08: Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – das Angebot in Rheinland- Pfalz ausbauen und absichern

Antragsteller:in: AsF Rheinland-Pfalz Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Das Modellprojekt „Vertrauliche medizinische Hilfe und Versor-
  2. gung nach einer Vergewaltigung – ohne vorherige Anzeigeer-
  3. stattung bei der Polizei“ stammt ursprünglich aus Frankfurt.
  4. 2011 wurde es in einer Beschlussempfehlung des Landesweiten
  5. Runden Tisches im Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekt
  6. gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) unter ver-
  7. schiedenen bundesweiten Modellen ausgewählt. In Rheinland-
  8. Pfalz wurde es bisher in vier Städten umgesetzt: 201 in Mainz
  9. und Worms, 2020 in Koblenz und 2021 in Trier.
  10. Bei der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung steht
  11. nicht die Anzeige, sondern die körperliche (und seelische) Hei-
  12. lung im Mittelpunkt. Das entspricht dem Bedürfnis der von Ver-
  13. gewaltigung betroffenen Frauen und Mädchen.
  14. • Betroffene, werden ermutigt, sich nicht zurückzuziehen, son-
  15. dern medizinische und psycho-soziale Versorgungsstruktu-
  16. ren zu nutzen (Krankenhaus, niedergelassene Praxis, rechts-
  17. medizinisches Institut, Fachberatungsstellen).
  18. •  Das Tabu-Thema Vergewaltigung wird in der Öffentlichkeit
  19. an- und ausgesprochen, mit dem Angebot, sich Hilfe zu ho-
  20. len. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit erreichen die Fach-
  21. beratungsstellen vergewaltigte Frauen, die ansonsten den
  22. Weg nicht in die Beratung gefunden hätten.
  23. • Es werden Leitfäden, Versorgungskits und Hilfestellungen für
  24. Ärzt*innen bereitgestellt. Der Untersuchungsbogen des Mo-
  25. dells wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie
  26. und Geburtshilfe e. V. (DGGG) empfohlen, in Hessen wird er
  27. verpflichtend in Fällen von angezeigter Vergewaltigung/Ver-
  28. sorgung eingesetzt.
  29. •  Betroffene können selbst entscheiden, ob sie eine vertrauli-
  30. che Befundsicherung möchten, oder nicht. Sie werden über
  31. alle Schritte informiert und haben die Kontrolle über den
  32. Prozess.
  33. ·  Mit dem Angebot der Medizinischen Soforthilfe steht das
  34. körperliche und seelische Wohl von Frauen*, die sexuali-
  35. sierte Gewalt erlebt haben, im Fokus.
  36. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Istanbul-Kon-
  37. vention umzusetzen und das Angebot der „Medizinischen So-

 

  1. forthilfe nach Vergewaltigung“ und die damit verbundene Bera-
  2. tungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Rheinland-Pfalz auszubauen
  3. und abzusichern.
  4. Das Ziel muss eine Versorgungsstruktur sein, die landesweit
  5. eine wohnortnahe medizinische, rechtsmedizinische und psy-
  6. chosoziale Versorgung garantiert und die traumasensibel, barri-
  7. ere- und diskriminierungsfrei gestaltet ist.

 

A 09: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Absicherung der Kampagne der Lan- desarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG)

Antragsteller: in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Als Teil des Projekts „make it work!: Für einen Arbeitsplatz ohne
  2. sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ des Bundes-
  3. verbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
  4. startete im Juni 2019 eine Kampagne der Landesarbeitsgemein-
  5. schaft der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz (LAG).
  6. Nach einer zweijährigen Modellphase wurde aus „make it
  7. work!“ nun „it works! Wir unternehmen was. Gegen Sexuali-
  8. sierte Belästigung in der Arbeitswelt".
  9. Folgende Schritte wurden gegangen:
  10. ·     Schulungen und Info-Veranstaltungen mit Multiplika-
  11. tor*innen, Sensibilisierung von Personen und Organisa-
  12. tionen für das Thema und ihre jeweilige Verantwortung
  13. ·     Aktivierung von politisch Verantwortlichen und Schlüs-
  14. selpersonen,  Nutzung  bestehender  und  Schaffung
  15. neuer Netzwerke
  16. ·     Gleichstellungsbeauftragte und Gewerkschaften konn-
  17. ten als Multiplikator*innen für eine diskriminierungs-
  18. sensible Arbeitswelt gewonnen werden. In vielen Be-
  19. trieben und Verwaltungen konnten Handlungsverpflich-
  20. tungen bei den Verantwortlichen aufgezeigt und Hand-
  21. lungsmöglichkeiten implementiert werden. Die Fach-
  22. frauen der Frauennotrufe haben konkrete Angebote für
  23. Arbeits-Module zum Thema erarbeitet und erprobt. „In-
  24. dividuell“ zugeschnittene Fortbildungs-Konzepte und
  25. Bereitstellung von Materialien erfolgen Schritt für
  26. Schritt.
  27. ·     Besonderes Augenmerk legten die rheinland-pfälzi-
  28. schen Fachfrauen auf den letzten Punkt – Schulung von
  29. ganzen Unternehmen. „Nur sensibilisierte und ge-
  30. schulte Teams zeigen klimatische Veränderungen! Sie
  31. werden fehlersensibel und achtsam,“ wissen die Fach-
  32. frauen. Sexualisierte Belästigung und sexistische Diskri-
  33. minierung am Arbeitsplatz fänden tatsächlich weniger
  34. statt. Und wenn es bereits passiert ist? Dann könne für
  35. Betroffene ein Klima entstehen, in dem sie sich nicht al-
  36. leingelassen fühlen und weiter gut arbeiten können. Für

 

  1. potentiell Belästigende würde deutlich: dieses Verhal-
  2. ten ist nicht erwünscht und es folgen Konsequenzen.
  3. Verantwortliche erhielten mehr Sicherheit.
  4. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die Kampagne und
  5. die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit abzusichern.

 

A 10: Klimawandel vor Ort gestalten – Kommunale Klimaschutzbeauftragte

Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Bei der Umsetzung des Zieles „Klimaneutralität“ kommt der
  2. kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemein-
  3. den sind wesentliche Akteure beim Vorantreiben der Energie-
  4. wende.
  5. Senken Kommunen ihre Energiekosten, reduzieren sie nicht nur
  6. die Betriebskosten, sondern gewinnen Freiraum für Sanierungs-
  7. und Investitionsmaßnahmen. Gleichzeitig übernehmen sie Vor-
  8. bildfunktion für ihre Bürger.
  9. Diese Schlüsselrolle, die als Querschnittsaufgabe alle Bereiche
  10. der kommunalen Verwaltung betrifft, und darüber hinaus we-
  11. sentlich Öffentlichkeitsarbeit und Beratung übernimmt, kann
  12. die Herausforderungen der Energiewende vor Ort und bürger-
  13. nah annehmen und gestalten.
  14. Die ASF-Landeskonferenz fordert daher, die verpflichtende Be-
  15. nennung einer Klimaschutzbeauftragten oder eines Klima-
  16. schutzbeauftragten auf der Ebene der Kreise und kreisfreien
  17. Städte in die Landeskommunalordnung und die Gemeindeord-
  18. nung aufzunehmen.
  19. Die kommunalen Klimaschutzbeauftragten sollen als zentrale
  20. Ansprechstelle für die Menschen vor Ort fungieren, und im Be-
  21. reich des Verwaltungshandelns dieses im Rahmen eines Klima-
  22. schutzkonzeptes steuern und koordinieren. Sie vernetzen lokale
  23. Klimaschutzakteur*innen, fördern Informations- und Erfah-
  24. rungsaustausch, und beraten Bürgerinnen und Bürger bei Pla-
  25. nung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen.

 

A 11: Menschenrecht Wohnen Antragssteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

  1. Bezahlbares Wohnen bleibt nach wie vor ein Thema, besonders
  2. in Zeiten steigender Energiekosten. Gerade einkommensschwa-
  3. che Haushalte sind besonders betroffen.
  4. Die ASF-Landeskonferenz schließt sich den zwölf wohnungs-
  5. und sozialpolitischen Forderungen der Architektenkammer
  6. Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer
  7. Wohnungsunternehmen und der LIGA der Freien Wohlfahrts-
  8. pflege in Rheinland-Pfalz e.V. an.
  9. 1.      Aktualisierung der Bestandsdaten — Aufbau eines flächen-
  10. deckenden Sozialberichtes
  11. Wir fordern eine flächendeckende, auf die Ebene der 36
  12. Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz bezogene, ver-
  13. gleichbare Sozialberichtserstattung.
  14. Nur auf Basis gesicherter Erkenntnisse bis in die Regionen
  15. hinein können gezielte Maßnahmen in die Wege geleitet
  16. werden.
  17. 2.      Zweckbindung der Mittel für Soziale Wohnraumförderung
  18. festlegen und Tilgungszuschüsse beibehalten
  19. Die strikte Zweckbindung des Finanzrahmens für die Sozi-
  20. ale Wohnraumförderung und die Beibehaltung der Til-
  21. gungszuschüsse sind Grundlage für das von der Landesre-
  22. gierung erklärte Ziel zur Schaffung neuer, sozial geförder-
  23. ten Wohnungen.
  24. 3.      Entwicklung spezifischer Fördermaßnahmen für den struk-
  25. turschwachen Raum
  26. Die Soziale Wohnraumförderung benötigt systembedingt
  27. eine Ergänzung. Strukturschwächere Regionen brauchen
  28. über die Wohnraumförderung hinaus ergänzende Struktur-
  29. förderung.
  30. 4.      Schaffung öffentlich getragener Unternehmen für Miet-
  31. wohnungen im strukturschwachen Raum
  32. Für eine flächendeckende Versorgung mit bezahlbarem
  33. Mietwohnungsbau braucht es öffentlich getragene Unter-
  34. nehmen. Die Landesregierung und der Landtag müssen die
  35. für deren Neugründung oder Geschäftskreiserweiterung
  36. auf regionaler oder lokaler Ebene nötigen Regelungen er-
  37. lassen.
  38. 5.      Intensivierung der Strategie gegen Armut mittels Bünde-
  39. lung der Förderkulisse

 

  1. Kompetenzen und Förderprogramme gilt es zu bündeln.
  2. Eine dringende Aufgabe der drei zuständigen Fachministe-
  3. rien ist die projektraumbezogene, gemeinsame Beratung
  4. der Kommunen. Große Chancen bestehen nach unserer
  5. Auffassung darin, Maßnahmen der Initiative „Armut begeg-
  6. nen – gemeinsam handeln“ und das Programm „Soziale
  7. Stadt“ mit dem Instrument „Soziale Wohnraumförderung“
  8. zusammen zu führen.
  9. 6.      Ermittlung der „angemessenen Kosten der Unterkunft“
  10. Die Landesregierung sollte die Kommunen bzw. die Ar-
  11. beitsagenturen mit einer Arbeitshilfe zur Ermittlung der an-
  12. gemessenen Kosten der Unterkunft unterstützen, um sie
  13. für die Beteiligten berechenbarer zu machen.
  14. 7.      Ergänzende Beratungsangebote als Maßnahmen der Ar-
  15. mutsbekämpfung
  16. Mietschulden und der damit mögliche Wohnungsverlust
  17. stellen eine existentielle Bedrohung dar. Insofern fordern
  18. die  Unterzeichner  ein  Schuldnerberatungsangebot  im
  19. Quartier.
  20. 8.      Energieberatung als Maßnahme der Armutsbekämpfung
  21. Mit der Energiewende sind steigende Energiekosten ver-
  22. bunden. Die Unterzeichner fordern u.a., Energiesparbera-
  23. tung und Energieschuldnerberatung finanziell zu fördern,
  24. um den Betroffenen tatsächliche Handlungsoptionen in Sa-
  25. chen Energieeinsparung zu ermöglichen.
  26. 9.      Einführung der Quotierung für gemischte Quartiere
  27. Die Kommunen sollten durch einen Grundsatzbeschluss
  28. eine  verbindliche,  allgemeine  Quote  für  geförderten
  29. Wohnraum fassen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses
  30. kann nur dann Baurecht geschaffen werden, wenn die fest-
  31. geschriebene Quote des geförderten Wohnraums von min-
  32. destens 30% gewährleistet ist.
  33. 10. Grundstücksvergabe durch Konzeptvergaben
  34. Die Kommunen sollten sich stärker der Steuerungsmöglich-
  35. keiten durch Konzeptvergaben bewusst werden. Die Lan-
  36. desregierung ist gefordert, diese zu unterstützen und zu
  37. fördern.
  38. 11. Intensivierung der Grundstückvergabe durch Erbbaurecht
  39. Das Erbbaurecht ist eine bedeutende Möglichkeit, bezahl-
  40. baren Wohnraum langfristig zu sichern und sollte daher
  41. durch die Kommunen bei der Bereitstellung von Bauland
  42. häufiger zur Anwendung kommen.
  43. 12. Erarbeitung von Masterplänen für eine integrierte Stadt-
  44. entwicklung mit ausgewogenen Sozialräumen

 

  1. Masterpläne für eine integrierte Stadtentwicklung können
  2. ausgewogene Sozialräume erhalten. Sie werden aufwän-
  3. dige und ordnungspolitisch zumeist unerwünschte Eingriffe
  4. wie Milieuschutzsatzungen und Ähnliches vermeiden hel-
  5. fen und bereits präventiv zur Wirkung kommen.
  6. 13. Dauerhafte Mietpreisbindung
  7. Das Land Rheinland-Pfalz will Mieten durch Förderungen
  8. bezahlbar halten. Das Fördersystem sieht u.a. vor, Mittel
  9. für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. Im Gegen-
  10. zug verpflichten sich die Fördermittelempfänger zu Miet-
  11. preisbindungen. Die Wohnungen stehen dann für einkom-
  12. mensschwache Mieter*innen mit  Wohnberechtigungs-
  13. schein zu einem vergleichsweise günstigen Mietpreis zur
  14. Verfügung. Die Mietpreisbindungen sind zeitlich begrenzt.
  15. (Da kontinuierlich mehr Preisbindungen auslaufen als neue
  16. Sozialwohnungen geschaffen werden, nimmt die Zahl der
  17. Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz dramatisch ab. Allein
  18. in den Jahren 2019 bis 2021 fällt bei 12600 Wohnungen die
  19. Sozialbindung weg. Dem gegenüber stehen jedoch nur
  20. planmäßig 4410 neue geförderte Mietwohnungen.)
  21. Wenn die Mietpreisbindung ausläuft, kommt es häufig zu Miet-
  22. steigerungen. So werden nicht selten die Sanierungskosten auf
  23. die Mieterschaft umgelegt. Vor diesem Hintergrund wäre es
  24. wichtig, die Wohnraumförderung grundsätzlich hin zu dauerhaf-
  25. ten Mietpreisbindungen zu verändern. Neue Förderungen soll-
  26. ten kein Bindungsende mehr haben, um die Wohnungen dauer-
  27. haft als Sozialwohnungen zu halten.

  1. Quellen:

  1. Zwölf Wohnungs- und sozialpolitische Forderungen der Archi-
  2. tektenkammer Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft rhein-
  3. land-pfälzischer Wohnungsunternehmen und der LIGA der
  4. Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V., 1. August 2018

  1. Bezahlbarer  Wohnraum  für  alle!  Vom  DGB  Rheinland-
  2. Pfalz/Saarland, März 2019

 

A 12: Wohnungen im Landesbesitz Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich mit einer lan-
  2. deseigenen Wohnungsgesellschaft  dafür  einzusetzen, dass
  3. mehr geförderter Wohnraum entsteht. Gleichzeitig sollen die
  4. Kommunen verstärkt Unterstützung zur Schaffung von geför-
  5. dertem Wohnraum erhalten.
  6. Der Bund stellt den Ländern eine Milliarde Euro für Sozialwoh-
  7. nungsbau zur Verfügung, dazu Kapital für energieeffizientes
  8. Bauen.
  9. Zwischen 2016 und 2020 entstanden jedoch in Rheinland-Pfalz
  10. lediglich 3.315 Wohnungen. Das ist das Ergebnis der Bestands-
  11. statistik mit Zahlen der ISB und eigenen Berechnungen des Kob-
  12. lenzer Statistischen Informationssystem zum 31.. 2021. Beim
  13. Vergleich der rheinland-pfälzischen Oberzentren Mainz, Lud-
  14. wigshafen, Kaiserslautern, Trier und Koblenz schneidet Mainz
  15. ab besten und Koblenz am schlechtesten ab.
  16. Um eine Forcierung bei der Schaffung von Wohnungen im ge-
  17. förderten Wohnungsbau zu erreichen, muss das Land diese Auf-
  18. gabe übernehmen und neben der Förderung der Kommunen
  19. auch selbst tätig werden. Dafür ist eine landeseigene Woh-
  20. nungsgesellschaft ein geeignetes Mittel.
  21. Bei der Schaffung von Wohnungen sind ökologische Kriterien zu
  22. erfüllen.

 

A 13: Orte der medialen Teilhabe einrichten und ausbauen – barrierefrei, divers und gendergerecht

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

  1. Mit den Offenen Kanälen (OK) schafft das Land Rheinland-Pfalz
  2. seit fast 40 Jahren die Voraussetzungen für einen – in Deutsch-
  3. land – einzigartigen Beitrag zur Medienvielfalt. Tag für Tag pro-
  4. duzieren Hunderte Ehrenamtliche Fernsehinhalte, die das Le-
  5. ben in Rheinland-Pfalz abbilden. Die OKs nehmen das Kleine und
  6. das Große in den Blick. Sei es über das Vereinsleben und Initia-
  7. tiven, Natur und Kultur, Landschaft und Gemeinschaft, Politik
  8. und Gesellschaft, Sport, Kunst und Kultur. Die Ideen der Ehren-
  9. amtlichen sind grenzenlos und grenzüberschreitend.
  10. Im Zukunftsvertrag zwischen SPD/Grüne/FDP in Rheinland-Pfalz
  11. – Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen - ist festge-
  12. halten:
  13. „Die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz wird durch die Bür-
  14. ger:innenmedien, unsere Offenen Kanäle (OK) bereichert. Wir
  15. wollen diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben und die Offenen
  16. Kanäle zu Orten der digitalen Teilhabe machen. Der OK soll in
  17. den Innenstädten zum Begegnungs- und Vernetzungsort auch
  18. für das digitale Ehrenamt genutzt werden. Dort soll ein lokales
  19. und nichtkommerzielles Medienangebot, auch über Webvideo
  20. und andere Plattformen ausgespielt und produziert werden.
  21. Wir werden in ganz Rheinland-Pfalz solche digitalen Lernorte
  22. und digitalen Labore (Maker Spaces) entstehen lassen.“ (S. 102).
  23. Der erste Ort der medialen Teilhabe, das Media:Tor in Speyer,
  24. hat jetzt seine Türen geöffnet. Damit wird ein neues Kapitel des
  25. Medienlandes Rheinland-Pfalz geschrieben. Die ASF unterstützt
  26. diese Entwicklung, da diese Orte der medialen Teilhabe einen
  27. wichtigen Beitrag für Vielfalt und Partizipation in Rheinland-
  28. Pfalz leisten können. Dies gilt insbesondere für sozial-integrie-
  29. rende, barrierefreie, diverse und gendergerechte Angebote.
  30. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der SPD-Landtagsfrak-
  31. tion:
  32. 1. Im Laufe dieser Legislaturperiode mindestens sechs Orte
  33. der medialen Teilhabe ausreichend finanziell zu
  34. unterstützen

  1. 2. Für eine ausgewogene Verteilung in den Regionen des
  2. Landes, insbesondere zwischen Stadt und Land, zu sorgen.

 

  1. 3. Besondere Angebote für Mädchen und Frauen in den Orten
  2. der medialen Teilhabe zu unterstützen

  1. 4. Barrierefreie und diverse Angebote zu fördern

  1. 5. Spezielle Angebote im Bereich FSJ/FÖJ und Ausbildung zu
  2. fördern.

 

A 14: Digitalbotschafter*innen in Rheinland-Pfalz – die Erfolgsgeschichte muss weitergeschrieben werden

Antragsteller:in: AsF Landesvorstand Adressat:in: SPD Landtagsfraktion, SGK

    1. Die Digitalbotschafter*innen in RLP, ein bundesweit beachtetes
    2. Projekt, stellen eine Erfolgsgeschichte dar, die weitergeschrie-
    3. ben werden muss. Mit einem landesweiten Netzwerk ehren-
    4. amtlicher Multiplikator*innen wird es älteren Menschen er-
    5. möglicht, Hemmschwellen abzubauen und auch medial teilzu-
    6. haben.
    7. Mittlerweile hat Rheinland-Pfalz 432 Digitalbotschafter*innen
    8. (Stand Mai 2022), etwa 40 Prozent davon Frauen. Auch – und
    9. gerade – in der Pandemie waren die Botschafter*innen sehr ak-
    10. tiv. Die Ehrenamtlichen haben allein 2021 über 2200 Angebote
    11. umgesetzt und über 5000 Teilnehmende , davon zwei Drittel äl-
    12. ter als 70 Jahre, erreicht. Rund 68% der Teilnehmenden sind
    13. Frauen. Dies bestätigt das Ergebnis der SIM-Studie (Senior*in-
    14. nen, Information, Medien, 2021), dass Frauen immer noch digi-
    15. talen Nachholbedarf haben, da sie häufiger offline sind als Män-
    16. ner in ihrer Altersgruppe.
    17. Die Digitalbotschafter*innen reagieren sehr flexibel auf ihre
    18. Zielgruppe. 69% bieten auch Hausbesuche und ermöglichen so,
    19. dass beispielsweise Probleme mit Endgeräten bzw. dem Inter-
    20. net direkt angegangen werden können.
    21. Auch wenn die Zahl der Digitalbotschafter*innen beeindru-
    22. ckend ist, zeigt sich, dass es mit Blick auf die regionale Verteilung
    23. noch weiterer Anstrengungen bedarf.
    24. Während es im Landkreis Mainz-Bingen 50 ausgebildete Digital-
    25. botschafter*innen gibt, ist im Landkreis Altenkirchen (Wester-
    26. wald) lediglich eine Botschafter*in aktiv.
    27. Angesichts der positiven Erfahrungen bei den Hausbesuchen,
    28. sollte der Adressat*innenkreis auf Menschen mit Handicaps
    29. bzw. eingeschränkter Mobilität ausgeweitet werden, um in
    30. Rheinland-Pfalz mediale Teilhabe für alle zu erreichen.
    31. Vor diesem Hintergrund fordern wir die SPD-Landtagsfraktion
    32. auf,
    33. 1. Das Projekt Digitalbotschafter*innen zeitlich zu entfristen
    34. und dauerhaft fortzusetzen
    35. 2. Zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um mehr
    36. Frauen für dieses Ehrenamt zu gewinnen
    37. 3. Die Digitalbotschafter*innen gut auszustatten (mit
    38. Hardware und regelmäßigen Schulungsangeboten)

 

    1. 4. Den Adressat*innenkreis auf Menschen mit
    2. eingeschränkter Mobilität zu erweitern (Hausbesuche)
    3. 5. Schulungen mit Blick auf Hausbesuche zu konzipieren und
    4. anzubieten
    5. 6. Ein besonderes Augenmerk auf die regionale Verteilung zu
    6. legen, um möglichst flächendeckend ausreichend Angebote
    7. in allen Landkreisen anbieten zu könne

 

Initiativantrag: Den Rechten keinen Millimeter!

Adressat:in: SPD Landtagsfraktion

      1. Die ASF Landeskonferenz fordert die Landesregierung auf, ver-
      2. stärkt gegen Rechtsextremismus vorzugehen und die Maßnah-
      3. men, die dem Mainzer Apell von 2020 folgten, aufzugreifen und
      4. fortzuführen.
      5. Am 28. Mai 2022 versuchten ca. 2.000 Rechtsextreme und Un-
      6. terstützer*innen aus ganz Deutschland das Demokratie-Fest in
      7. Neustadt zu stören, indem sie mit rechtsextremen Symbolen
      8. zum Hambacher Schloss marschierten.
      9. Im Vorfeld wurde die Demonstration verboten, nun sollte das
      10. Fest rund ums Hambacher Schloss nach dem Plan einer rechts-
      11. extremen Gruppe durch weiß gekleidete „Spaziergänger“ über-
      12. laufen werden.
      13. Unter den Angereisten waren als gewaltbereit bekannte Mit-
      14. glieder rechtsextremer Gruppen, die dann auch die Aussteller
      15. an den Ständen anpöbelten.
      16. Es ist dem besonnenen Vorgehen der Polizei in Absprache mit
      17. den Veranstaltern der Stadt zu danken, dass es den Rechten
      18. nicht gelang, die von ihnen gewünschte Eskalation zu provozie-
      19. ren.
      20. Dennoch tut es weh anzusehen, wie rechte Parolen und Sym-
      21. bole  - wenn auch nur für kurze Zeit – auf dem Hambacher
      22. Schloss präsentiert wurden.
      23. Und es ist verständlich, wenn sich die Akteurinnen und Akteure
      24. der demokratischen Gruppierungen, die sich mit ihren Ständen
      25. an dem Fest der Demokratie beteiligt haben und für kurze Zeit
      26. ihre Stände schließen mussten, frustriert oder gar wütend ob
      27. des gefühlten Zurückweichens vor den Rechten äußern.
      28. Der . Mai hat uns noch einmal daran erinnert, wie wichtig es
      29. ist, laut und deutlich zu sagen: bis hierher und nicht weiter!
      30. Das Hambacher Schloss ist das Symbol der Demokratie, das Fest
      31. in Neustadt ein Fest der Demokratie, ein Fest, an dem die Mehr-
      32. heit der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer für ein
      33. tolerantes und weltoffenes Land einsteht.
      34. Es gilt, bereits jetzt Sorge dafür zu tragen, dass das Fest der De-
      35. mokratie auch in Zukunft ein Fest des Friedens, der Toleranz und
      36. des Miteinanders aller demokratischen Gruppen der Gesell-
      37. schaft bleibt!
      38. Der Kampf gegen Rechts ist nicht auf der Straße zu führen! Es
      39. gilt, den rechten demokratiefeindlichen Parolen insbesondere
      40. in den sozialen Medien Einhalt zu gebieten.

 

      1. Rechtsextreme und Unterstützer*innen nutzen öffentliche Fo-
      2. ren weitgehend ungestört für ihre Propaganda, um das Internet
      3. über die sozialen Medien zu einer Plattform für rechtsextremes
      4. Gedankengut zu machen.
      5. Über diese öffentlichen Kommunikationssysteme werden Grup-
      6. pen zu Kundgebungen mobilisiert, Themen aufgegriffen, die all-
      7. gemein als Probleme empfunden werden, und die User mit
      8. greifbaren, verständlichen Schlagwörtern angesprochen. Spon-
      9. tandemos werden häufig und ganz einfach über twitter oder te-
      10. legram organisiert, Fake news über insta und facebook verteilt.
      11. Rassistisches Gedankengut wird jetzt über die sozialen Netz-
      12. werke von Menschen vertrieben, die sich bestens mit den neuen
      13. Medien auskennen und diese souverän nutzen.
      14. Es braucht eine Stärkung der demokratischen Kräfte, diese Akti-
      15. vitäten der Rechten auch im Internet einzugrenzen und dagegen
      16. zu halten.
      17. Wir fordern die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten der
      18. Verfolgung von Rechtsextremismus im Internet zu nutzen.
      19. Darüber hinaus gilt es, die Medienkompetenz zu stärken, um
      20. das Gegenhalten in den Foren, im Netz zu unterstützen.
      21. Es braucht eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung, einen Main-
      22. zer Apell 2.0!

 

AsF auf Facebook

 

Die AsF RLP ist natürlich auch auf Facebook aktiv, wie viele von euch auch. Zudem gibt es nun ja auch das Netzwerk der aktiven Frauen in der SPD RLP, ein Forum für Diskussionen, Austausch und vieles mehr. Und das gibt es jetzt auch auf Facebook!

In der geschlossenen Gruppe „Netzwerk aktiver Frauen in der SPD“ könnt ihr euch, eure Arbeit, eure Veranstaltungen teilen, euch untereinander austauschen, diskutieren!

Macht mit und meldet euch an!

Gemeinsam sind wir stark!