Wir kämpfen weiter für die Streichung des Paragraphen 219a StGB!

Veröffentlicht am 17.01.2019 in Allgemein
 

Gemeinsam mit den Frauen in der SPD, gemeinsam mit den Frauen des Deutschen Frauenrates, der über alle dort vertretenen Frauenverbände und -organisationen hinweg in breiter Mehrheit die Forderung nach Streichung beschlossen hat, wollen wir Rechtsicherheit für die Ärztinnen und Ärzte und zeitgerechten Zugang zu Information für die Frauen!

Heute findet im Bundestag die erste Lesung verschiedener Gesetzesinitiativen zu § 219a StGB statt.

Zum Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung gehört die Gewährleistung von Information.

Deswegen appellieren wir erneut an die sozialdemokratischen Abgeordneten, den aus unserer Sicht faulen Kompromiss nicht zu unterstützen, stattdessen sich für die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärzte einzusetzen.

Unser Brief an die Entscheidungsträger hier im Wortlaut:

Liebe Genossin, lieber Genosse,

 

das Jahr 2018 war ein sehr bewegtes Jahr und es ist aus Sicht der AsF mit einer schlechten Nachricht zu Ende gegangen.

Der ausgehandelte Kompromiss zu § 219a StGB hat uns und mit uns viele gesellschaftliche Gruppen, Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen und Journalisten und vor allem die Frauen in unserem Land erschreckt und entsetzt.

Die weiblichen Mitglieder unserer Partei reagieren mit Unverständnis und Unmut auf die Verwässerung des Parteivorstandsbeschlusses, der doch die längst notwendige Gesetzesänderung mit Streichung des § 219a StGB fordert.

 

Auch der Deutsche Frauenrat hat sich hier klar und eindeutig positioniert und die Forderung nach Streichung des § 219 a StGB über alle dort vertretenen Frauenverbände und -Organisationen hinweg in breiter Mehrheit beschlossen!

 

Als SPD stehen wir seit vielen Jahren an der Seite der mutigen und kämpferischen Frauen, die für ihre Rechte eintreten.

Im 100. Jahr des Frauenwahlrechts können wir nicht einem Gesetz zustimmen, das die Situation von Frauen in Notlagen nicht verbessert. Nach wie vor wird ein niedrigschwelliges und einfach zugängliches Angebot von Information vorenthalten.

  

§ 219a wurde während des Nationalsozialismus 1933 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Entgegen der Ansicht sogenannter „Lebensschützer*innen“ ist diese Regelung, auch mit den angeblichen Änderungen des „Kompromisses“ menschenfeindlich.

 

Fakt ist, dass nicht immer mehr Frauen abtreiben.

Eine Studie zu den psychischen Folgen von Abtreibung gibt es bereits.

Frauen lassen sich nicht zu einer Abtreibung „werben“.

 

Der Werbebegriff des Eckpunktepapiers geht davon aus, dass sich Frauen von Werbung bei einer Entscheidung über eine Abtreibung beeinflussen lassen. Ein solcher Vorwurf der Unmündigkeit ist für uns Sozialdemokrat*innen als Vorkämpfer*innen des Feminismus in Deutschland inakzeptabel.

 

Der Frauenbewegung, dem Mehr an Aufklärung, der wachsenden Selbständigkeit und dem Selbstbewusstsein von Frauen ist es zu verdanken, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche gesunken ist.

 

„Wenn Verhütung verfügbar und erschwinglich ist, sollte eine Abtreibung selten notwendig sein; Wenn es notwendig ist, sollte es jedoch zugänglich und sicher sein. Die Abtreibungsraten in der Europäischen Region sind zwischen 2000 und 2013 von 431 auf 234 Abtreibungen pro 1000 Lebendgeburten gesunken.“

 

führt die WHO richtig aus.

 

Solange Ärztinnen und Ärzte auf ihren Homepages nicht ausführlich über das Abtreibungsverfahren informieren können, sondern nur auf die offizielle Information des Bundes oder der Ärztekammer verweisen dürfen, ist keine Transparenz gegeben. Informationen müssen umfassend und vergleichbar sein und von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten kommen und einfach erreichbar sein.

 

Wir sprechen bei dieser Debatte nicht von einer Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung.

 

Wir sprechen davon, dass Frauen, die sich in einer Notlage befinden, die Informationen bekommen, die sie für eine Entscheidung bei diesem schwierigen Schritt benötigen.

 

Wir haben in den letzten Jahren einiges erreicht, die politische und gesellschaftliche Stimmung in unserem Land zeigt aber momentan, dass wir in vielen Bereichen einen Rückschritt erfahren.

Um so erfreulicher ist es, dass bereits einige SPD-Landtagsfraktionen ihrerseits Beschlüsse für die Abschaffung des § f219a StGB gefasst haben.

 

Es muss möglichst zeitnah einen solchen Beschluss auch von der rheinland-pfälzischen Landtagsfraktion und dem rheinland-pfälzischen Landesvorstand geben.

 

Bitte kämpft mit uns für eine Ablehnung des Kompromisses über den § 219a StGB!

Bitte setzt dich mit uns für eine vollständige Abschaffung dieses Paragraphen ein!

 

 

Mit kämpferischen Grüßen,

 

der Vorstand der AsF Rheinland-Pfalz

 

Anke Schneider

 

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