#mehrfrauenindieparlamente

Veröffentlicht am 16.07.2020 in Aktuell
 

Wir brauchen Parität!

Gestern hat der Landesverfassungsgerichtshof das Thüringer Paritätsgesetz gekippt.

Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag für die Gleichstellung!

Nach wie vor sind Frauen in den Parlamenten nicht angemessen repräsentiert. Im Bundestag sind es zB nur knapp 30 %, die jedoch mehr als die Hälfte der Bevölkerung in allen wichtigen gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen repräsentieren (sollen).

Dabei enthält das Grundgesetz mit Artikel 3 einen klaren Gleichstellungsauftrag. Der Staat muss also aktiv auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen hinwirken.

Dieser verfassungsmäßigen Verpflichtung kommt der Staat bis heute in vielen Bereichen nur ungenügend nach.

„Die Begründung der Entscheidung des Weimarer Gerichtshofs mit der Freiheit und Gleichheit der Wahl verkennt, dass auch heute bereits die Wählerinnen und Wähler in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt werden, wenn auf den Listen hauptsächlich Männer stehen. Damit wird ein Einfluss auf das Geschlechterverhältnis in den Parlamenten verhindert,“ so die Vorsitzende der AsF Rheinland-Pfalz, Anke Schneider.

Ein Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn Frankreich, Belgien und Irland zeigt, dass paritätisch besetzte Parlamente Gleichstellung in allen Bereichen stets mit im Blick haben und damit Geschlechtergerechtigkeit voranbringen.

Das Ziel ist also klar: Mehr Frauen und mehr Geschlechtergerechtigkeit!

Und auch hier ist klar: es braucht gesetzliche Vorgaben, sonst ändert sich nichts!

Deshalb setzen wir uns auch weiterhin für ein Paritätsgesetz ein! Im Bund wäre die Wahlrechtsreform jetzt der richtige Ort und der richtige Zeitpunkt dafür, um Geschlechterparität bei Listen- und Direktmandaten zu implementieren.

Wir wissen uns auch nicht alleine auf diesem Weg dahin. So haben 2 Richterinnen und ein Richter mit Sondervoten die Verfassungsmäßigkeit des thüringischen Paritätsgesetzes entgegen der Auffassung ihrer 6 Richterkollegen gesehen.

Wir setzen jetzt auf die Klärung durch das Bundesverfassungsgericht, ob und in welcher Form Paritätsgesetze ein gebotenes und legitimes Mittel sind, das Gleichberechtigungsgebot zu erfüllen.

 

AsF auf Facebook

 

Die AsF RLP ist natürlich auch auf Facebook aktiv, wie viele von euch auch. Zudem gibt es nun ja auch das Netzwerk der aktiven Frauen in der SPD RLP, ein Forum für Diskussionen, Austausch und vieles mehr. Und das gibt es jetzt auch auf Facebook!

In der geschlossenen Gruppe „Netzwerk aktiver Frauen in der SPD“ könnt ihr euch, eure Arbeit, eure Veranstaltungen teilen, euch untereinander austauschen, diskutieren!

Macht mit und meldet euch an!

Gemeinsam sind wir stark!