Was tun wir?

Unsere Arbeit! Buko 2016

Beschlossene Anträge!

Antragstitel:  CETA-Abkommen - Keine Ratifizierung durch die EU-Kommission

 

 

Der fertige CETA-Vertragstext liege bei der EU-Kommission auf dem Tisch, wie

auch eine Vorschlag über das Abstimm-Verfahren, erklärte vor wenigen Wochen

der Leiters der Generaldirektion Handel, Jean-Luc Demarty. Auf Nachfrage erklärte er  weiterhin, dass die EU-Kommission das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) als reines Handelsabkommen ansehe. Und deshalb sei es auch

nur vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zu ratifizieren. Die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten müssten nicht beteiligt werden.

Ein solches Vorgehen widerspricht den bisherigen Zusagen der Bundesregierung, denn sie und viele andere Regierungen hatten ihren Parlamenten versprochen,

dass sie mit entscheiden werden.

Nach einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenem unabhängigem Rechtsgutachten ist der Sachverhalt klar; die

Parlamente der EU –Mitgliedsstaaten müssen einem so umfassenden

Abkommen mit einer „hohen Regelungstiefe“ zustimmen.

 

 

Wir fordern die Bundesregierung und insbesondere Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, gegenüber der EU-Kommission unmissverständlich klarzustellen, dass der Deutsche Bundestag bei der Beratung über das CETA-Abkommen eingebunden werden muss und an der Ratifizierung beteiligt wird.

Die Entscheidungskompetenz des Deutschen Bundestages und des Bundesrates dürfen nicht durch die EU –Kommission beschnitten werden.

 

 

Arbeit 4.0 braucht Bildung 4.0

 

Bereits in den vergangenen Jahren sind durch Automatisierung insbesondere mittlere Tätigkeiten mit hohem Routinegrad weggefallen. Knapp ein Viertel der Produktion in Deutschland läuft heute bereits voll- oder hochautomatisiert ab. Aber auch in Büros wird bereits heute digitale Arbeit zum Standard.

In Industrie und Dienstleistung werden zunehmend anspruchsvollere Technologien eingesetzt. Menschen konkurrieren zunehmend mit künstlich-intelligenten Systemen um Arbeitsplätze, und das nicht mehr nur in der Fabrikhalle, am Fließband, sondern zunehmend auch in den Büros. In Zukunft werden Roboter und Systeme in der Lage sein, auch hochqualifizierte Tätigkeiten zu übernehmen.

Die Arbeitswelt, die Arbeit verändert sich, und damit muss sich zwangsläufig auch Bildung und Weiterbildung, Qualifizierung verändern.

Der digitale und technologische Strukturwandel macht eine Veränderung der Bildung bereits in den Schulen notwendig. Digitales Schulwissen heutiger Generationen wird den Anforderungen der Zukunft nicht mehr gerecht werden können. Lernkonzepte müssen auf den Prüfstand und angepasst werden an eine neue Anforderung der Arbeitswelt.

Die digitale Arbeitswelt von morgen erfordert über ein weitreichendes technisches Verständnis auch eine digitale, soziale Informationskompetenz. Die Fähigkeit, sich zu bilden, neben fachspezifischen Kenntnissen auch verstärkt soziale und personale Fähigkeiten wie Problemlösungskompetenz, und die Fähigkeit Wissensdienste zu nutzen, umzusetzen, zu systematisieren und mit anderen zu teilen, werden Voraussetzungen für eine Beschäftigung sein.

Bereits heute schon gehört die Fertigkeit, mit dem Computer umzugehen genauso wie Lesen, Schreiben, Rechnen zu den Grundqualifikationen, die in der Schule vermittelt werden müssen.

Zukünftig wird dies nicht mehr ausreichen. Zum Basiswissen über den Aufbau und die Funktionsweise von Computer und Kommunikationsgeräten gehört bereits heute die Informationskompetenz.

Darauf aufbauend werden zunehmend kreative und soziale Kompetenzen von Bedeutung sein, denn nur die Verknüpfung von Wissen und Erfahrung, die Umsetzung von Wissen und die Fähigkeit zu vernetztem Denken wird am Arbeitsplatz in der digitalten Arbeitswelt gefordert .

Die Anforderungen an die Beschäftigten werden sich fundamental verändern, so dass schon heute eine umfassende Veränderung der Bildungsinhalte notwendig ist.

Bildung und Weiterbildung müssen grundlegend und weitreichend verändert werden und sich auf die geänderten Anforderungen einstellen.

Informelle, interdisziplinäre Lernziele, Sozial- und Informationskompetenz sind als wesentliche Faktoren für eine Partizipation am Arbeitsmarkt über digitales Schulwissen hinaus zu vermitteln.

Die Politik muss bereits heute Sorge dafür tragen, dass in den Schulen diese zusätzlichen Kompetenzen vermittelt werden.

Notwendige Voraussetzung ist es auch, dass alle Zugang zu den digitalen Medien haben und nutzen können.

Um eine soziale Spaltung zwischen den Generationen und Schichten zu verhindern, gehört zukünftig der Zugang zur digitalen Welt zur Grundversorgung.

Auch die berufsbegleitende Weiterbildung wird lebenslang zwingend notwendig sein, um weiterhin Beschäftigungssicherheit zu haben.

Die Beschäftigten müssen sich auf immer veränderte Anforderungen einstellen und vorbereiten können. Aber auch die Berufsschulen und die Betriebe müssen sich grundlegend umstellen und sich auf die digitalen Lehr- und Lernformen und –inhalte einstellen.

Bereits jetzt wird deutlich, dass das bisherige Zeitbudget für Weiterbildung in der Arbeitswelt 4.0 nicht ausreichend ist.

In den Betrieben ist daher eine neue Lernkultur und lernförderliche Struktur erforderlich.

Weiterbildung in den Betrieben muss alltäglich werden. Den Beschäftigten ist das Erlernen von Zusatzqualifikationen als grundlegende Beschäftigungs- und Erfolgssicherung generell zu gewähren.

Betriebliche und individuelle Angebote müssen allen zugänglich sein und im Arbeitsalltag integriert werden.

 

 

Abkehr vom Zuflussprinzip im ALGII

 

Das strikte Zuflussprinzip, nach dem es grundsätzlich egal ist, wann ein Anspruch auf eine Geldleistung entstanden ist, läuft in zahlreichen Fällen dem Sozialstaatsprinzip zuwider. Das Subsidiaritätsprinzip wird zur Falle, denn wer zur Überbrückung von Verwandten Geld leiht, sein Erspartes plündert oder sein Konto überzieht, wird auf einer nicht zu rechtfertigenden Weise benachteiligt.

Schulden – aufgrund verspätet erhaltenen Lohnes oder Sozialleistungen – interessieren die ARGEn unter Berufung auf die strikte Zuflusstheorie, für die sich das BSG entschieden hat, nicht.

Zahlt der Arbeitgeber zB den Lohn verspätet und hat die Familie zunächst den Dispokedit des Girokontos ausgeschöpft, bevor sie ALGII beantragt, wird die nachträgliche Gehaltszahlung als Einkommen angerechnet. Es entsteht eine Lücke.

Auch in einem Fall verspätet zugegangenen Insolvenzgeldes hat das BSG entschieden, dass dieses als Einkommen angerechnet wird.

Ähnliche Probleme entstehen bei Arbeitsaufnahme. Nach Leistungserbringung der ARGE am Monatsende erzieltes Einkommen führt zu Rückforderungen, die der Leistungsberechtigte aber nicht begleichen kann, da er das am Monatsende zufließende Gehalt für den nächsten Monat benötigt.

Die bisher von der BA ausgegebene Härtefallregelung in den Durchführungshinweisen war nicht verbindlich und wird unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG kaum mehr angewandt. Die existenzsichernde Funktion des SGBII wird mit der derzeitigen Praxis aufgehoben. Die vordergründig bedarfsdeckungsorientierte Handhabung verstößt im Ergebnis gegen das Grundprinzip des SGBII.

Es ist daher eine klarstellende Härtefallregelung in der ALGII-Verordnung aufzunehmen.

 

Arbeitsforschung 4.0

 

Digitale Systeme werden schon in naher Zukunft massiv Arbeitsplätze ersetzen, die hauptsächlich von Frauen besetzt sind. Gerade im Office-Bereich sind mehr als die Hälfte aller Beschäftigten Frauen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung führt gerade hier zu einer Reduzierung von Arbeit und zu Stellenabbau.

In der Arbeitswelt 4.0 werden zukünftig andere Kompetenzen gefordert. So ist Multi-Tasking aus dem vernetzten Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken.

Gerade Frauen bringen bereits jetzt viele dieser neuen Kompetenzen mit, und zeigen sich daher den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt besser gewachsen. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Frauenstudie von Accenture aus dem Jahr 2015.

Damit eröffnen sich neue Handlungsräume, um Frauen und ihre Entwicklung in den Unternehmen zu fördern.

Noch scheinen sich Teilzeit und Karriere in den Unternehmen auszuschließen. Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, mobiles Arbeiten bietet die Chance, dass Frauen und die Unternehmen profitieren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung untersucht in den nächsten Jahren in einer groß angelegten Forschung ua. die Frage nach der Gestaltung der Arbeit von morgen. Diese Forschung zur Digitalisierung darf sich nicht nur auf eine Dienstleistungs- und Produktionsforschung mit dem Ziel der Wirtschaftsförderung beschränken.

Im Rahmen dieser Forschung muss ein wesentlicher Aspekt auch sein, wie Unternehmen die digitale Arbeitswelt für Frauen nachhaltig gestalten können. Es gilt, die notwendigen Rahmenbedingungen darzustellen, damit gerade Frauen in der digitalen Berufswelt ihren Karriereweg gehen können.

 

 

Arbeit 4.0 braucht Arbeitsrecht 4.0

 

Die Zukunft der Arbeit im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung vieler Lebensbereiche verändert die Strukturen von Unternehmen, Betrieben und Belegschaft.

Die klassischen rechtlichen Strukturen halten schon heute der Wirklichkeit nicht mehr Stand.

Arbeit soll den Menschen auch in Zukunft ein sicheres und gutes Leben ermöglichen. Die Veränderungen der Arbeitswelt sind eine Chance auf eine Humanisierung. Hierfür bedarf es jedoch Regelungen, um die Arbeits- und Lebenskraft der Beschäftigten nicht zu verschleißen.

Unser Anspruch muss es daher sein, den industriellen Wandel im Sinne und zum Wohle der Beschäftigten, und damit der Gesellschaft zu gestalten.

Die zunehmenden Möglichkeiten mobiler Arbeit kann viele neue Freiräume schaffen und dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer verbesserten Work-Life-Balance profitieren. Andererseits besteht die Gefahr, dass die Grenze zwischen Beruf und Privatleben verwischt.

Die derzeitigen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind bereits heute schon nicht mehr zeitgemäß.

Der Wandel der Arbeitskultur macht es notwendig, die Definition von Arbeit und Arbeitszeit, Höchstarbeitszeit, Ruhe- und Pausenzeiten den geänderten und sich ändernden Arbeitswirklichkeit anzupassen.

In Zeiten der Digitalisierung, die immer mehr Arbeiten auch außerhalb der Betriebsstätten zulässt, ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten auch weiterhin für die Zeit, in der sie tätig sind, entlohnt werden.

Die ständige Erreichbarkeit führt schon heute oft zu einem Druck auf die Beschäftigten, der letztendlich auch zu den steigenden Zahlen von psychischen Erkrankungen wie burn out führt. Um die Beschäftigten zu schützen, müssen die Arbeitsstunden gerade bei mobiler Arbeit konkret erfasst und die gesetzlichen und tariflichen Ausgleichszeiten garantiert werden.

Mit der geforderten und möglichen neuen Flexibilität ist eine neue Verteilung von Arbeitszeiten möglich.

Dann nämlich bietet der digitale Wandel der Arbeitswelt große Chancen, auch im Hinblick für eine gute Aufteilung von Berufs- und Familienzeit.

Mit dem mobilen Arbeiten verschwindet immer öfter der klassische Arbeitsplatz im Betrieb. Vor diesem Hintergrund sind weitreichende Veränderungen der Arbeitsschutzvorschriften notwendig. Ein modernes Arbeitschutzrecht muss unter anderem auch notwendige Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung aufnehmen, um den veränderten Arbeitsplatzanforderungen Rechnung tragen zu können.

Die klassischen rechtlichen Strukturen von Unternehmen, Betrieb und Belegschaft sind schon heute in vielen Bereichen überholt. Heute und noch mehr in der digitalen Zukunft wird Arbeit unternehmens- und betriebsübergreifend, auch länderübergreifend, in Arbeitsgruppen umgesetzt. In der Arbeitswelt 4.0 braucht daher die Mitbestimmung neue Konturen. Durch die zunehmende Dezentralisierung von Unternehmensstrukturen sind standortübergreifende Mitbestimmungsregelungen notwendig und das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend zu aktualisieren.

Das Betriebsverfasssungsgesetz sieht Konzern- und Gesamtbetriebsräte vor, deren Mitbestimmungsrechte sind jedoch an die veränderten Arbeitsbedingungen im Zeitalter der Digitalisierung auszuweiten und anzupassen.

So wie der klassische Betrieb zum Auslaufmodell wird, so gewinnen Arbeitsformen wie Subcontracting, Arbeitnehmerüberlassung, Freelancing und Crowdworking immer mehr an Bedeutung. Die Praxis von Outsourcing und Crowdworking führt jedoch bereits heute häufig zu prekären Beschäftigungsverhältnissen und öffnet Lohndumping Tür und Tor.

Netzarbeiter arbeiten als Selbständige und haben weder Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz und es entsteht eine Art Tagelöhnertum im Internet.

Viele von den im Internet vergebenen Arbeiten waren ehemals Teil einer komplexeren Aufgabe, die von Fachleuten im Betrieb erledigt wurden. Mit diesen nun möglichen Ausgliederungen und dem Splitten von Aufgaben gerät auch die ursprüngliche Belegschaft unter Druck.

Im Interesse unseres Sozialversicherungssystems sind daher die bisherigen Kriterien zur Scheinselbständigkeit der gewandelten Praxis der Unternehmen anzupassen, weiterzuentwickeln und gesetzliche Rahmenbedingungen für diese neuen Formen der Arbeit zu setzen.

So bietet auch Crowdworking viele Chancen, zB. einen leichteren Zugang zu Arbeit, mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Die Digitalisierung von Arbeit bietet vielfältige Möglichkeiten für Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten und ihrer Arbeit.  Auch wenn die kontinuierliche Erhebung von Daten nicht primär zur Leistungskontrolle genutzt wird, sehen sich  die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend einer ständigen Beobachtung ausgesetzt. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist daher längst überfällig.

 

In der digitalisierten Arbeitswelt 4.0 werden neue Jobs entstehen, die gerade auch für Frauen neue Perspektiven entwickeln.

 Es gilt, diesen Prozess mitzugestalten und mit den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass am Ende die Chancen überwiegen.

Es gilt, die Grundsätze für gute Arbeit auch im digitalen Zeitalter zu erhalten.

Es gilt, die neue Arbeitswelt menschlich und sozial zu gestalten.

 

 

Arbeit und Ehrenamt in der Gesellschaft 4.0

 

Flexible Arbeitsgestaltung, die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort bietet für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für Hobby und Ehrenamt große Chancen.

Zugleich aber sehen sich die Beschäftigten schon heute zunehmend mit der Erwartung konfrontiert, beliebig rund um die Uhr erreichbar zu sein. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, die steigende Anforderung an Kompetenz und ständig notwendiger Weiterbildung führt dazu, dass die Erwerbsarbeit einen immer größer werdenden zeitlichen Raum im Alltag belegt. Es bleibt immer weniger Zeit für sich selbst, für die Regeneration, für tatsächliche Freizeit.

Während einerseits ehrenamtliches Engagement verstärkt von der Gesellschaft erwartet wird und gerade die Politik viele gesellschaftlichen Aufgaben von den Bürgerinnen und Bürgern übernommen sehen will, sehen sich die Beschäftigten jedoch heute schon durch die beruflichen Anforderungen kaum mehr in der Lage, Ehrenämter auszufüllen.

Beispielsweise melden Sportvereine einen deutlichen Zustrom von Kindern. Es mangelt aber an Übungsleitern, die die Gruppen übernehmen könnten. Diese müssen zulasten der Freizeit, in der Ehrenamt stattfindet, auch beruflich erreichbar sein.

Die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit, die nicht nur in den Sportvereinen stattfindet, muss auch Einfluss nehmen auf das Arbeitsleben. Auch hier sind die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen, ehrenamtliche Arbeit ihrer Mitarbeiter wertzuschätzen und zu unterstützen.

Hierfür sind gesetzliche Regelungen erforderlich, um die Menschen, die bereit sind, sich für die Gesellschaft ehrenamtlich zu engagieren, zu unterstützen.

Ohne die viele ehrenamtliche Arbeit würde unsere Gesellschaft nicht mehr funktionieren können, auch im Zeitalter 4.0 nicht.

 

 

Für einen Neustart der Wohnungspolitik in sozialer Verantwortung 

Qualitativ guter und bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxusgut, sondern muss auch Menschen mit mittleren und unterdurchschnittlichen Einkommen zur Verfügung stehen.

Gegenwärtig fehlt aber vor allem in Ballungsräumen, in den Groß- und Universitätsstädten eine ausreichende Zahl an preisgünstigen Wohnungen. Gleichzeitig ist die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen stetig zurückgegangen. Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes fehlen mindestens 2 Millionen Sozialwohnungen.

Es rächt sich, dass sich der Bund im Zuge der Föderalismusreform aus der Wohnungspolitik zurückgezogen und diese den Ländern weitgehend überlassen hat. Die Kompensationsmittel des Bundes, die noch bis 2019 an die Länder überwiesen werden und erst kürzlich verdoppelt worden sind, reichen nicht aus, um die Lage auf den angespannten Wohnungsmärkten zu entspannen und den Bedarf zu decken. Es hat sich ebenso als Fehler herausgestellt, die Mittel nicht zweckgebunden zu vergeben, mit dem Effekt, dass nicht alle Bundesländer ausreichend in den Bau von Sozialwohnungen investiert haben.

In der Folge haben immer mehr Menschen mit kleinen und  mittleren Einkommen Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden, darunter Rentnerinnen und Rentner, Familien mit Kindern, Studierende, Arbeitslose, Alleinerziehende, Behinderte, Obdachlose und Flüchtlinge. Diese Entwicklung ist eine besondere Herausforderung für eine sozialdemokratische Wohnungspolitik, die sich die Schaffung einer guten Wohn- und Lebensqualität für alle auf ihre Fahnen geschrieben hat.

Die ASF-Bundeskonferenz begrüßt, dass Bundesbauministerin Barbara Hendricks mit dem 2015 gestarteten „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ der Wohnungspolitik einen neuen Impuls gegeben und einen sozialdemokratischen Stempel aufgedrückt hat.

Wir erwarten nun, dass die beschlossenen Empfehlungen und Maßnahmen zügig umgesetzt werden und die angekündigte Wohnungsbauoffensive – in Verbindung mit der deutlichen Aufstockung der Mittel für die Städtebauförderung und insbesondere das Programm „Soziale Stadt“ – -sich zugunsten der Schaffung von deutlich mehr bezahlbarem Wohnraum auswirken. Und wir erwarten, dass der Bund wieder eine Kompetenz in der Wohnungspolitik für sich reklamiert, um nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel die Fortsetzung des sozialen Wohnungsbaus in der Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen zu gewährleisten.

Vordringlich sind folgende Maßnahmen:

Das Angebot an Sozialwohnungen mit unbefristeten Belegungsbindungen muss deutlich erhöht werden.

Das Wohngeld muss in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern fortgesetzt, regelmäßig dynamisiert und mit einer Klimakomponente versehen werden.

Angesichts der aktuellen Meldungen über die Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse müssen ihre   Auswirkungen überprüft und die entsprechenden Vorschriften gegebenenfalls noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden mit dem Ziel, die Durchsetzung der Mietpreisebremse zu verbessern .

Länder und Kommunen müssen zu langfristigen Baulandstrategien übergehen und Konzeptvergaben den Höchstpreisverfahren vorziehen, um Modelle bezahlbaren Wohnens in lebenswerten und sozial gemischten Quartieren zu realisieren. Die sozialgerechte Bodennutzung in Städten wie München und Hamburg sind beispielgebend.

Wohnungsgenossenschaften und neue Wohnformen gemeinschaftlichen Wohnens wie Mehrgenerationenwohnen und Baugruppen müssen besser unterstützt und mit Aktivitäten der Mietervereine und –initiativen, der Wohnungswirtschaft, der Sozialverbände und der Gesundheitswirtschaft verknüpft werden.

Schließlich müssen SPD-Bundestagsfraktion und Bundesregierung sich des Themas Wohnungslosigkeit entschlossen annehmen. In einem ersten Schritt brauchen wir eine bundesweite Statistik über Wohnungsnotfälle, dem weitere Schritte insbesondere mit Blick auf die Verhinderung von Wohnungsverlusten folgen müssen.

 

Sparen ja – aber sinnvoll: Keine staatlichen Mittel ohne Transparenz bei der Energiebilanz

 

Ziel jeder vernünftigen Politik muss es sein, Energie zu sparen und den Ausstoß von CO2 zu begrenzen. Sparpotentiale müssen genutzt und Anreize sollten geschaffen werden. Um dabei die richtigen Entscheidungen zu treffen, sind umfassende und transparente Energiebilanzen erforderlich.

Beispielsweise kann „Energieverbrauch“ bzw. „Energiesparen“ nicht nur auf den Betrieb eines einzelnen Geräts bezogen werden. Auch ist es zu kurz gegriffen, nur den jeweiligen Schadstoffausstoß zu betrachten; Elektro-Autos verbrauchen Rohstoffe bei der Produktion, haben ein höheres Gewicht und verbrauchen mehr Energie. Die Dämmung von Gebäuden soll den Energieverbrauch für Heizung senken, erfordert jedoch Material, das produziert und später entsorgt werden muss.

Am deutlichsten zeigte sich diese Problematik bei der „Abwrackprämie“: Durch sparsamere Autos sollte Energie gespart werden – dafür wurden funktionierende Fahrzeuge verschrottet, die Produktion wurde gesteigert, Energie und Rohstoffe wurden verbraucht.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Erarbeitung umfassender und transparenter Energiebilanzen einzusetzen und ihre Umsetzung durch rechtliche und finanzielle Maßnahmen zu fördern. Dazu gehört:

 

Energiebilanzen zu berechnen unter Einbeziehung von

  • Rohstoffen
  • Produktionsprozessen
  • Transport
  • Recycling

 

Produktion technischer Geräte zu optimieren unter den Gesichtspunkten

  • Recycling
  • Rohstoffverbrauch
  • Energieverbrauch
  • Transportaufwand
  • Reparaturfreundlichkeit

 

Bewusstsein zu bilden für den sparsamen Umgang mit Ressourcen durch

  • Bildungseinrichtungen
  • Medien
  • Werbung

 

 

Begründung

Weiterführende Literatur:

Friedrich Schmidt-Bleeek: Grüne Lügen. Nichts für die Umwelt, alles fürs Geschäft – wie Politik und Wirtschaft die Welt zugrunde richten. 2014.

 

 

 
 

AsF auf Facebook

 

Die AsF RLP ist natürlich auch auf Facebook aktiv, wie viele von euch auch. Zudem gibt es nun ja auch das Netzwerk der aktiven Frauen in der SPD RLP, ein Forum für Diskussionen, Austausch und vieles mehr. Und das gibt es jetzt auch auf Facebook!

In der geschlossenen Gruppe „Netzwerk aktiver Frauen in der SPD“ könnt ihr euch, eure Arbeit, eure Veranstaltungen teilen, euch untereinander austauschen, diskutieren!

Macht mit und meldet euch an!

Gemeinsam sind wir stark!