Der Kampf geht weiter!

Veröffentlicht am 25.10.2020 in Aktuell
 

Bild: AsF Bundesvorstand

Wir bleiben dabei: die Organisationsfreiheit der Parteien unterliegt dem Gleichstellungsgebot des Art. 3 GG!

Dass nun auch nach Thüringen auch der Brandenburger Verfassungsgerichtshof das Paritätsgesetz kippt, ist ein weiterer Verstoß gegen die verpflichtende Forderung zur Durchsetzung von Gleichstellung zwischen Mann und Frau entsprechend der Frauenrechtskonvention CEDAW. Hier wird wieder die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit der 60er Jahre ignoriert.

Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen!

Der Kampf geht weiter!

Nach dem Urteil der Verfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg äußern die Bundesvorstandsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Ulrike Häfner (Brandenburg) und Heidrun Sachse (Thüringen) ihr Bedauern, betonen aber beide, dass der Kampf um mehr Frauen in den Parlamenten weitergeht.

 

Beide SPD Frauen erklärten, dass sie das Gerichtsurteil akzeptieren. "Aber wir haben uns auch der Beschwerde vor dem Bundesfassungsgericht durch Frau Prof. Silke Laskowski angeschlossen, weil wir denken, dass Artikel 3 des Grundgesetztes einen Auftrag zur Gleichberechtigung enthält, der durch ein Parité-Gesetz wie in Frankreich erfüllt werden würde.“

 

Laut dem Paritätsgesetz hätten die Parteien bei der nächsten Landtagswahl ihre Wahllisten zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzen müssen. Nachdem im Juli das Verfassungsgericht in Thüringen dieses Gesetz für nichtig erklärt hatte, folgte nun mit Brandenburg ein weiteres Bundesland. Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht kommt u.a. zu dem Schluss, dass Quoten die Chancengleichheit der Parteien verletzten.

 

Ein Parlament, in dem gleichermaßen Frauen wie Männer agieren, ist damit wieder in die Ferne gerückt. "Unser Ziel ist ein deutlich höherer Frauenanteil in den Kommunalparlamenten, den Landtagen und im Bundestag. Bis wir ein Parité-Gesetz haben, werden wir den Wählerinnen und Wählern erklären müssen, wer Frauenrechte verteidigt und wer nicht." so Ulrike Häfner und Heidrun Sachse abschließend.

Die AsF Rheinland-Pfalz schließt sich an und unterstützt die Klage vor dem BVerfG.

 

 

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