Presse

Mitteilungen der AsF Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung 17.01.2019

Wir kämpfen weiter für die Streichung des Paragraphen 219a StGB!

Gemeinsam mit den Frauen in der SPD, gemeinsam mit den Frauen des Deutschen Frauenrates, der über alle dort vertretenen Frauenverbände und -organisationen hinweg in breiter Mehrheit die Forderung nach Streichung beschlossen hat, wollen wir Rechtsicherheit für die Ärztinnen und Ärzte und zeitgerechten Zugang zu Information für die Frauen!

Heute findet im Bundestag die erste Lesung verschiedener Gesetzesinitiativen zu § 219a StGB statt.

Zum Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung gehört die Gewährleistung von Information.

Deswegen appellieren wir erneut an die sozialdemokratischen Abgeordneten, den aus unserer Sicht faulen Kompromiss nicht zu unterstützen, stattdessen sich für die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärzte einzusetzen.

Unser Brief an die Entscheidungsträger hier im Wortlaut:

Liebe Genossin, lieber Genosse,

 

das Jahr 2018 war ein sehr bewegtes Jahr und es ist aus Sicht der AsF mit einer schlechten Nachricht zu Ende gegangen.

Der ausgehandelte Kompromiss zu § 219a StGB hat uns und mit uns viele gesellschaftliche Gruppen, Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen und Journalisten und vor allem die Frauen in unserem Land erschreckt und entsetzt.

Die weiblichen Mitglieder unserer Partei reagieren mit Unverständnis und Unmut auf die Verwässerung des Parteivorstandsbeschlusses, der doch die längst notwendige Gesetzesänderung mit Streichung des § 219a StGB fordert.

 

Auch der Deutsche Frauenrat hat sich hier klar und eindeutig positioniert und die Forderung nach Streichung des § 219 a StGB über alle dort vertretenen Frauenverbände und -Organisationen hinweg in breiter Mehrheit beschlossen!

 

Als SPD stehen wir seit vielen Jahren an der Seite der mutigen und kämpferischen Frauen, die für ihre Rechte eintreten.

Im 100. Jahr des Frauenwahlrechts können wir nicht einem Gesetz zustimmen, das die Situation von Frauen in Notlagen nicht verbessert. Nach wie vor wird ein niedrigschwelliges und einfach zugängliches Angebot von Information vorenthalten.

  

§ 219a wurde während des Nationalsozialismus 1933 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Entgegen der Ansicht sogenannter „Lebensschützer*innen“ ist diese Regelung, auch mit den angeblichen Änderungen des „Kompromisses“ menschenfeindlich.

 

Fakt ist, dass nicht immer mehr Frauen abtreiben.

Eine Studie zu den psychischen Folgen von Abtreibung gibt es bereits.

Frauen lassen sich nicht zu einer Abtreibung „werben“.

 

Der Werbebegriff des Eckpunktepapiers geht davon aus, dass sich Frauen von Werbung bei einer Entscheidung über eine Abtreibung beeinflussen lassen. Ein solcher Vorwurf der Unmündigkeit ist für uns Sozialdemokrat*innen als Vorkämpfer*innen des Feminismus in Deutschland inakzeptabel.

 

Der Frauenbewegung, dem Mehr an Aufklärung, der wachsenden Selbständigkeit und dem Selbstbewusstsein von Frauen ist es zu verdanken, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche gesunken ist.

 

„Wenn Verhütung verfügbar und erschwinglich ist, sollte eine Abtreibung selten notwendig sein; Wenn es notwendig ist, sollte es jedoch zugänglich und sicher sein. Die Abtreibungsraten in der Europäischen Region sind zwischen 2000 und 2013 von 431 auf 234 Abtreibungen pro 1000 Lebendgeburten gesunken.“

 

führt die WHO richtig aus.

 

Solange Ärztinnen und Ärzte auf ihren Homepages nicht ausführlich über das Abtreibungsverfahren informieren können, sondern nur auf die offizielle Information des Bundes oder der Ärztekammer verweisen dürfen, ist keine Transparenz gegeben. Informationen müssen umfassend und vergleichbar sein und von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten kommen und einfach erreichbar sein.

 

Wir sprechen bei dieser Debatte nicht von einer Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung.

 

Wir sprechen davon, dass Frauen, die sich in einer Notlage befinden, die Informationen bekommen, die sie für eine Entscheidung bei diesem schwierigen Schritt benötigen.

 

Wir haben in den letzten Jahren einiges erreicht, die politische und gesellschaftliche Stimmung in unserem Land zeigt aber momentan, dass wir in vielen Bereichen einen Rückschritt erfahren.

Um so erfreulicher ist es, dass bereits einige SPD-Landtagsfraktionen ihrerseits Beschlüsse für die Abschaffung des § f219a StGB gefasst haben.

 

Es muss möglichst zeitnah einen solchen Beschluss auch von der rheinland-pfälzischen Landtagsfraktion und dem rheinland-pfälzischen Landesvorstand geben.

 

Bitte kämpft mit uns für eine Ablehnung des Kompromisses über den § 219a StGB!

Bitte setzt dich mit uns für eine vollständige Abschaffung dieses Paragraphen ein!

 

 

Mit kämpferischen Grüßen,

 

der Vorstand der AsF Rheinland-Pfalz

 

Anke Schneider

 

 

 

 

 

Pressemitteilung

Montag, 27. November 2017

 

Der AsF Landesvorstand erklärt:

 

 

Wir brauchen die Chance einer Erneuerung von innen heraus.

 

Dies setzt eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Politik der letzten Jahre voraus. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung unseres Grundsatzprogramms auf der Höhe der Zeit.

 

Wir befürchten, dass ein solcher Erneuerungsprozess in einer Neuauflage der großen Koalition nicht möglich sein wird und sprechen uns deshalb dagegen aus.

 

 

Für den Landesvorstand:

 

Anke Schneider

AsF-Landesvorsitzende

 

 

Stellungnahme der ASF Rheinland-Pfalz

Immer wieder wird von einigen ein sogenanntes „Burka-Verbot“ gefordert, meist auch mit dem Hinweis auf eine zunehmende Zahl von Frauen, die in Deutschland in der Öffentlichkeit die Burka oder Niqab tragen.

Ob dieses subjektive Empfinden der zunehmenden Anzahl der Frauen mit Vollverschleierung den Tatsachen entspricht, mag dahin gestellt bleiben.

 

Die Bedeckung der Frau kommt zum einen aus der Tradition in den jeweiligen Heimatländern und bedarf so zunächst einmal einen respektvollen Umgang mit der Tradition und dem Glauben.

Andererseits sehen wir jedoch gerade aus diesen Ländern kommend eine angeblich aus der Tradition begründete rückwärts gerichtete politische Ideologie.

 

Einer Ideologie lässt sich mit einem Verbot nicht begegnen!

 

Wir sind der Ansicht, dass zwischen der im Glauben begründeten Wahl eines Kleidungsstücks einerseits und dem politischen Islam andererseits zu unterscheiden ist.

 

Es verunsichert uns, wenn wir auf Menschen in Vollverschleierung treffen.  Und wir sehen auch, insbesondere im öffentlichen Raum oder bei Veranstaltungen, hier ein Sicherheitsrisiko.

Hier gewähren bestehende gesetzliche Bestimmungen wie Vermummungsverbot und das Hausrecht jedoch Möglichkeiten der Regelung.

 

Es steht jeder und jedem frei, die Kleidung zu tragen, in der er oder sie sich wohlfühlt, natürlich auch, wenn dies aus einer religiösen Überzeugung geschieht.

 

Ein Verbot aus kollektiver Angst erscheint weder rechtlich möglich noch notwendig und zielführend.

Wird die Verschleierung getragen als eine politische Aussage, steht dahinter eine Ideologie, die mit unseren Grundwerten nicht vereinbar ist.

 

Die zahlenmäßig sehr wenigen Burka-Trägerinnen sind nicht das Problem, welchem es mit gesetzlichen Maßnahmen und Verboten zu begegnen gilt.

Die Gefahr sehen wir in den konservativen Ideologien und Vorstellungen.

 

Die Forderung nach einem Burka-Verbot spielt gerade diesen konservativen rechtsgerichteten Kräften in die Hände, und zwar den rückwärtsgerichteten politischen Islam-Vertretern wie auch den rechten Kräften in unserem Land.

 

Wir wollen auch weiterhin eine offene Gesellschaft und eine offene Diskussion, auch mit diesen Frauen über unsere Auffassung von Gleichstellung und den Rechten der Frau, nicht aber über religiöse Überzeugung und erst recht nicht über die Wahl der Kleidung.

ASF Rheinland-Pfalz

Anke Schneider, AsF-Landesvorsitzende

 

 

 

Presseerklärung der AsF Rheinland-Pfalz vom 12.09.2016

Apell an den Parteikonvent: Stoppt CETA

 

Mitte Oktober soll das Comprehensive Economic Trade Agreement (CETA) unterschrieben werden.

Dank der beharrlichen Bemühungen sozialdemokratischer Politiker_innen konnten bei den Nachverhandlungen einige wesentliche Forderungen nach Verbesserungen im Vertragswerk erreicht werden. Dennoch erfüllt der nun vorliegende Vertragstext die vom Bundesparteitag beschlossenen Anforderungen nicht.

Nach wie vor sieht der AsF-Landesvorstand erhebliche Defizite im Bereich des Arbeitnehmer_innen-Schutz. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nicht den notwendigen und ausreichenden Zugriff auf gerichtliche Institutionen. Lediglich spezielle Gremien sollen hier Lösungsvorschläge entwickeln. Auch die Rechte der Gewerkschaften werden nicht ausreichend berücksichtigt, so die stellvertretende Landesvorsitzende Erika Roth.

Gleiches gilt für den Schutz der Umwelt und Verbraucher.

Noch immer beinhaltet das vorliegende Vertragswerk gerade in Bereichen, die uns als Sozialdemokraten_innen wesentlich sind, unklare Rechtsbegriffe.

Ein Anliegen der SPD ist es, die Globalisierung gerecht zu gestalten. Statt dessen aber führt CETA weg von demokratischen Errungenschaften und hin zu einer Stärkung  rein wirtschaftlicher Interessen.

Die Beschlussvorlagen des Parteivorstandes sind irreführend, soweit sie Verbesserungen zu dem Handelsvertrag mit Kanada ankündigen, die nach wie vor gesehenen schwere Probleme von CETA bei Demokratie und Rechtstaatlichkeit beheben sollen.

Hier hat die EU-Kommisson deutlich gemacht, dass es keine weiteren Verhandlungen und somit Veränderungen geben wird.

„Das Vertragspaket ist geschnürt, es wird keine inhaltlichen Veränderungen mehr geben. Die Diskussion in den Parlamenten wird nur sein, ob man Ja oder Nein zum Paket sagt. Nichts wird mehr aufgeschnürt! Die Beschlussvorlagen sind insoweit irreführend und nicht ehrlich!“, fasst die Landesvorsitzende der AsF Rheinland-Pfalz das Ergebnis der Informationsklausur des Landesvorstandes der AsF am vergangenen Wochenende in Boppard zusammen.

Die AsF Rheinland-Pfalz verweist auf den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der AsF-Bundeskonferenz auf den Antrag aus Rheinland-Pfalz und schließt sich damit ausdrücklich dem AfA- Bundesvorstand an.

Aus diesem Grund appellieren wir an die Delegierten des Parteikonvents, den Beschlussvorlagen des Bundes- und Landesvorstands nicht zu folgen und sich gegen die Beschlussvorlagen und CETA in der vorliegenden, abschließenden Fassung zu entscheiden, so die Landesvorsitzende.

Anke Schneider-Hüsch, AsF Landesvorsitzende RLP

AsF auf Facebook

 

Die AsF RLP ist natürlich auch auf Facebook aktiv, wie viele von euch auch. Zudem gibt es nun ja auch das Netzwerk der aktiven Frauen in der SPD RLP, ein Forum für Diskussionen, Austausch und vieles mehr. Und das gibt es jetzt auch auf Facebook!

In der geschlossenen Gruppe „Netzwerk aktiver Frauen in der SPD“ könnt ihr euch, eure Arbeit, eure Veranstaltungen teilen, euch untereinander austauschen, diskutieren!

Macht mit und meldet euch an!

Gemeinsam sind wir stark!